5. Juni 2003

Große Gemeinschaftsleistung der Nachkriegszeit

Der 50. Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) am heutigen Donnerstag, dem 5. Juni, markiert auch fünf Jahrzehnte Aufnahme und Eingliederung von Millionen deutscher Heimatvertriebener, Flüchtlinge und Aussiedler als eine der erfolgreichsten Gemeinschaftsleistungen der Nachkriegszeit“, erklärt Bayerns Sozialministerin Christa Stewens in München.
„Noch im Zeichen des Zusammenbruchs und der Zerstörung nach dem Krieg wurden Fundamente für einen tiefgreifenden Neubeginn gelegt, der zu einer nachhaltigen politischen und gesellschaftlichen Stabilität in Deutschland geführt hat. Dazu gehört auch und gerade das Bundesvertriebenengesetz von 1953“, betonte die Ministerin gegenüber der Presse. Es habe insbesondere die rechtliche Gleichstellung zwischen Heimatvertriebenen und Heimatverbliebenen geregelt und zu einem vernünftigen Interessenausgleich geführt.

„Durch seinen § 96 verpflichtet das Gesetz weiterhin Bund und Länder, den Beitrag der Vertreibungsgebiete zur deutschen und europäischen Kultur zu bewahren. Dieser Beitrag muss gerade bei der zunehmenden europäischen Integration als gemeinsame Wurzel erkennbar bleiben und als Element gemeinsamer Verantwortung erhalten werden“, so Stewens.

Das BVFG biete auch heute noch den gesetzlichen Rahmen für die Aufnahme der Spätaussiedler. Es berücksichtige damit den Zusammenhang des Schicksals dieser Menschen mit den Folgen des 2. Weltkriegs, unter welchen gerade die Spätaussiedler am längsten und schwersten zu leiden hatten. Stewens: „Auch größer gewordene Schwierigkeiten bei ihrer Integration ändern deshalb nichts an unserer Verpflichtung den Spätaussiedlern gegenüber, sondern müssen vielmehr Anlass zu verstärkter gemeinsamer Anstrengung sein. 50 Jahre BVFG sind 50 Jahre Solidarität aus besonderer Verantwortung“.

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