18. April 2002

Straßburg stärkt Hausbesitzer in Rumänien

Ein weiteres Urteil zugunsten eines ehemaligen Hausbesitzers in Rumänien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg jüngst verkündet, melden rumänische Medien.
Stefan Anghelescu hatte die Rückgabe seines 1950 nationalisierten Hauses vor rumänischen Instanzen im Einklang mit der hiesigen Gesetzgebung beantragt und war auch vom Obersten Gericht in Bukarest zum neuen/alten Eigentümer erklärt worden. Allerdings konnte er nicht in den Besitz seines Hauses gelangen, da die rumänischen Behörden einen Teil davon bereits an die Mieter verkauft hatten. Nun verdonnerte das Straßburger Gericht die rumänische Regierung zu einer Entschädigungszahlung an Anghelescu in Höhe von 75 000 Euro.

mo

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