11. März 2002

Deutsche Ortsnamen in Rumänien: von Bildegg bis Zied

In den Anwendungsnormen zum Kommunalverwaltungsgesetz in Rumänien wurde kürzlich die Liste der Ortsnamen veröffentlicht, die für eine zwei- oder mehrsprachige Beschilderung zugelassen sind. Dabei werden 46 Ortschaften aufgeführt, die auch in deutscher Sprache beschildert werden.
Das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) ruft in einer Pressemitteilung zum Gebrauch aller deutschen Ortsnamen im privaten wie öffentlichen Bereich auf.
Das Kommunalverwaltungsgesetz Nr. 215/2001 enthält wichtige Verfügungen über das Recht der nationalen Minderheiten, ihre jeweilige Muttersprache in den Beziehungen zu den kommunalen Ämtern und Behörden zu gebrauchen. Die Regierung hat zu diesen Verfügungen Anwendungsnormen verabschiedet, die im „Monitorul Oficial al Romaniei“, Teil 1, Nr. 781 vom 7. Dezember 2001 veröffentlicht wurden. Dazu gehört als Anhang die Liste der Ortsnamen, die für eine zwei- oder mehrsprachige Beschilderung zugelassen sind, da in den betreffenden Ortschaften der Anteil einer beziehungsweise mehrerer nationaler Minderheiten jeweils mehr als 20 Prozent ihrer Gesamtbevölkerung ausmacht. Sie enthält 46 deutsche Ortsnamen:
Kreis Alba: Blutrot (Berghin), Weingartskrichen (Vingard);
Kreis Bihor: Neupalota (Palota);
Kreis Kronstadt: Meschendorf (Mesendorf), Leblang (Lovnic), Nußbach (Maierus), Deutsch-Tekes (Ticusu Vechi);
Kreis Karasch-Severin: Steierdorf (Steierdorf), Weidenthal (Brebu Nou), Wolfsberg (Garana), Lindenfeld (Lindenfeld), Königsgnad (Tirol), Bresondorf (Brezon);
Kreis Mieresch: Reußdorf (Cund), Kreisch (Cris), Peschendorf (Stejareni), Kleinlasseln (Laslau Mic), Kleinalisch (Seleus);
Kreis Sathmar: Erdeed (Ardud), Bildegg (Beltiug), Kalmandi (Camin), Fienen (Foieni), Maitingen (Moftinu Mare), Petrifeld (Petresti), Bescheneed (Dindestiu Mic), Schamagosch (Ciumesti), Sukunden (Socond), Terebesch (Terebesti), Terem (Tiream), Schönthal (Urziceni);
Kreis Hermannstadt: Michelsberg (Cisnadioara), Gürteln (Gherdeal), Martinsberg (Somartin), Kirchberg (Chirpar), Zied (Veseud), Malmkrog (Malancrav), Neudorf (Nou Sasesc), Rauthal (Roandola), Schönberg (Dealu Frumos), Großpold (Apoldu de Sus), Hamlesch (Amnas), Engenthal (Mighindoala), Petersdorf (Petis);
Kreis Suceava: Ludwigsdorf (Carlibaba Noua);
Kreis Temesch: Detta (Deta), Morgenstern (Petroasa Mare).
Da die Minderheitenvarianten in der im Staatsanzeiger veröffentlichten Ortsnamenliste in vielen Fällen fehlerhaft wiedergegeben sind, hat die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, eine Liste mit den fälligen Korrekturen zu veröffentlichen. Das DFDR hat dem Ministerium für öffentliche Verwaltung die fehlerhafte Schreibweise der deutschen Ortsnamen gemeldet und außerdem gefordert, die nie übliche Variante „Morgenstern“ für Petroasa Mare durch die traditionelle Ortsbezeichnung „Wetschehausen“ zu ersetzen.
Grundsätzlich vertritt das DFDR die Ansicht, dass die deutschen Ortsnamen ein wichtiger Bestandteil des spezifischen Kulturerbes sind. Diese sollen gepflegt werden, indem die Angehörigen der deutschen Minderheit alle überlieferten deutschen Ortsbezeichnungen sowohl im privaten Bereich, als auch in der Öffentlichkeit benützten. Sicherlich mag diesbezüglich der Hinweis auf die Ortsnamenlisten im „Neuer-Weg-Kalender“ auf das Jahr 1971 und in „Sächsisch-schwäbische Chronik“ von Eduard Eisenburger und Michael Kroner, 1976 im Kriterion Verlag Bukarest erschienen, hilfreich sein. Besser wäre es wohl sich mit einer solchen Liste an die breite Öffentlichkeit zu wenden.

(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 4 vom 15. März 2002, Seite 3)

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