8. Juli 2021

Bernd Fabritius: Entschädigungsverfahren für politische Verfolgung in Rumänien werden oft stockend und uneinheitlich bearbeitet

Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z.B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), vom rumänischen Staat im Gesetz (DL) 118/1990 geregelt und durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet, wurde durch die Gesetze 130/2020 und 232/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet (vgl. Artikel „Entschädigungszahlungen für Kinder von Opfern politischer Verfolgung in Rumänien“, SbZ Online vom 10. März 2021). Viele Betroffene haben inzwischen sowohl den Genehmigungsbescheid der zuständigen Feststellungsbehörde AJPIS als auch den Auszahlungsbescheid und die zugesprochenen monatlichen Geldzahlungen erhalten, während andere Antragsteller trotz monatelanger Wartezeit noch nichts erledigen konnten. Um den aktuellen Stand der Bearbeitung in Rumänien zu klären, hat die Redaktion folgendes Interview mit RA Dr. Bernd Fabritius in München geführt.
Im März 1948 schickte die nach Russland ...
Im März 1948 schickte die nach Russland Verschleppte Dorothea Hermann (hinten, 4. von rechts) ihren Eltern dieses Bild aus dem Arbeitslager Hanjonkowa: „Herzlichen Gruß von Eurer Tochter aus weiter Ferne.“ (Erlebnisbericht in der SbZ Online) Foto: privat
Die Entschädigung politisch verfolgter Landsleute in Rumänien, etwa von Russlandverschleppten oder Bărăgan-Deportierten, haben Sie vor Jahren angestoßen und danach in enger Zusammenarbeit mit unserem Verband und den Kollegen aus dem rumänischen Parlament begleitet. Die Ausweitung auf Nachkommen haben Sie jüngst als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnet. Bleiben Sie bei dieser Bewertung und weiß man inzwischen, ob und wer etwas bekommt?

Es ist zweifelsfrei eine Erfolgsgeschichte, auch wenn diese manchmal noch holpert... Nach anfänglichen Unklarheiten wurden Ende letzten Jahres die Grundzüge der Einbeziehung von Kindern geklärt: Kinder, deren Elternteil während der Verfolgung verstorben sind oder vermisst werden, erhalten eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500 Lei monatlich. Kinder, deren Elternteil die Verfolgung überlebt hat, und die selbst während der Verfolgung bereits gelebt haben, erhalten eine Entschädigung in Abhängigkeit der genauen Dauer der Maßnahme: Für jedes Jahr der Maßnahme werden 700 Lei monatliche Entschädigung gezahlt. Teiljahre werden anteilig berechnet. Bei fünf Jahren Verschleppung ergeben sich so 3 500 Lei monatliche Entschädigungszahlung. Kinder, die erst nach der Verfolgung geboren wurden, erhalten davon 50%. Die Beträge werden in Euro auf das Konto in Deutschland überwiesen. Jedes lebende Kind erhält eine eigene Zahlung, die nicht mit anderen Geschwistern geteilt werden muss. Alle Geschwister sind nämlich antragsberechtigt. Je Person (Antragsteller) kann nur eine Leistung gezahlt werden, also entweder für die eigene Verfolgung oder die der Mutter oder des Vaters. Bestehen mehrere mögliche Ansprüche, wird nur der höhere genehmigt. Anträge konnten ab August 2020 gestellt werden, die Verbescheidung hat nach Klärung der offenen Fragen gegen Ende des Jahres 2020 begonnen. Zuständig ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Antragstellers in Rumänien – oder am Wohnsitz eines Bevollmächtigten in Rumänien. Zwischenzeitlich haben die Kreisbehörden AJPIS sehr viele Bescheide zur Feststellung erlassen, die meisten stattgebend. Auch Auszahlungsbescheide gehen vermehrt ein (meist acht bis zehn Wochen nach dem Feststellungsbescheid und dem Nachreichen erforderlicher Auszahlungsunterlagen). Auch die monatlichen Zahlungen und die rückwirkende Nachzahlung für die Bearbeitungszeit seit Eingang des vollständigen Antrages gehen auf den Konten der Berechtigten ein. Das ist sehr erfreulich.

Viele Menschen warten trotz Antragstellung noch im letzten Jahr seit mehreren Monaten auf Bescheide und sind verärgert. Was können wir diesen Menschen mitteilen?

