5. März 2001

Praxis der Bodenrückgabe kritisiert

Entschädigung vor Rückgabe wird offenbar von den Behörden in Siebenbürgen praktiziert, wenn es um die Rückerstattung von landwirtschaftlichen Flächen an die deutsche Minderheit geht. Das bemängelte der DFDR-Abgeordnete Wolfgang Wittstock jüngst auf einer Pressekonferenz, nachdem er mehrere sächsische Dörfer im Kreis Hermannstadt bereist hatte.
Laut neuen Regelungen des so genannten Lupu-Gesetzes kann die Rückgabe von bis zu 50 Hektar Ackerland und bis zu zehn Hektar Waldflächen eingefordert werden. Sachsen werden jedoch vielerorts ohne vorherige Einwilligung automatisch auf die Entschädigungslisten gesetzt, nachdem sie ohnehin schon beim ersten Bodenrückgabegesetz Anfang der neunziger Jahre benachteiligt worden waren. Selbst die Religionsgemeinschaften, darunter auch die evangelische Kirche, die gleichfalls die Rückgabe von Wald beansprucht hat, stoßen derzeit auf erhebliche bürokratische Hürden. Wittstock sprach sich zwar gegen eine Novellierung des Lupu-Gesetzes aus, die neuen Machthabern hingegen tendieren in diese Richtung, um möglicherweise damit eine weitere Verzögerung der Rückgabe zu bewirken.

mo

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