28. Juni 2026
Eine Hexe vor dreizehn Generationen? Ein Skandal aus dem Jahr 1645: Die Geschichte der Katharina von Gotzmeister
Die Familienlegende berichtet, meine Ahnin sei während eines Hexenprozesses bei der Schwemmprobe ertrunken. Quellenforschung eröffnete mir den Zugang zu einer spektakulären Geschichte von Liebe und Ehebruch, Eitelkeiten, Intrigen und Verrat, Willkür, Korruption, Aufruhr und Mord in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts vor dem Hintergrund der Türkenherrschaft und den Wirren des Dreißigjährigen Kriegs.

Nach dem Tod des schwerreichen Stadthannen Christof Ungleich wurde dessen einzige Tochter Katharina das Mündel des Sachsengrafen Kolman von Gotzmeister. Katharinas Verhältnis zu ihrer Stiefmutter war schlecht, darum nahm Gotzmeister sein Mündel in sein Haus. Dessen Sohn Kolman von Gotzmeister hatte sich, bevor er 1629 zum Studium nach Italien aufbrach, heimlich mit einer anderen Katharina, einer Tochter des Bürgermeisters Paulus Ludovici verlobt. „Angelockt vom Glanz des Goldes“ hintertrieb Kolmanns Mutter, Sophia Auner, die Beziehung. Sie machte der Verlobten ihres Sohnes klar, sie werde keine andere als die Ungleich als Schwiegertochter akzeptieren. Katharina Lodovici „solle endlich einen anderen Bräutigam suchen und nicht länger auf ihren Sohn hoffen“.
Kolmans Verlobte hatte in dessen Abwesenheit mehrere hochkarätige Verehrer abgewiesen. Sie entschied sich, dem Werben des Kaufmanns Lucas Stein nachzugeben, um ihre Zukunft nicht zu gefährden. Nach seiner Rückkehr sah sich der enttäuschte Kolman aus Familienräson zur Ehe mit der vermögenden Erbin Katharina Ungleich gedrängt Die arrangierte Ehe funktionierte nicht, weder Kolman noch Katharina handhabten ihre Eskapaden diskret. Gustav Seivert und Georg Daniel Teutsch berichten: „Die Ehe Gotzmeisters wurde zum öffentlichen Ärgerniß, um so mehr als, Katharina Gotzmeister in ihrer Wollust keine Grenzen mehr kannte.“ Gunesch ist Zeitzeuge und überliefert sachlich und präzise, was Seivert und Teutsch biedermeierlich umschreiben: „Seine von ihm verschmähte Frau revanchierte sich mit einer Affäre nach der anderen, und um nicht in ihrem Witwenbett zu frieren, ließ auch sie sich andere Liebhaber ein. Einer von ihnen war N. Holtzapfel, ein Senator, der sich schließlich, als die Sache entdeckt wurde, mit Gift erdrosselte und zunächst ehrenvoll bestattet wurde, doch als das Verbrechen bekannt wurde, ließ man ihn exhumieren und schändlich nahe dem Galgen begraben.“ In seinem Buch über Hermannstadt schildert Harald Roth das Treiben in den Gassen der Oberstadt um den Großen Ring als Sodom und Gomorrha. Andreas Graffius notiert 1636 „es ist in dieser Metropole ein Pfuhl der Sünden und Laster“.
