6. August 2003
Straßburg entscheidet für Hausbesitzer
Straßburg. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Rumänien in einem weiteren Verfahren zur Rückgabe von enteignetem Eigentum verurteilt. Die in Israel lebende Dora Dickmann hatte den rumänischen Staat auf Rückgabe ihrer 5-Zimmer-Wohnung in Bukarest verklagt.
Die Wohnung war 1950 durch den kommunistischen Staat enteignet worden. Die Klägerin hatte zwar vor rumänischen Gerichten Recht bekommen, doch der postkommunistische Staat hatte ihre Wohnung an den Mieter verkauft, meldet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte Rumänien zur Rückerstattung der Wohnung innerhalb von drei Monaten oder zur Zahlung einer Entschädigung von 130 000 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 8 000 Euro.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (französisch und englisch)
Auswärtiges Amt: Link zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Artikel zum Thema Häuserrückgabe in der Siebenbürgischen Zeitung:
Häuserrückgabe in Rumänien: Hilfe beim Menschenrechtsgerichtshof
Häuserrückgabe in Rumänien: Weitere Fristverlängerung beabsichtigt
Häuserrückgabe: Nachweisfrist erneut verlängert
Häuserrückgabe: Abgabefrist verlängert
Entwicklung des Häuserrückgaberechts in Rumänien
Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps
Häuserrückgabe mit Hindernissen
Rumänischer Staat zu hoher Entschädigung verdonnert
Straßburg stärkt Hausbesitzer in Rumänien
Rumänien muss verstaatlichte Häuser zurückgeben
Rumänien verliert Prozesse in Straßburg
Menschenrechtsgericht verurteilt Rumänien
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