23. Oktober 2003

Vorsicht vor kriminellen Machenschaften bei Restitutionsanträgen

Immer häufiger versuchen unseriöse Geschäftemacher in Deutschland und in Rumänien Betroffene bei Anträgen auf Restitution enteigneten Vermögens über den Tisch zu ziehen. In vielen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten.
Getarnt sind solche Ansinnen meist als „Angebot einer Hilfe“ oder „Vertretung bei Restitutionsansprüchen in Rumänien“, die über „Vermittler“ in Deutschland angeboten werden. Es sollen zuerst in Fragebögen alle möglichen Angaben zu den enteigneten Gütern (Häuser, Grund und Boden etc) gemacht werden, dann werden Vollmachten – meist in rumänischer Sprache – gefordert, die vor Notaren unterzeichnet werden sollen und den Bevollmächtigten, der namentlich oft gar nicht erscheint, dazu ermächtigt, Anträge auf Erstattung zu stellen, Vermögenswerte zu verwalten und zu verwerten und Geldbeträge in Empfang zu nehmen. Dafür soll dann – je nach Dreistigkeit – zwischen 20 und 60 Prozent des Wertes als Aufwandsentschädigung bei dem Bevollmächtigten verbleiben. Begründet werden solche Angebote mit dem Hinweis, dass für die enteigneten Güter doch „geschuftet“ werden musste und deswegen unbedingt ein entsprechender Auftrag erteilt werden sollte.

In sehr vielen Fällen handelt es sich bei solchen Ansinnen um unseriöse Geschäftemacherei, vor der hier in aller Form gewarnt werden soll. Antragsfristen aus Häuser- und Bodenrückgabe in Rumänien sind bereits abgelaufen. Solche Erhebungen dienen meist nur dazu festzustellen, wo die „Enteignung“ überhaupt nicht vollzogen – d.h. nicht in das Grundbuch eingetragen wurde. In diesen Fällen müsste der „Enteignete“ nur einen Grundbuchauszug beantragen, um seine Eigentumsposition nachzuweisen. Der „Bevollmächtigte“ erledigt das, verkauft die so „zurückerlangten“ Güter – meist unter unlauteren Umständen – und kassiert bis zu 60 Prozent des Wertes. Auch in Siebenbürgen sind Häuser inzwischen mehrere Zehntausend Euro wert, wovon mehr als die Hälfte in die Taschen der „Helfer“ wandern würden.

Auch wenn Restitutionsverfahren rechtzeitig eingeleitet wurden und Verfahren laufen, ist diese Art der Hilfe sehr fragwürdig. Seriöse Hilfe kann in solchen Fällen von in Rumänien zugelassenen Rechtsanwälten erlangt werden. Welche Kanzleien dort zuverlässig und seriös arbeiten und daher empfohlen werden können, kann sicher durch Rückfragen vor Ort (beim Forum, Kirchengemeinde, den Heimatortsgemeinschaften u.a.) geklärt werden. Unseriös sind jedoch Angebote, die gleichzeitig eine „Verwertung“ anbieten und dafür einen hohen Anteil des Erlöses kassieren wollen. Hier muss jeder selbst entscheiden, ob er sein enteignetes Vermögen solchen Geschäftemachern überlässt. Wenn Betroffene bereits auf solche „Helfer“ hereingefallen sind, sollten sie versuchen, die „Vermittler“ in Deutschland zu einer Abänderung der betrügerischen Bedingungen zu bewegen. Besonders dreiste Fälle können der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Betroffenen oder des Vermittlers gemeldet werden.

Rechtsanwalt Bernd Fabritius, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Landsmannschaft


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 17 vom 31. Oktober 2003, Seite 3)

Beiträge im SiebenbuergeR.de-Diskusssionsforum zum gleichen Thema:

Rückerstattung von Immobilien in Rumänien

Bewerten:

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.