Nach dem Tod des Sachsengrafen Kolman von Gotzmeister im Jahr 1634 schwand die Toleranz der Hermannstädter gegenüber den Affären seines Sohnes. „Sein öffentlicher Feind“, der ab 1639 amtierende Sachsengraf Michael Agnethler, trug seine Differenzen lautstark mit ihm aus. Eine Petitesse verstärkte die Animositäten: Agnethler hatte sich einen Luchspelz ausgeliehen, das Amtskleid von Gotzmeisters Vater als Sachsengraf, trug die Schäube jedoch öffentlich, als ob sie sein Eigentum wäre. Obendrein verweigerte Agnethler die Rückzahlung eines Darlehens von 6 000 Gulden, erpresste Gotzmeister und prangerte dessen „zuchtloses Leben hart an. Gotzmeister werde jenes Opfer gerne bringen, wenn er [Agnethler] seinen Wandel nicht gerichtlicher Verfolgung unterziehe. Er sey so einem verhurten Schelm, wie Colomann wäre, nichts schuldig.“ Gotzmeister war beim Fürsten gut angeschrieben, im Rat wegen seiner Gelehrsamkeit geachtet, bei den einfachen Handwerkern in der Unterstadt, wegen seiner Großzügigkeit beliebt. Er unterschätzte den Sumpf der verwandtschaftlichen Verflechtungen Agnethlers und verklagte den Sachsengrafen. Senator Berger entschied „die Angelegenheit eher aus Günstlingswirtschaft als nach Recht und Gesetz“ zugunsten Agnethlers. Ab 1640 betrieb Agnethler Verfahren gegen Kolman Gotzmeister und Katharina Stein wegen ihres Lebenswandels. Gemeinsame Ausfahrten, Treffen auf Feiern, etwa einer Hochzeit in Birthälm, neckisches Baden im Zibin waren Stadtklatsch und Indizien genug. Das Kapitel erklärte sich für nicht zuständig; das weltliche Hermannstädter Gericht konnte den Ehebruch nicht nachweisen, denn es verhängte nicht die dafür fällige Todesstrafe, sondern verurteilte den Gotzmeister und die Steinin zu Vermögensentzug und Ausweisung aus Hermannstadt. Gotzmeister konnte durch Intervention des Fürsten in Hermannstadt bleiben, Katharina Stein floh nach Holzmengen ins Kirchenasyl. Agnethler diskreditierte Gotzmeister in Briefen an den Fürsten Rákóczy György I., der daraufhin aufhörte, Gotzmeister zu protegieren. Er kam mit 6000 Söldnern nach Hermannstadt, verhaftete Gotzmeister und beschlagnahmte sein Vermögen. Auf Rákoczys Druck stimmte das Kapitel am 4. August 1643 der Scheidung der Gotzmeisterin zu. Kolman sah sich benachteiligt und forderte erfolglos eine Revision. Derweil gab sich Katharina einem „liederlichen Lebenswandel hin“.

Die Unruhen wurden durch Gerüchte angeheizt, Katharina von Gotzmeister habe abgetrieben und ihre Neugeborenen ermordet. Die Zeitzeugen Krauss und Gunesch schildern das „peinliche, widerliche Verfahren“, mit dem Stadtpfarrer Richelius sie einer kürzlich vorangegangenen Geburt überführte. Er ließ die Brüste der Beschuldigten zum Nachweis melken. Katharina von Gotzmeister gelang es, Richelius zu manipulieren. „Von ihren Geschenken bethört“, vertuschte er die Sache, verteidigte die Gotzmeisterin in Predigten und verglich sie mit der Königin von Saba.
Der promiske Lebensstil der Frau Gotzmeister hätte es heute allenfalls in die Regenbogenpresse geschafft. Wegen „ihres unkeuschen Lebens wäre die Hur Colmanin“ vielleicht Star einer nachmittäglichen Brüllshow bei RTL2 geworden. Doch damals war es nicht üblich, seine Leidenschaften öffentlich auszuleben und Empfängnisverhütung beschränkte sich aufs Aufpassen. Da Katharina „wie auch ihr Vertrauter nichts ihn acht nehmen kennen, biss sie den andern Panckert geboren“, wurde sie mehrfach ungewollt schwanger. Die Zugehörigkeit zum Patriziat und die engsten Beziehungen zur Oberschicht konnten die Katastrophe dieser Frau nicht verhindern. Am Vorabend ihrer Hochzeit „mit einem jungen purschen Georgii Frank“ stürmte die aufgebrachte Menge das Haus und fand im Keller die vergrabenen Leichen zweier Neugeborener. Tags darauf, am 1. September 1645, versuchte Valentin Frank von Frankenstein, die aufgebrachte Bürgerversammlung zu beruhigen. Er versprach, allen Recht zu verschaffen und die fünfzehn Jahre, in denen es in Hermannstadt keine Gerechtigkeit gegeben habe, aufzuarbeiten. Sogleich verspottete ihn ein Bürger „Ei du selbst bist ja diese fünfzehn Jahre im Rath gesessen, warum hast du uns denn nicht Recht verschafft?“. Der Mob erzwang ein schnelles Gericht, Krauss berichtet, die Gotzmeisterin habe zuletzt ihre Taten bekannt. Sie wurde in einen Sack eingenäht und vor dem Sagtor im Zibin ersäuft. Es waren tumultartige Szenen, in denen sie geschrien, geflucht, in ihrem Sack gezappelt, getreten und Pfarrer, Bürger und Obrigkeit verwünscht hat.
Bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl am 26. Dezember 1645 blieb es ruhig, doch unter der Oberfläche gärte es. Der Rat bestimmte erneut den verhassten Lorenz Rosenauer zum Bürgermeister und löste am 6. Januar 1646 den Aufstand aus. Die Menge befreite Kolman von Gotzmeister aus dem Gefängnis, verjagte den Stadtpfarrer und die Ratsherren, wählte neue Amtsleute, Georg Handschuhmacher, „einen alten, blöden Greis, zum Königsrichter und einen Kannengießer, Lazar Seraphin, zum Bürgermeister“.
