13. Januar 2022

Sie sind nun da, die Rosen für Hanjonkowa - Entschädigung für Russlanddeportierte als späte Anerkennung erfahren

In diesen Tagen jährt sich die Deportation der Siebenbürger Sachsen zum 77. Mal. Einer der vielen Versuche, dieses traumatische Ereignis aufzuarbeiten, wurde mit dem Artikel Rosen für Hanjonkowa, Entschädigung für Russlanddeportierte: Ende einer Odyssee? unternommen. Anfangs im kommunistischen Regime Rumäniens ein tabuisiertes Thema, für das man die Schuldigen immer anderswo suchte, wurde nach der Wende im Dezember 1989 dieses diskriminierende Unrecht an der deutschen Volksgruppe anerkannt. Für die Betroffenen, die dieses Wunder noch erleben durften, wurde für die Zeit der Deportation eine monatliche Entschädigungszahlung per Antrag genehmigt. Überraschenderweise wurde diese Entschädigung mit dem Ergänzungsgesetz Nr. 130 von August 2020 auf die Kinder der bereits verstorbenen Eltern ausgeweitet. Darüber und über die Schwierigkeiten der Antragstellung wurde in dieser Zeitung ausführlich berichtet.
Als einer der Betroffenen wurde auch mein Antrag über mehrere Monate bearbeitet. Es folgten nach längerem Stillstand berechtigte, aber auch nicht nachvollziehbare Forderungen der Kommission zur Nachsendung von Unterlagen, von denen einige bereits dem Antrag beigelegt waren. Eine Verzögerung der Antragsbearbeitung sollte ich selbst verursachen, da ich als einer der früheren Antragsteller die Sterbeurkunde meiner Mutter dem Antrag nicht beigelegt hatte. Ich war der Ansicht, dass dies erst im zweiten Schritt des Genehmigungsverfahrens erforderlich sei. Leider gab es zu diesem Zeitpunkt keine klare Aussage von den Behörden über den genauen Umfang der Antragstellung. Mittlerweile ist dies nun geklärt worden.

Es kam die Advents- und Weihnachtszeit 2021, die Zeit der Besinnlichkeit, der Hoffnung und Erwartung. Höhepunkt waren die Geschenke an die staunenden Kinder an Heiligabend unter dem Tannenbaum. Es waren Geschenke der Eltern, der Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkel, die im Kreise der Familie die Freude der Kinder teilen konnten. Überraschenderweise lag auch unter unserem Weihnachtsbaum ein Geschenk für mich. Es war der Kontoausdruck von der ersten Überweisung der Entschädigungszahlung aus Hermannstadt, das einzigartige Geschenk meiner vor elf Jahren verstorbenen Mutter. Es waren keine gestrickten Socken wie zu Lebzeiten, es waren keine mit viel Liebe gebackenen Weihnachtsmänner, es war das Schöns­te, das sie je besessen hat, ihre Jugendjahre, die ihr im Januar 1945 gestohlen wurden. Es war ihr einmaliges und wertvollstes Geschenk, gedruckt auf einem Blatt Papier. Wie stolz wäre sie gewesen, selber ihre Geschenke unter den Weihnachtsbaum zu legen. Ihr persönlich wurde diese Anerkennung zu Lebzeiten verwehrt.

Versprechen eingelöst: Johann Stürner legte zu ...
Versprechen eingelöst: Johann Stürner legte zu Weihnachten einen Strauß Rosen auf das Grab der Mutter.
Ich hatte versprochen, mit der ersten Auszahlung einen Strauß Rosen auf ihr Grab zu legen. Wie schön, dass es zu Weihnachten geschehen konnte. Die Frage der Farbe stellte sich nicht, es sollten weiße Rosen als Symbol für das unschuldig erlittene Leid sein. Unschlüssig war mir die Anzahl der Blumen, mit der Ausnahme, dass es unbedingt eine ungerade sein muss, ohne dafür eine logische Begründung zu haben. Bei der Entscheidungsfindung erinnerte ich mich an den Antrag auf die Einmalzahlung für Kinder der Deportierten aus dem Jahre 2010. Wie üblich wurde dieser Antrag abgelehnt und der Widerspruch landete beim Sozialgericht in Bukarest. Für die anstehende Klage wurde ich vom zuständigen Richter aufgefordert, das durch die Deportation entstandene Unrecht aufzulisten. Es waren insgesamt elf Punkte, die ich dem Richter zuschickte, dies mit der Bitte, sie in die Anklageschrift zu übernehmen. Für jede dieser Unrechtsmaßnahmen, die ich nochmals in Erinnerung bringen möchte, steht nun stellvertretend eine Rose am Grab.