Ich kann diese Verärgerung sehr gut verstehen und teile sie ausdrücklich. Antragsteller, die seit Monaten auf eine Antwort aus Rumänien warten, sind zunehmend ungehalten und unzufrieden. Leider besteht nur sehr selten die Möglichkeit einer Beschleunigung. Ich kann – auch wenn es mir schwer fällt – weiterhin nur zu Geduld raten.
Ich habe bereits mehrfach in besonders eklatanten Fällen (etwa bei der Behörde in Temeswar, die seit September letzten Jahres kaum Bescheide erlassen hat!) Beschwerden direkt an die Behörde und danach an das zuständige Ministerium in Bukarest gesendet. Ovidiu Ganț, Abgeordneter des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR) im rumänischen Parlament, hat die zuständige Arbeitsministerin Raluca Turcan durch eine parlamentarische Anfrage um Stellungnahme gebeten. Leider hat die Ministerin darauf bis heute noch nicht geantwortet. Die Situation ist sehr unbefriedigend.

Wie begründen die Behörden die Verzögerungen?

Aus Bukarest wurde unlängst mitgeteilt, die zuständigen Behörden hätten Zusatzaufgaben in der Pandemie-Bekämpfung übertragen bekommen und deswegen die Bearbeitung vorübergehend eingestellt. Das trifft nach meinen Beobachtungen aber nur bedingt zu. Einige Behörden bearbeiten nach und nach die gestellten Anträge (etwa in Hermannstadt, Kronstadt, Neumarkt am Mieresch/Târgu Mureș, Arad), von anderen kommen kaum Bescheide und auch Anfragen werden nicht beantwortet (etwa aus Temeswar).
In Einzelfällen ist die Verzögerung verständlich, etwa wenn die Behörden Ergänzungen nach neuer Auslegung von Antragstellern fordert, die ihren Antrag noch vor Erlass des Gesetzes 232/2020 im November 2020 gestellt haben. Zu Verzögerungen kommt es auch dann, wenn die Behörden in Rumänien zum Beispiel miteinander kommunizieren müssen, um die unterschiedlichen Wohnsitze des verstorbenen Deportierten und der Kinder vor der Ausreise zu klären. Diese Fälle werden – trotz identischer Sachlage – von mehreren Behörden bearbeitet, was zu Verzögerungen führen kann. Ärgerlich sind hingegen die unterschiedlichen und nicht einheitlich abgestimmten Verfahrensgepflogenheiten der Behörden. So kann es sein, dass ein Kind von der Behörde an seinem letzten Wohnsitz einen positiven Bescheid bekommt, sein Geschwister aber von einer anderen Behörde in genau dem gleichen Fall eine Ablehnung – oder gar keinen Bescheid, sondern eine Nachfrage. Derartiges kann sogar innerhalb einer Behörde festgestellt werden, wenn unterschiedliche Kommissionen entscheiden oder die Sachbearbeiter wechseln. Ich habe deswegen in Bukarest einheitliche Anwendungsvorschriften angemahnt, die bis heute jedoch nicht erlassen wurden. Praktisch verfährt jede Behörde nach eigenen Überlegungen.

Können Sie bitte unterschiedliche Verfahrenspraktiken und Bearbeitungsstände bei diversen Behörden konkretisieren?

