„Nur gemeinsam sind Abgründe vermeidbar!“ - Thomas Șindilariu hält Rede an der Gedenkstätte der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl
Am Pfingstsonntagabend führte die Knabenkapelle Dinkelsbühl den Fackelzug durch die Straßen der Stadt hinauf zur Gedenkstätte der Siebenbürger Sachsen in der Lindenallee der Alten Promenade, die den Opfern von Krieg, Verfolgung, Flucht und Vertreibung geweiht ist. Nachdem die „Glocke der Heimat“ vom nahen „Siebenbürgen-Turm“ verklungen war, hielt mit Thomas Șindilariu, Unterstaatssekretär im Departement für Interethnische Beziehungen, erstmals ein Vertreter der Regierung Rumäniens die traditionelle Rede, die wir nachfolgend im Wortlaut wiedergeben.
Sehr geehrte Ehrengäste, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Gedenkveranstaltung, liebe Mitwirkende der Dinkelsbühler Knabenkapelle, liebe Dinkelsbühler, liebe Landsleute! Seit nunmehr 59 Jahren macht der gemeinschaftliche Zug im Scheine der Fackeln den emotionalen Höhepunkt eines jeden Heimattages der Siebenbürger Sachsen in Deutschland aus!
Erlauben Sie mir, zunächst formell als Unterstaatsekretär am Departement für Interethnische Beziehung die Grüße der Regierung Rumäniens und des Premierministers Ilie Bolojan zu übermitteln. Sehen Sie bitte in der Niederlegung eines Kranzes im Namen der Regierung Rumäniens eine Verneigung und ein Zeichen tiefen Respekts vor der Gesamtbiografie der Siebenbürger Sachsen weltweit. An der Tatsache, dass wir von einer weltweiten Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen seit mehr als acht Jahrzehnten sprechen und durchaus auch sprechen müssen, daran ist das Wirken der Regierung in Bukarest ganz und gar nicht unschuldig, wenn wir etwa an die Deportation in die Sowjetunion denken. Zwar wurde die Aushebung rumänischer Staatsbürger deutscher Nationalität von Stalin angeordnet, jedoch ohne das Mitwirken der rumänischen Behörden, wäre das rein technisch niemals umsetzbar gewesen. Auf dem Schutz der eigenen Staatsbürger fußt schließlich das Existenzrecht eines jeden Staates… Oder wenn wir an die kriegsbedingt nachvollziehbare mit klar erkennbarer minderheiten- und deutschfeindlicher Stoßrichtung durchgeführten Enteignungsmaßnahmen des landwirtschaftlichen Besitzes unter Einschluss von Haus, Hof und Vieh 1945 denken oder an die Enteignung der industriellen Betriebe, der Banken und des Handwerks ab 1948 zugunsten der kommunistischen staatlichen Planwirtschaft.
Thomas Șindilariu sprach an der Gedenkstätte der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl. Foto: Christian Schoger
Nur wenig bekannt ist in unseren Reihen, dass bereits im Herbst 1944 mehrfach in der Regierung Rumäniens Anläufe unternommen wurden, die Deutschen Rumäniens zu vertreiben, was mit Blick auf das in sowjetischer Hand befindliche Faustpfand „Nordsiebenbürgen“ und im Hinblick auf die Friedenskonferenz nicht vom Fleck kam. Spät, im April 1946, sagte der Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, Gheorghe Gheorghiu-Dej in Moskau: „Wir möchten [die Deutschen] ausweisen“. Worauf Stalin antwortete: „Der Krieg ist beendet. Jetzt ist eine Vertreibung schwer möglich“.
Dieser späte, aber entscheidende und zugleich vielsagende Versuch dürfte vor allem auch deswegen gescheitert sein, weil die Gesellschaft Rumäniens bereits zum Zeitpunkt der Aushebung der arbeitsfähigen deutschen Bevölkerung für die Deportation nach Russland begonnen hatte, ihre Ablehnung gegenüber derartigen Maßnahmen zu artikulieren – schließlich hatte das zwischenethnische Zusammenleben bis Januar 1945 ohne nennenswerte Probleme funktioniert! Folglich erschienen auch rumänische Presseartikel, die die Russlanddeportation kritisierten und selbst in den Reihen der Roma aus den sächsischen Ortschaften Siebenbürgens, die gerade selbst erst der tödlichen Deportation nach Transnistrien entkommen waren, regte sich aus Solidarität mit den Nachbarn Ablehnung gegenüber dem Deportationsgeschehen, wie mir vor wenigen Tagen Dr. Viorel Achim vom Bukarester Historischen Iorga-Institut der Rumänischen Akademie berichtete.
