25. Mai 2004

Mehrwertsteuer für rumänische Waren erstattet

Ausländer, die in Rumänien Güter kaufen, deren Wert 2,5 Millionen Lei (das sind umgerechnet 62,8 Euro) übersteigt, können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verlangen.
Ein diesbezüglicher Erlass des rumänischen Finanzministers sieht die Erstattung der Mehrwertsteuer (MWSt) für jene Waren vor, die im selben Geschäft gekauft wurden. Das wird durch ein Formular nachgewiesen, das der Verkäufer in zwei Exemplaren ausstellt, eines davon für den Käufer. Beim Zoll muss der Antragsteller die gekauften Güter, die Originalrechnung und das MWSt-Formular vorlegen. Die Umsatzsteuer (rumänische Abkürzung: TVA) wird höchstens drei Monate nach dem Kauf der Güter erstattet, berichtet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien mit Bezug auf die rumänische Tageszeitung Adevarul.

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