26. Juli 2007

Gemeinsame Strategie in Rentenfragen

Landsmannschaften erörtern Vorgehen zur gerechten Gestaltung der Renten Am 10. Juli 2007 fand in der Bundesgeschäftsstelle der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in München eine Besprechung der Vertreter der Landsmannschaften der Deutschen aus Russland, der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen statt. Erörtert wurde das weitere gemeinsame Vorgehen in der Frage der Rentenkürzungen für Spätaussiedler sowie bei der Umsetzung des europäischen Sozialrechtes bei Rentenfällen mit Bezug zu den neuen EU-Beitrittsländern.
Die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. war durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden RA Dr. Bernd Fabritius, der zu diesem Treffen eingeladen hatte, und Bundesrechtsreferent RA Ernst Bruckner vertreten. Für die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland waren der Bundesvorsitzende Adolf Fetsch und der stellvertretende Bundesvorsitzende Adolf Braun, MdL a.D., nach München angereist. Seitens der Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland e.V. war der bayerische Landesvorsitzende und Bundesgeschäftsführer Peter Dietmar Leber zugegen.

Die Teilnehmer erörterten einleitend die Ergebnisse der Gespräche, die am 20. Juni mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, und dem Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, in Berlin stattgefunden hatten (siehe Siebenbürgische Zeitung vom 15. Juli, Seite 3).

Die Übergangsregelungen zur 40%-Kürzung wirken sich sehr unterschiedlich auf die Betroffenen aus. So wollen die Landsmannschaften jene Fälle weiter verfassungsrechtlich überprüfen lassen, in denen die restriktiven Übergangsvorschriften zu keinen oder nur sehr geringen Ausgleichszahlungen führen. Es wurde vereinbart, dass die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., wie bisher, in gemeinsamer Abstimmung mit der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und der Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland e.V. federführend tätig wird und geeignete Fälle unabhängig von deren landsmannschaftlichen Zugehörigkeit als Musterverfahren weiter verfolgt.

Was tun, wenn man von den Übergangsvorschriften ausgeschlossen wird?

Fälle, die von der Anwendung der Übergangsvorschriften ausgeschlossen werden, weil Anträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt worden sind, werden dahingehend überprüft, ob aufgrund von Beratungsversäumnissen der Rententräger ein Anspruch auf Einbeziehung besteht. Da die Übergangsvorschriften zurzeit nur für solche Fälle gelten, die nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wird Betroffenen empfohlen, gegen Ablehnungsbescheide Widerspruch einzulegen bzw. bei nicht ausreichender Abhilfe in bereits offenen Prüfungsverfahren entweder ein weiteres Ruhen zu beantragen oder Vergleiche dahingehend zu schließen, dass die Rentenbehörde sich bereit erklärt, bei einer erneuten Änderung der Rechtslage über den Fall unter Berücksichtigung des ursprünglichen Antrages erneut zu entscheiden.

Die landsmannschaftlichen Vertreter waren sich einig, auch weiterhin gemeinsam und in enger Abstimmung auf eine bestmögliche Lösung der offenen Rentenfragen hinzuarbeiten und den konstruktiven Dialog fortzusetzen.

(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 12 vom 31. Juli 2007, Seite 1 und 2)

Schlagwörter: Rente, Landsmannschaft, Rechtsfragen

Bewerten:

8 Bewertungen: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.