1947/48 wurden Überlegungen angestellt, systematisch alle Deutschen Rumäniens innerhalb des Landes umzusiedeln – die großen Sumpfinseln der Donau, die Balta Brăilei und die Balta Ialomiței, sollten sie trockenlegen und landwirtschaftlich erschließen. Diese Pläne wurden fallengelassen, weil man feststellen musste, dass durch die Enteignung der deutschen Bauern, die wirtschaftliche Lage in den einst blühenden Ortschaften schlecht war, die neu begüterten Kolonisten nicht durch Fleiß glänzten, die enteigneten Böden wurden weiterhin von den Deutschen bearbeitet, die ihr einstiges Eigentum pachten mussten. Im Falle ihrer Umsiedlung musste die Katastrophe als sicher gelten, die Abhängigkeit von sowjetischen Getreideimporten weiter steigen. Welch eine nationalistische Verirrung! Welch ein Abgrund!
Der Auswanderungswille der Siebenbürger Sachsen sowie aller anderen deutschen Gruppen in Rumänien war eine vorhersehbare und durchaus in Kauf genommene Folge der erfahrenen Traumata. Er konkretisierte sich im Abverkauf der Deutschen Rumäniens an die Bundesrepublik Deutschland. Nichts anderes war die Auswanderung bis Ende 1989 – für einen wie mich, mit abgeschlossenem Universitätsstudium, wären damals rund 10000 Deutsche Mark an Entschädigungszahlungen von Deutschland an Rumänien fällig gewesen.
Zu dem hier in abstrakten Grundlinien umrissenen Gesamtkontext gehören tausende, zigtausende Erfahrungen des Leids, der Erniedrigung, kurz des Heimatverlustes, und zwar bereits in der angestammten Heimat Siebenbürgen, die in krassem Widerspruch zu unserem historischen gemeinschaftlichen Gepäck der mündigen Selbstvertretung als freie Menschen standen, wie es bereits in unserer grundlegenden Verfassungsurkunde, in unserem Andreanum, vor 802 Jahren auf Pergament klar festgehalten wurde.
Zugefügtes Leid und erfahrene Ungerechtigkeit kann man durch nichts ungeschehen machen. Gerade deswegen danke ich Ihrem Bundesvorsitzenden Rainer Lehni dafür, den Kranz der Regierung Rumäniens willkommen geheißen zu haben. Sehen Sie bitte also in diesem Kranz auch ein Zeichen der tiefen Reue und des aufrichtigen Bedauerns der Gesellschaft Rumäniens und ihrer Regierung, darüber hinaus vor allem aber auch ein Zeichen des Willens zum gemeinsamen Einstehen für ein Europa, in dem die Menschenrechte, die Unantastbarkeit der menschlichen Würde garantiert sind und über allem und jedem stehen, und zwar für immer!
Rumänien hat im Verlauf der letzten 25 Jahre trotz aller punktueller Unzulänglichkeiten und Verzögerungen, insbesondere finanzielle Anstrengungen unternommen, um das durch staatliches totalitaristisches Mitwirken entstandene Leid zumindest materiell abzufedern. Ein genaues Bild dieser Leistungen muss einer eingehenden künftigen Untersuchung vorbehalten bleiben. Erlauben Sie mir aber ein paar Konturen in dieser Hinsicht aufgrund der Daten, die ich in der Kürze der Zeit beschaffen konnte.
Hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums der weltlichen Institutionen der deutschen Minderheit in Rumänien wurden von der Immobilienrückgabebehörde (ANRP) 136 Anträge entgegengenommen, davon 12 in natura zurückerstattet, sechs weitere mussten mit Entschädigungszahlungen beschieden werden, da die Rückgabe unmöglich war. 53 Anträge wurden abgewiesen und 65 von den Antragstellern zurückgezogen – dieses durchwachsene Bild ist in weiten Teilen auf die Schwierigkeit der Belegung der Rechtsnachfolge des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien gegenüber der mannigfachen Vereinslandschaft der Zwischenkriegszeit und den Kontext der nationalsozialistisch gleichgeschalteten und aufoktroyierten Deutschen Volksgruppenorganisation in Rumänien zurückzuführen.
Im Falle der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien wurden 1 120 Anträge gestellt, 300 Immobilien in natura zurückerstattet, 83 teils in natura, teils als Entschädigung, 61 entschädigt, 347 abgelehnt, 91 Anträge von den Antragstellern zurückgezogen, 56 zur Neubearbeitung an die Bürgermeisterämter zurückgeschickt und elf Fälle sind gegenwärtig bei Gericht anhängig. Folglich sind gegenwärtig noch 160 Anträge der Evangelischen Kirche bei der Immobilienrückgabebehörde in Bearbeitung.
