24. August 2019

Neues Wahlgesetz in Rumänien erleichtert Stimmabgabe im Ausland

Bukarest – Ein neues Wahlgesetz erleichtert die Stimmabgabe für Wähler im Ausland. Das neue Gesetz wurde von Staatspräsident Klaus Johannis am 23. Juli ausgefertigt, nachdem die rumänische Regierung seiner Forderung nach einer entsprechenden Gesetzesvorlage nachgekommen ist (vgl. Meldung in der SbZ Online).
Die Wahllokale im Ausland sind künftig jeweils an drei Tagen, Freitag 12 bis 21 Uhr, Samstag und Sonntag 7 bis 21 Uhr, geöffnet. Falls sich am Ende des Tages noch Personen in der Warteschlange befinden, wird die Wahlzeit um drei Stunden bis 23.59 Uhr verlängert. Auch sind die Online-Stimmabgabe und die Briefwahl möglich. Die elektronische Erfassung der Wähler auf Zusatzlisten wird den Prozess der Stimmabgabe ebenfalls erleichtern, meldet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien.

Die Präsidentschaftswahlen finden im Inland am 10. und 24. November 2019 statt. Im Ausland ist der erste Wahlgang vom 8.-10. November, der zweite Wahlgang vom 22.-24. November geplant. Bürger mit Wohnsitz im Ausland können sich bis zum 11. September ins Wahlregister unter www.votstrainatate.ro eintragen. Laut Mitteilung der Ständigen Wahlbehörde AEP sind dem Formular ein Foto oder eine eingescannte Kopie des Personalausweises sowie die Bescheinigung des Aufenthaltsrechts anzuhängen, um entweder beim nächsten Wahllokal oder per Briefwahl abzustimmen. Für die erfolgreiche Registrierung ist die Bestätigung einer Überprüfungsmail unbedingt nötig, heißt es in der ADZ.

Schlagwörter: Politik, Präsidentschaftswahlen, Wahlen, Gesetz

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