• Die Deportation nach Russland war nicht rechtmäßig, da sich meine Mutter keiner politischen oder gesellschaftlichen Straftat schuldig gemacht hat.
• Sie ist wie eine Verbrecherin von der Miliz und sogar von ihren Landsleuten mit Waffengewalt in Sammelstellen zusammengetrieben worden. Manche haben nicht einmal Abschied von der Familie nehmen können.
• Sie ist in der Kälte des 15. Januar 1945 in einen Viehwagon eingesperrt worden und mehrere Wochen mit minimaler Verpflegung in ein ungenanntes und unbekanntes Ziel verfrachtet worden. Männer und Frauen waren ungetrennt und mussten ihre Notdurft in einem in den Waggonboden geschlagenen Loch entrichten.
• Sie ist im Lager Hanjonkowa unvorbereitet und der Erzählung nach in panischer Angst vor dem riesigen schwarzen Loch in die Kohlegrube geschoben worden.
• Die Unterbringung in spärlichen Bretterbaracken bot keinen Schutz vor der extremen Kälte, sanitäre Anlagen waren kaum vorhanden.
• Die Verpflegung war für die schwere Arbeit total unzureichend, Hunger ihr ständiger Begleiter.
• Schwache Ernährung, die Massenunterbringung, Läuse am Körper und Ratten in der Unterkunft haben zu vielen infektiösen Krankheiten geführt. Sie erkrankte an Tuberkulose und wurde als unbrauchbare Arbeitskraft in die Heimat zu einer angenommenen Genesung abgeschoben.
• Fehlende Sicherheitsmaßnahmen, schlechte Ausrüstung und veraltete Vorrichtungen in Verbindung mit ständig wachsenden Arbeitsnormen führten zu vielen Arbeitsunfällen. Meine Mutter wurde im Schacht verschüttet und erst nach mehreren Stunden vom sicheren Erstickungstod befreit. Ab diesem Tag wurden ihre Haare grau.
• Sie musste die an Krankheit oder durch Unfälle verstorbenen Leidensgenossen aus ihren Betten in eine Sammelstelle tragen, wo sie im Winter für längere Zeit aufbewahrt wurden, weil die zugefrorene Erde keine Bestattungen ermöglichte. Es gab Fälle, wo irrtümlicherweise noch lebende Personen auf den Haufen der Verstorbenen geworfen wurden. Erwacht aus dem Delirium schleppten sie sich wieder ins Leben zurück und erschienen wie Geister erneut in ihren Unterkünften
• Die im Arbeitslager verbrachten Jahre hätten die schönsten in ihrer Jugend sein sollen. Diese wurde ihr geraubt, ja durch die schwere Erkrankung ihr ganzes Leben beeinträchtigt. Der Traum der Ausbildung zu einer Kindergärtnerin oder sogar Lehrerin wurde zerstört. Ohne Ausbildung war sie gezwungen, ein Leben lang schlecht bezahlte und gesellschaftlich wenig geschätzte Tätigkeiten auszuüben
• Das Einkommen aus dieser einfachen Arbeit konnte wenig zum Wohl der Familie beitragen, Beiträge für eine Altersversorgung fielen nur spärlich an. Die daraus resultierende sehr geringe Altersrente hat ihr nur einen bescheidenen Lebensabend ermöglicht.

Zum Schluss wurde noch folgende Bemerkung den Richtern als Reflektion für die bevorstehende Gerichtsverhandlung auf den Weg gegeben: „Was bedeutet eine Entschädigungszahlung im Tausch für ein zerstörtes Leben, zerstört durch die Willkür einer rachsüchtigen Militärdiktatur und ein paar nationalistischer Heißsporne der Nachkriegszeit“.

Auch das Sozialgericht hat in seinem Urteil meinen Anspruch abgelehnt und erstaunlicherweise auf die Möglichkeit eines neuen Antrags in späteren Jahren verwiesen. Was für eine Prophezeiung, wohl aus dem Gefühl heraus, nicht gerecht geurteilt zu haben. Die Rosen werden welken. Es bleiben Narben zurück, tiefe Narben in Erinnerung an dieses Trauma und Unrecht, das unseren Eltern und Großeltern widerfahren ist. Die späte Anerkennung dieser Schuld und der Versuch, sie irgendwie auszugleichen, sollte diesen Schatten der Geschichte lichten und dieser Odyssee zu einem versöhnlichen Ende verhelfen.

Johann Stürner (geb. in Schönberg)

Ulm, im Januar 2022

Schlagwörter: Russlanddeportation, Entschädigung, Entschädigungszahlung, Antrag, Rumänien, Kommunismus, Stürner, Diktatur

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