In den genannten Zahlen sind keine Privatpersonen enthalten. Die Anzahl der Privatpersonen deutscher Abstammung, denen Immobilien zurückerstattet wurden, ist unmöglich zu ermitteln, da die ethnische Zugehörigkeit kein rückgaberelevantes Kriterium darstellt. Da, wo die Rückgabe in natura an Privatpersonen aber nicht möglich war, kann man für den Zeitraum seit 2014 aber festhalten, dass Rumänien 17 Milliarden Lei, also etwa 3,3 Milliarden Euro an Entschädigungen insgesamt ausgezahlt hat. Unter den Empfängern der Entschädigungen sind rund 3 000 in Deutschland wohnhaft und haben bis dato 72,6 Millionen Euro erhalten (2,2% der bisherigen Gesamtsumme).
Seit 2020, als aufgrund der Gesetzesinitiative unseres Abgeordneten im Parlament Rumäniens, Ovidiu Ganț im Verein mit dem jüdischen und dem serbischen Abgeordneten, die Entschädigungszahlungen für Kriegsgefangenschaft und politische Haft einschließlich der Deportation in die Sowjetunion auf den Kreis der Kinder der Betroffenen ausgeweitet wurden, sind bei der Nationalen Agentur für Sozialleistungen in Rumänien (ANPIS) bis zum 15. Oktober 2025 243408 Anträge eingegangen. Davon wurden 213483 zugelassen, 29989 abgelehnt, 1841 Fälle befinden sich in Nachbearbeitung und 172 in Erstbearbeitung. 927 Fälle gelangten bislang vor Gericht, davon wurden 619 Fälle zugunsten der staatlichen Behörde, 103 zugunsten der Kläger entschieden und 205 Fälle waren noch vor Gericht anhängig. Wie viele Bezieher dieser Leistungen ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, ließ sich nicht ermitteln. An der Tatsache, dass es sich hierbei nicht um Einmalzahlungen, sondern um monatliche Rentenzahlungen handelt, worüber freudige Überraschung seitens der Bezugsberechtigten an meine Ohren dringt, lässt sich die Entschlossenheit Rumäniens zur Zugehörigkeit zu einem europäischen „NIE WIEDER“ mit Blick auf die Abgründe des 20. Jahrhunderts ablesen.
Auch wenn Sie sich jetzt sagen mögen, „wir haben abgeschlossen“, so kann ich nur dazu einladen, die ausgestreckte Hand der Wiedergutmachung zu ergreifen, wenn nicht für sich selbst, so vielleicht für ihre Enkel oder einen guten Zweck.
Die Knabenkapelle Dinkelsbühl führt den Fackelzug durch die Straßen Dinkelsbühls hinauf zur Gedenkstätte der Siebenbürger Sachsen in der Lindenallee der Alten Promenade an. Foto: Christian Schoger
Ob man mit der Heimat abschließen kann, möchte ich dahingestellt sein lassen. Ein Bezugspunkt, ein weit festerer als man sich eingestehen möchte, bleibt immer. Schließlich haben wir uns hier vor 59 Jahren dieses Denkmal geschaffen, weil es in der Heimat nicht möglich war. „Gedenke der deutschen Söhne und Töchter Siebenbürgens, die in zwei Weltkriegen und schweren Nachkriegsjahren ihr Leben ließen“ und auf den sieben umgebenden Blöcken heißt es weiter: „im Osten“, „im Süden“, „im Westen“, „im Norden“, „hinter Stacheldraht“, „auf der Flucht“, „in der Heimat“.
Da es Heimatverlust gibt und die Varianten hierfür sind genau so schmerzhaft wie vielfältig, muss es und gibt es auch Heimatgewinn in vielfältigen, teils unkonventionellen, aufbauend-erfreulichen Formen. Lassen Sie mich mit Blick darauf, das Motto des 76. Heimattages nochmals aufgreifen: „Generationen verbinden. Perspektiven schaffen“.
Vor bald 81 Jahren, rund zehn Monate nach den Aushebungen für die Deportation zur Zwangsarbeit vom Januar 1945 erließ Bischof Friedrich Müller-Langenthal ein Rundschreiben (29.10.1945), das aufgrund christlicher Nächstenliebe und Fürsorgepflicht die Pfarrämter dazu verpflichtete, die Namen und die Schicksale der deportierten Gemeindeglieder zu verzeichnen und periodisch ans Landeskonsistorium einzusenden. Es dauerte übrigens weitere drei Monate, ehe der im Entstehen begriffene berüchtigte Geheimdienst, die „Securitate“, dieses Rundschreibens habhaft wurde. Mit nichts hat Müller die Staatsmacht so sehr gegen sich aufgebracht, wie mit dieser Aktion, da sie an der entscheidenden Frage ansetzte, die den Unterschied zwischen Freiheit und Demokratie einerseits und Totalitarismus und Diktatur andererseits ausmacht: Hat das Leben eines Menschen einen Wert? Ja oder nein?
