18. November 2002

Mörder von Karl-Heinz Roth verurteilt

Das Hermannstädter Gericht hat die Mörder des Münchner Geschäftsmannes Karl-Heinz Roth mit Urteil vom 6. November 2002 zu je 31 Jahren Haft verurteilt. Der Geschäftsmann siebenbürgischer Herkunft, der sich für eine bayerische Textilfirma in Rumänien aufhielt, war am 9. Februar dieses Jahres einem Raubmord zum Opfer gefallen.
Der 19-jährige Constantin Marian SERBAN und der inzwischen 20-jährige Petre Mihai DAN hatten nach vielen Verhandlungstagen eingeräumt, Roth überfallen zu haben, um seinen PKW zu entwenden. Als sich der 1944 Geborene wehrte, erschlugen sie ihn mit einem Hammer und brachten ihn mit mehreren Messerstichen um. Sie nahmen Bargeld und Wertsachen mit und flohen aus der Wohnung des Opfers. Einer der Haupttäter meldete sich nach zwei Tagen freiwillig bei der Polizei, wonach auch die anderen Verdächtigen verhaftet wurden.
Die besonders grausame Begehungsweise war nun Anlass für das Hermannstädter Gericht, beide Haupttäter wegen Mordes zu 21 Jahren Haft sowie wegen Raubes zu weiteren zehn Jahren Haft zu verurteilen. Gleichzeitig wurden ihnen Bürgerrechte für vier Jahre aberkannt. Der Familie des Opfers wurden umfangreiche Schadensersatzansprüche zugesprochen. Damit blieb das Gericht nur wenig hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Familie als Nebenkläger, Rechtsanwalt Bernd Fabritius aus München, zurück. Nach rumänischem Recht wird nur die höchste Haftstrafe vollstreckt, die Täter müssen demnach 21 Jahre Haft verbüßen.
Ein Komplize, der während der Tat auf der Straße vor der Wohnung gewartet hatte, wurde vom Vorwurf der Mittäterschaft bei Mord freigesprochen, aber wegen Hehlerei zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Verurteilten haben nach rumänischem Recht die Möglichkeit der Berufung und anschließend der Revision. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch nicht bekannt.

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