24. Oktober 2002

Reisefreiheit bleibt erhalten

Bukarest. – Rumänische Staatsbürger können weiterhin ohne Visum in die Staaten des Schengenraumes reisen. Dies gab Rumäniens Innenminister Ioan Rus nach einem Treffen der Innenminister der EU-Länder bekannt.
Keiner der anwesenden Minister habe die Wiedereinführung des Visumzwanges für rumänische Staatsangehörige erwähnt. Die Visafreiheit für Rumänen besteht seit Anfang dieses Jahres, wird aber durch gewisse Bestimmungen eingeschränkt. Der Bukarester Senat stimmte im Oktober einem Gesetzentwurf zu, der die Ausreisebestimmungen lockert. Das neue Gesetz sieht vor, dass bestimmte Personen nicht mehr einen Mindestbetrag an Fremdwährung vorweisen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Bürger, die zur ärztlichen Behandlung ins Ausland reisen, die an Tagungen, Studien, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilnehmen, die Verwandte aufgrund einer Einladung besuchen, und jene, die wegen der Erkrankung oder des Todes eines Verwandten ins Ausland reisen. Die Touristen müssen Beweismittel vorlegen, die den Reisezweck und die Finanzmittel, aus denen sie die den Auslandsaufenthalt bestreiten, dokumentieren. Vom Besitz eines Mindestbetrags in Fremdwährung sollen auch andere Reisenden befreit werden: Jugendliche unter 14 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, Minderjährige, die zu im Ausland arbeitenden oder lebenden Verwandten fahren, sowie Personen, die infolge eines abgeschlossenen Arbeitsvertrags ins Ausland reisen.

T. C.


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