13. Juni 2002

Rückgabe von Kirchenbesitz

Der rumänische Senat hat am 6. Juni den Regierungserlass zur Rückerstattung des von den Kommunisten zwischen 1945 und 1989 konfiszierten kirchlichen Eigentums gebilligt.
Für die Abwicklung der Rückgabe wird eine Kommission eingesetzt, die aus Vertretern von fünf Ministerien und des Generalsekretariats der Regierung bestehen soll, meldet die Allgemeine Deutschen Zeitung für Rumänien. Als Frist für die anzumeldenden Rückgabeansprüche ist ein Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes festgesetzt. Für den Fall, dass betroffene Gebäude gegenwärtig als Schulen, Museen, Spitäler oder Asyle öffentlich genutzt werden, soll der Besitzer zwischen einer angemessenen Entschädigung (in Lei) oder der Rückgabe der Immobilie wählen können. Jüngst hatte sich Papst Johannes Paul II. nachdrücklich für die Rückgabe der enteigneten Güter an die Katholische Kirche in Rumänien ausgesprochen.

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