25. Juli 2002

Rumänien muss verstaatlichte Häuser zurückgeben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Rumänien angewiesen, in der kommunistischen Ära verstaatlichte Häuser zurückzuerstatten, meldet Die Presse in Wien. Sollte die Rückgabe an die vormaligen Eigentümer nicht möglich sein, muss die Regierung in Bukarest laut Urteil den vier Klägern zusammen fast eine Million Euro als Entschädigung zahlen.
Die Kläger, von denen ein Paar heute in Kanada lebt, hatten Häuser in Bukarest besessen, die zwischen 1954 und 1989 von der sowjetischen Besatzungsmacht oder der Kommunistischen Partei Rumäniens beschlagnahmt und später verstaatlicht wurden. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs versuchten sie vergeblich, ihre Besitztümer zurückzuerhalten. Damit habe Rumänien gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen, stellten die Richter in Straßburg fest. Derzeit sind in Straßburg noch mehr als 60 Enteignungsklagen gegen Rumänien anhängig. Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs sind für alle 44 Mitgliedsländer des Europarats bindend - das sind mittlerweile fast alle europäischen Staaten mit Ausnahme Jugoslawiens, Weißrusslands und Monacos.

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