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28. Juni 2021

Aus den Kreisgruppen

Umgang mit den ­Deportations­unterlagen vom Deutschen Roten Kreuz

Die Entschädigungsleistungen an die Nachkommen von Russlanddeportierten waren in den letzten Monaten ein Thema, das bestimmt in allen Kreisgruppen aufkam. Inzwischen haben wir alle die eine oder andere Erfahrung mit dem Prozess des Antragstellens und dem Nachweisen der Unterlagen gemacht. Vor allem die Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) erfordern einen Mehraufwand, um bei den rumänischen Behörden akzeptiert zu werden. Wir im Kreisverband Nürnberg haben inzwischen aus all diesen Erfahrungen gelernt und eine Vorgehensweise etabliert, die wir hier mit Ihnen teilen möchten in der Hoffnung, dass dadurch letzte Unklarheiten beseitigt werden können, und um Anregungen zu liefern, wie Sie in Ihrer eigenen Kreisgruppe vorgehen könnten. Wir beziehen uns dabei ausschließlich auf den Umgang mit den vom DRK zur Verfügung gestellten Unterlagen. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 29.06.2021, 07:56 Uhr (um 08:02 Uhr geändert):
    Eine löbliche Initiative des Verbandes als Hilfe für Landsleute, die sich in Unsicherheit ums richtige Handeln grämten, nachdem man doch in Besitz der erhofften Information aus der Tiefe der Zeit, um 1945-1950, gelangt ist. War auch indirekt mit einigen solchen Anträgen befasst. In einem Fall, mit ordentlicher rum. Übersetzung des DRK-Begleitschreibens, gab es gar eine glatte Ablehnung seitens der AJPIS mit der absurden Begründung, das DRK sei keine berechtigte Autorität, den Tatbestand der Deportation festzustellen und zu bescheinigen. Zwar wurde, danach, auch eine Übersetzung des russischen Anhangs ins Deutsch und Rumänisch, autorisiert und beglaubigt, nachgereicht, aber auch ein Schreiben aus meinem Fundus, stammend von einem anderen Fall, in dem die rum. Autorität schlechthin für die Bescheinigung der Deportation, die CNSAS, der Petentin schriftlich und paraphiert den Rat gab, sich bitte an das ...DRK zu wenden, das ja schnell und zuverlässig Informationen liefern kann. Zeigt nur die Willkür rum. Behörden, die teritorial völlig willkürlich den gleichen Sachverhalt unterschiedlich bis gegensätzlich entscheiden. Und das obwohl im Gesetz 118/1990 klar und deutlich steht, dass im Zweifel JEDES glaubwürdige Beweismittel statthaft ist.

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