30. Juni 2004

Rumänien und Bulgarien müssen Justiz und Verwaltung verbessern

Der Europäische Rat hat sich im Abschlussdokument der Sitzung vom 17. und 18. Juni, auf der die neue Verfassung der EU gebilligt worden ist, ausführlich mit den Anwärtern für den Beitritt Bulgarien, Rumänien, Türkei und Kroatien beschäftigt. Den ersten beiden Staaten haben die Regierungschefs bescheinigt, dass sie weiterhin "integraler Bestandteil des laufenden Erweiterungsprozesses" seien.
Die Leitprinzipien, die für die zum 1. Mai 2004 aufgenommenen Mitgliedern gegolten haben, seien auch für Bulgarien und Rumänien gültig. Das Ziel der Aufnahme zum Januar 2007 wurde bekräftigt. Die Beitrittsverhandlungen sollen noch 2004 erfolgreich abgeschlossen werden, "sofern beide Länder weiterhin echte Fortschritte bei den Reformen und bei den Beitrittsvorbereitungen vor Ort erzielen".

Die Union hat zur Kenntnis genommen, dass alle Kapitel in den Verhandlungen mit Bulgarien vorläufig abgeschlossen und mit Rumänien beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind. "Der Europäische Rat sieht dem Regelmäßigen Bericht 2004 der Kommission mit Interesse entgegen, in dem die Fähigkeit der beiden Länder, die aus der Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen zu übernehmen, bewertet wird. " Mit der Ausarbeitung der Verträge für beide Länder werde im Juli begonnen, damit diese frühest möglich im Jahr 2005 unterzeichnet werden können.

Für beide Staaten sei von "entscheidender Bedeutung, dass sie darauf vorbereitet sind, alle aus der Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen zu übernehmen. Die Union fordert beide Länder daher nachdrücklich auf, ihre Bemühungen weiter zu verstärken, um im Januar 2007 für die Mitgliedschaft bereit zu sein. Die Union unterstreicht, dass Bulgarien und Rumänien ihr Augenmerk besonders darauf richten sollten, ihre Justiz- und Verwaltungskapazitäten zu verbessern, die Wirtschafts- und Strukturreformen fortzusetzen und der Umsetzung der ausgehandelten Verpflichtungen umfassend nachzukommen. Die Union wird die Vorbereitung und die Erfüllung der in allen Bereichen des Besitzstands eingegangenen Verpflichtungen genau verfolgen. "

Gleichzeitig hat der Europäische Rat Kroatien den Status eines Bewerberlandes zugebilligt und den Beitrittsprozess eingeleitet. 2008 soll eine Regierungskonferenz mit Kroatien zur Aufnahme der Verhandlungen einberufen werden. Das Tempo der Verhandlungen werde einzig von diesem Lande selbst abhängen. Der letzte Angeklagte des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien müsse ausfindig gemacht werden. Weitere Anstrengungen in Bezug auf Minderheitenrechte, die Rückkehr von Flüchtlingen, die regionale Zusammenarbeit und die Bekämpfung der Korruption seien erforderlich. Der Status eines Beitrittslandes müsse die übrigen Balkanstaaten anspornen, ihre Reformen fortzusetzen.

Horst Schinzel

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