9. Juli 2002

Wiedergutmachung für "Arbeitssoldaten"

Das Gesetz Nr. 385 vom 6. Juni ist jüngst im rumänischen Amtsblatt erschienen und tritt am 5. August in Kraft, teilt in einem Zeitungsbericht Wolfgang Wittstock, Abgeordneter des Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR), mit.
Darin ist eine Wiedergutmachung für "Arbeitssoldaten" vorgesehen, also auch für Rumäniendeutsche, die in der Zeitspanne von 1950 bis 1961 ihren Wehrdienst in so genannten Arbeitslagern praktisch zwangsweise ableisten mussten. Für jedes Monat Arbeitslager erhalten künftighin die Betroffenen 15 000 Lei monatlich, für drei Jahre "Frondienst" ergibt das immerhin einen monatlichen Zuschuss von 540 000 Lei, für Witwen jeweils die Hälfte. Die Summe wird laut Gesetzesvorlage jährlich an die Inflation in Rumänien angepasst. Wie bekannt, wurden ehemalige Russlanddeportierte, aber auch politische Häftlinge auf eine ähnliche Art für ihre Zwangsaufenthalte in kommunistischen Lagern oder Gefängnissen bereits entschädigt.

mo

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