2. Januar 2004

Anreiz für deutsche Investitionen in Rumänien

Ab 1. Januar 2004 wenden Deutschland und Rumänien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen an, das zusätzliche Anreize für deutsche Investitionen im Karpatenland schafft.
Der deutsche Botschafter in Rumänien, Wilfried Gruber, und der Staatssekretär im rumänischen Außenministerium, Cristian Diaconescu, tauschten am 16. Dezember 2003 die Ratifikationsurkunden zu dem 2001 in Berlin unterzeichneten "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" aus. Das Abkommen ist mit dem Austausch dieser Urkunden am 17. Dezember in Kraft getreten und wird in Rumänien und Deutschland ab dem 1. Januar angewendet.

Wie die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien berichtet, löst der neue Vertrag ein seit 1975 gültiges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab. Durch das neue Abkommen sollen Hindernisse im Rahmen von Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung zwischen beiden Ländern besser abgebaut werden. Zu den steuerlichen Verbesserungen zählen die Senkung der Quellenbesteuerung bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen von bisher zehn auf fünf Prozent sowie bei Zinsen und Lizenzgebühren von bisher zehn auf drei Prozent. Dies wirkt sich positiv auf bereits getätigte Investitionen aus und schafft zusätzliche Anreize für zukünftige Investitionen.

Die rumänische Regierung habe ein großes Interesse an einem stärkeren Engagement deutscher Investoren in Rumänien, betonte Botschafter Gruber beim Austausch der Ratifikationsurkunden in Bukarest. Er hob hervor, dass die deutsche Wirtschaft, die mit Investitionen von rund einer Milliarde Euro etwa zehn Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen in Rumänien getätigt habe, hierzu bereit und in der Lage sei. Auch die deutsche Bundesregierung sei für zusätzliche deutsche Investitionen im Karpatenland "sehr aufgeschlossen". Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Ausweitung von Investitionen an Standorten im Ausland die Leistungskraft deutscher Unternehmen stärke und in aller Regel auch zu einer Belebung des Handels und zu einer Sicherung der Beschäftigung beitrage. Botschafter Gruber begrüßte das neue Abkommen als "einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung und Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen".

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