Die Kenntnis der Namen, aller Namen der Deportierten, der Schicksale, die hinter den Namen stehen und die Herstellung des Bezugs zur Enkel-, Ur- und Ur-Urenkelgeneration ist in meinen Augen eine generationenverbindende und zugleich perspektivenschaffende Aufgabe par excellence, die noch vor uns liegt und die ortsunabhängigen Heimatgewinn im puren Sinne des Wortes bedeuten kann. Ein Heimatgewinn, in dem wir uns vor Augen führen können, wie sehr uns als Gemeinschaft die Abgründe des 20. Jahrhunderts doch eigentlich betreffen, wie viel Verwandtschaft wir wegen dieser Abgründe nicht haben und wie entschlossen unser gemeinsames europäisches „NIE WIEDER“ diesbezüglich sein kann.
Doch, indem wir die Staffel von Bischof Friedrich Müller-Langenthal übernehmen, müssen wir uns zunächst eingestehen, dass die auf seiner Erhebung aufbauende Gesamtzahl der deportierten Siebenbürger Sachsen von ca. 30000, die auch in der wissenschaftlichen Fachliteratur vorherrscht, nicht stimmen kann. Schließlich sind die in den ersten zehn Monaten der Deportation Heimgekehrten oder Verstorbenen gar nicht erfasst! Nicht alle Pfarrämter haben prompt reagiert, viele Pfarrstellen waren, auch deportationsbedingt, gar nicht besetzt, die Lage in den Städten war unübersichtlich etc.
Die Archive in Deutschland und in Rumänien stehen offen, insbesondere das des Roten Kreuzes und das der einstigen Securitate (CNSAS). Lassen Sie uns feststellen, wer war eigentlich genau auf den Listen der Gendarmerie im Januar 1945? Wer wurde letztlich ausgehoben? Wer abtransportiert? Wer kehrte zurück? Wohin?
Lassen Sie uns kurzum das machen, was Siebenbürger Sachsen generationsübergreifend und Perspektive schaffend eigentlich am besten können: uns organisieren, damit wir eine klug strukturierte Datenbank haben, die die unterschiedlichen Quellenbelege, einschließlich der Erinnerungen der Nachfahren zusammenträgt und nach Möglichkeit, den Betroffenen ein Gesicht gibt, ähnlich wie auf dem Programm des Heimattages.
Teil der zu dokumentierenden Geschichten wird auch jene von Peter Maffays Mutter sein, die um ein Haar deportiert worden wäre, hätte sie Alexander Kossenko, der Lebensgefährte von Maffays Großmutter, nicht irgendwie freibekommen. Er stammte aus Weißrussland (oder der Ukraine) und war während des Bürgerkrieges mit dem Floß über das Asowsche Meer vor der Roten Armee geflohen und konnte als Tuchmachermeister bei Scherg in Kronstadt neu anfangen. Einen Peter Maffay hätte es also fast nie gegeben!
Und auch mich hätte es unter diesen Aspekten fast nie gegeben. Meine Großmutter war schon bereit zum Abtransport, als meine Urgroßmutter all ihren Mut zusammennahm und mit meiner Tante im Arm, damals ein halbjähriger Säugling, zum Rotgardisten ging, damit die Mutter dem Baby die Brust geben kann. Säuglinge unter einem Jahr waren eine der ganz wenigen Verschonungsgründe. Was, wenn es vor lauter Aufregung keine Milch gegeben hätte? Meine Mutter wäre nie geboren worden.
Da es im Totalitarismus nicht auf den Einzelnen oder das Recht ankommt, sondern allein darauf, dass die Anzahl der Auszuhebenden stimmt, drängen sich die nächsten Fragen auf: Wer wurde anstelle der beiden Großmütter deportiert?
Genug der Fragen – Zeit für Antworten! Wir schulden uns selbst und dem Gedächtnis der Betroffenen die Kenntnis der genauen Zahl und die genaue Kenntnis der Namen, nicht nur auf Ortsebene, sondern insgesamt! Die Bilder der Betroffenen, ihr Zeugnis wären eine wahre Zier für diese Allee der Fackeln, zumindest am Pfingstsonntag.
Drum steht auch auf dem Kranz, den ich im Namen der Regierung Rumäniens niedergelegt habe: „Nur gemeinsam sind Abgründe vermeidbar“.
Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist
nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.