Auf Betreiben der verjagten Ratsherren schickte Fürst Rákóczy eine Kommission nach Hermannstadt, ließ Gotzmeister erneut verhaften, setzte Rat und Stadtpfarrer wieder ein und initiierte einen Prozess gegen die Rädelsführer vor dem Landtag in Weißenburg. Das widersprach dem Rechtsprinzip der Sachsen auf dem Königsboden, sächsische Angelegenheiten nur vor einem sächsischen Gericht zu verhandeln, und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall gegen die autonome Rechtsprechung der sächsischen Nationsuniversität geschaffen. Darum bemühte sich der Rat um Schadensbegrenzung und die Zuweisung des Falls an ein sächsisches Gericht. Schwerer als staatsrechtliche Prinzipien wog die Furcht, bei einem Prozess könnten noch mehr Bürger belastet werden.
Der Fürst scherte sich wenig um die sächsischen Privilegien, doch er ließ sich zu einem Vergleich herab. Er akzeptierte das Gericht in Mediasch als zuständig. Rákoczy bekam 10000 Gulden in bar, die Gemeinde Sächsisch Kerz, die Besitzungen Hermannstadts in Jina, Setschel und Orlath, zwei Drittel der Geldstrafen, sowie die Schlüssel des Heltauer Tors, des stärksten Stadttors, zur Besetzung mit seinen Leuten, so oft er Hermannstadt besuchte. Die 852 Angeklagten mussten in einem langen, demütigenden Fußmarsch zum Prozess. Das gewiss befangene Gericht in Mediasch verurteilte Kolman von Gotzmeister und sieben Andere zu Gefängnis und Verlust der Güter, die Anderen zu gestaffelten Geldbußen, nach heutigem Wert von insgesamt gut 30 Millionen Euro. „32, die der Rath für schuldlos ausgab, welche der Weisen Herrn Sohn, Eidam und Freund oder Schwäger waren“ wurden vom Verfahren ausgenommen.
Erstaunlich ist die Autonomie der Stände. Anders als die Kommunisten 300 Jahre später, haben die Türken, die eigentlichen Herren im Lande, „die Sozialstrukturen der Siebenbürger Sachsen nicht liquidiert, nicht weil sie dazu zu schwach oder zu gutmütig waren, sondern weil sie daran nicht interessiert waren“, solange die Steuern an die Hohe Pforte in Istanbul abgeführt wurden.
1649, nach der Entlassung aus seiner entbehrungsreichen Haft in der Festung Fogarasch, ging Gotzmeister nach Kronstadt, wohin sein Bruder Johann schon vor dem Zusammenbruch des Aufstands geflohen war. Kolman heiratete Margarethe, die reiche Witwe des Oberrichters Christian Hirscher und sanierte sich finanziell und gesellschaftlich. Die Spitzen des siebenbürgischen Adels waren Gäste bei der Hochzeit, Graf Franz Bethlen und der spätere Fürst Johannes Kemeny.
Die nächsten Generationen behielten ihre Herrschaftspositionen in der Oberschicht. Dem Ansehen der Familie Gotzmeister und ihrer Stellung in der siebenbürgischen Gesellschaft hat die Affäre nicht dauerhaft geschadet.
Katharina von Gotzmeister war weder schön noch gebildet. Der frühe Tod der Eltern und die Heiratspläne des Vormunds sprechen gegen privaten Unterricht. 1645 war sie etwa dreißig Jahre alt, Mutter von zwei Söhnen, da dürfte auch der Liebreiz der Jugend, den viele mit Schönheit verwechseln, verblasst gewesen sein. Was machte den Reiz dieser Frau aus? Sie hatte sich nach dem Tod des Vaters mit der Stiefmutter angelegt, das spricht für Temperament und Eigensinn. Ließen ihr Reichtum, die Macht ihrer einflussreichen Familie, ihr Schmuck und ihre Patriziertracht, ihre Herkunft und Stellung in der dünkelhaften Gesellschaft sie begehrenswert erscheinen? Wurde sie, anfangs durch jugendliche Naivität und danach durch ihren zweifelhaften Ruf zum Freiwild? Sieht Gündisch sie zu Recht als „entartetes Wieb“, oder war sie Opfer?
Wir wissen es nicht. Sicher ist: Katharina von Gotzmeister geborene Ungleich war, bei all ihren Verfehlungen, keine Hexe. Sie gehörte zu den Schwächsten, die 1645 Federn lassen mussten. Das ererbte Vermögen hat ihr kein Glück gebracht.
Thomas Roth, Velbert-Langenberg
Schlagwörter: Hermannstadt, Hexenverfolgung, Geschichte
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