5. Februar 2003

Siebenbürgische Nachbarschaftshilfe in Erlangen

Das sind die kostbarsten Geschenke: Überraschungen, über die man sich erst selber freut und die man sogar weiterschenken kann! So möchte ich ein Weihnachtsgeschenk als Neujahrsgeschenk an unsere Landsleute weitergeben.
Im ersten Augenblick wusste ich nicht so recht, wie ich den Anruf von Brigitte That einstufen sollte. Sie sagte mir, dass sie gerne Landsleuten, die Hilfe brauchen und in Erlangen wohnen, helfen möchte. Ob ich ihr dabei behilflich sein könnte. Es war so ungewöhnlich einfach und selbstverständlich, dass ich erst nachhaken musste, ob ich das auch richtig verstanden hätte.

Es ist wirklich ganz einfach, aber herrlich: Brigitte That, geborene Weber (Agnetheln), Zahntechnikerin von Beruf, ist nicht mehr berufstätig und möchte einen Teil ihrer Freizeit einsamen, kranken oder hilfsbedürftigen Landsleuten widmen. Sie spricht natürlich auch Sächsisch. Brigitte hat in der Kindheit als eines von vier Geschwistern erlebt, dass ihre Mutter auch Hilfe erhalten hat. Die möchte sie heute zurückgeben. Allerdings wusste man früher im Heimatort, wer Hilfe nötig hat. Jetzt ist das nicht so einfach und deshalb bietet sie ihre Hilfe auf diese Weise an: wenn jemand z. B. in Erlangen im Krankenhaus liegt, könnte sie die Person besuchen, mit ihr reden, spazieren gehen, jemanden ins Theater oder zum Arzt, zu einem Vortrag oder zum Schrebergarten begleiten. Sie würde Hausbesuche machen, alles natürlich kostenlos, also ehrenamtlich. Allerdings ist Brigitte auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, weil sie keinen Führerschein besitzt. Sie radelt aber auch durch Erlangen. Ihr Mann ist noch berufstätig, die Kinder längst aus dem Haus. Brigitte ist also recht flexibel. Wer Hilfe für sich oder für einen verwandten Menschen in Erlangen benötigt, wende sich vertrauensvoll an folgende Telefonnummer: (0 91 31) 5 72 50, und frage einfach nach Brigitte That. Auf ein gutes neues Jahr des Miteinanders!

Doris Hutter


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 2 vom 31. Januar 2003, Seite 22)

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