18. Juni 2005

HOG Bulkesch wird "eingetragener Verein"

Die Heimatortsgemeinschaft Bulkesch hat sich kürzlich als "eingetragener Verein" konstituiert und darüber hinaus die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Fürstenfeldbruck erlangt.
Die Heimatortsgemeinschaft (HOG) Bulkesch wurde 1982 als freiwillige Interessengemeinschaft mit der Zielsetzung gegründet, das materielle und geistige Kulturerbe zu pflegen, den evangelischen Kirchenbesitz so lange wie möglich zu erhalten, die in Bulkesch verbliebenen bedürftigen evangelischen Kirchenmitglieder zu unterstützen, mit anderen sächsischen Institutionen zusammenzuarbeiten und regelmäßig Gemeinschaftsveranstaltungen zu organisieren. Diese seit Gründung unverändert vorrangigen Aufgaben hat die HOG, haben vor allem unsere Mitglieder hervorragend bewältigt. Ihnen allen auch an dieser Stelle hierfür nochmals herzlichen Dank! Unsere HOG hat sich zu einer erfolgreichen, starken und geschlossenen Gemeinschaft entwickelt, deren Organisation und Vertretung diesem Wandel ebenfalls angepasst werden muss.

Seit Gründung besteht unsere HOG als "freiwillige Interessengemeinschaft", d.h. als rechtlich loser Zusammenschluss. Besonders nachteilig kann sich dies bei der Frage der Haftung für eingegangene Verbindlichkeiten oder gar bei Schadensfällen, etwa bei Veranstaltungen, auswirken: Hier liegt das Haftungsrisiko grundsätzlich bei den Personen, die für die HOG entsprechende Verträge abgeschlossen und Reservierungen getätigt haben. Im Zweifels- und Streitfalle haften die jeweiligen Akteure zunächst persönlich unbegrenzt - ein Risiko, das ihnen angesichts der Zunahme an Aktivitäten und Veranstaltungen redlicherweise nicht mehr zugemutet werden kann. Seit Jahren wird daher, auch auf den HOG-Verbandstagen, immer wieder angeraten, dass sich die HOGs, zumindest die mitgliederstärkeren und aktiven, in einen rechtsfähigen eingetragenen Verein umwandeln sollten. Die Rechtsform eines e.V. bietet gegenüber einem nichtrechtsfähigen Verein folgende Vorteile: Als eigene Rechtspersönlichkeit kann der eingetragene Verein im eigenen Namen nicht nur Rechtsgeschäfte abschließen, er kann auch Vermögen erwerben. Ein ganz wesentlicher Vorteil ist, dass nur der Verein selbst für etwaige Verbindlichkeiten und/oder Schadensfälle haftet und öffentliche bzw. kommunale Fördermittel in den meisten Fällen nur eingetragenen Vereinen gewährt werden. Für die Mitglieder ändert sich durch eine Umwandlung in einen rechtsfähigen eingetragenen Verein grundsätzlich nichts. Status und Schutz der Mitglieder sind bei einem eingetragenen Verein zudem deutlich gestärkt.

Nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte hat sich der Vorstand entschlossen, die HOG Bulkesch als eingetragenen Verein zu konstituieren. Um diese gebotene Umstrukturierung schnellstmöglich und mit dem geringsten Kosten- und Personalaufwand umzusetzen, hat der Vorstand am 19. Februar mit einigen weiteren Engagierten eine Gründungsversammlung abgehalten, in der die "Heimatortsgemeinschaft Bulkesch e.V." gegründet wurde. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an Rolf-Dieter Happe für seine vorbildliche Unterstützung zu allen vereinsrechtlichen Fragen und darüber hinaus. Die Eintragung im Vereinsregister des Registergerichts beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist mittlerweile zur Erlangung der Rechtsfähigkeit unter "VR 1016" geschehen. Darüber hinaus haben wir auch beim Finanzamt Fürstenfeldbruck die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unter "AZ 117 /109 / 10334 K04" erlangt. Die Gemeinnützigkeit haben wir angestrebt, da wir dadurch berechtigt sind, eigene, steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen zu erstellen und wir für so genannte wirtschaftliche Veranstaltungen, worunter beispielsweise auch Tanzveranstaltungen fallen, in den Genuss höherer Steuerfreibeträge kommen. Aus formalrechtlichen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass alle Interessierten dem Verein auch offiziell beitreten, indem sie eine Beitrittserklärung unterschreiben. Wir haben eine solche Beitrittserklärung entworfen. Wir bitten alle Interessierten, die Erklärung auszufüllen und sie unterzeichnet an uns zurückzuleiten, damit unsere HOG auch als e.V. eine mitgliederstarke und damit erfolgreiche Gemeinschaft bleibt.

Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei: Horst Bernhard Schuster, Pfarrstraße 77, D-82140 Olching, Telefon (00 49) 0 81 42-30 38 68, E-Mail: h.b.schuster@t-online.de bzw. hog@bulkesch.de, und im Internet unter www.bulkesch.de. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Vorstand


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