Gerne.
Aus Karlsburg (Alba Iulia) gehen derzeit Bescheide für Anträge von Oktober 2020 ein. Karlsburg lässt keine Widersprüche zu, sondern verweist direkt an Gerichtsverfahren vor dem Tribunal. Das ist rechtlich falsch, denn Betroffene haben ein Wahlrecht, ob sie bei Ablehnungen nicht lieber Widerspruch einlegen.
Aus Arad gehen aktuell Bescheide zum Antragstand September 2020 ein. Arad verlangt – anders als alle anderen Behörden – eine eigene Zusatz-Erklärung, dass noch kein Antrag nach Dekret 118/1990 bei einer anderen Dienststelle gestellt wurde. Zum Nachweis des letzten Wohnortes im Kreis Arad (als Zuständigkeitskriterium) akzeptiert die Behörde auch eigene Erklärungen der Betroffenen. Andere Behörden fordern hingegen Belege (etwa eine Übersetzung des Registrierscheines).
In Kronstadt ist die Bearbeitung bereits erfreulich fortgeschritten. Hier dauert es derzeit im Normalfall ca. 3 Monate, bis ein Bescheid kommt. Kronstadt legt aber die Nachweisregel sehr streng aus und verweigert die Berücksichtigung von Zeugenerklärungen. Die anfangs erfolgte Ablehnung von Nachweisen der Evangelischen Kirche konnte abgewendet werden, solche Bescheinigungen werden inzwischen anerkannt, wenn Beginn UND Ende der Verschleppung vermerkt sind.
Bukarest hat bisher kaum Bescheide erlassen. Dort stockt die Bearbeitung leider erheblich.
Deva (im Kreis Hunedoara) hat einige Monate Rückstände. Hier wurden Unterlagen anfangs ohne Grund als „nicht ausreichend“ abgelehnt, bei Nachfragen dann aber anerkannt.
In Temeswar ist die Praxis bisher undurchsichtig. Es sind kaum Bescheide erlassen worden. Allerdings wurden in einigen Fällen Bescheide direkt an die Rentenstelle gesendet, ohne diese den Betroffenen oder deren Bevollmächtigten zugestellt zu haben. Es kann daher kaum gesagt werden, ob die Behörde eine Akte bearbeitet hat oder nicht. Anfragen wurden leider bisher mit einem Hinweis auf „erhebliche Überlastung“ nicht beantwortet. Zur Praxis in Temeswar läuft, wie bereits erwähnt, eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Ovidiu Ganț beim zuständigen Arbeitsministerium.
In Neumarkt am Mieresch (Târgu Mureș) werden derzeit Akten von Oktober 2020 bearbeitet. Leider hat die Neumarkter Behörde eine sehr ablehnende Praxis in der Bewertung von Unterlagen. Bescheinigungen der Evangelischen Kirche, Zeugenaussagen und sogar Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes direkt aus Russland werden abgelehnt, weil diese „nicht von einer zuständigen Stelle stammen“. Selbst wenn andere Behörden (etwa bei Anträgen von Geschwistern in Nachbarkreisen) auf Grund des Akteninhaltes positiv entschieden haben, betreibt Neumarkt eine Ablehnung. Das ist inakzeptabel! Dazu laufen bereits mehrere Beschwerden. Zudem erlaubt die Behörde keine Nachreichungen und besteht auf immer neuen Anträgen – wohl um die Zahlungen ab erster Antragstellung zu verhindern.
In Reschitza und Sathmar läuft die Bearbeitung meist problemlos.
In Hermannstadt ist der allgemeine Bearbeitungsstand etwa bei Oktober 2020, auch neuere Verfahren werden manchmal erledigt, während ältere Verfahren weiter warten. Eine Regel ist nicht zu erkennen. Hier scheint es auch eine Änderung in der Verfahrensweise gegeben zu haben. In letzter Zeit werden aus Hermannstadt „Ergänzungen“ gefordert, die keinerlei erkennbare Bedeutung haben. So werden Geburtsurkunden der Verstorbenen angefordert, obwohl diese nicht nötig sind. Gleiches gilt für die Heiratsurkunden verstorbener Männer, die ebenfalls nicht erforderlich sind, weil sich meist keinerlei Änderungen in der Namensführung ergeben haben. Hier habe ich den Eindruck, dass Rückfragen lediglich als „schnelles Mittel zur Aktenerledigung“ oder „vorsorglich“ erfolgen, ohne zu bedenken, was für unnötige Zusatzarbeit und großes Ärgernis dieses bei den Betroffenen auslöst.

Was raten Sie den Betroffenen?

Ich empfehle immer den Weg des geringsten Widerstandes und der schnellsten Erledigung. Fordert etwa eine Behörde eine Urkunde an, die bereits vorgelegt wurde, empfehle ich trotzdem, diese – auch mehrfach – nachzureichen. Diskussionen und Schriftwechsel mit der Behörde, dass die angeforderten Unterlagen bereits bei Antragstellung dabei gewesen sind, sind meist nicht zielführend. Bestreitet eine Behörde die Geeignetheit der Unterlagen (etwa weil ein Datum fehlt oder weil Art und Ursache der Verfolgung nicht klar sind), dann empfehle ich, die Anfrage durch weitere Unterlagen zu konkretisierten. Wichtig ist, bei Zugang von Anfragen aus Rumänien möglichst unverzüglich zu antworten.
Bei Bearbeitung des Falles durch einen bevollmächtigten Vertreter muss dieser umgehend informiert werden: Leider beachten die meisten Behörden in Rumänien eine vorgelegte Vollmacht nicht und schicken Anfragen und auch Bescheide direkt an den Betroffenen, ohne den Bevollmächtigten zu informieren.
Anfragen sollten stets vollständig und in einem Schub beantwortet werden. Doppelversendungen (per Mail und danach per Post) oder Versendungen in Teilantworten in mehreren Briefen führen zu unnötiger Zusatzarbeit und damit zu Verzögerungen. Davon rate ich ab.
Zusammenfassend rate ich zu viel Geduld. Die Behörden in Rumänien sind durch die neuen und nicht „geprobten“ Verfahren sowie die sehr große Anzahl an Anträgen tatsächlich bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit gefordert. Unnötige Rückfragen, ungenaue Anträge, unzureichende Beleg (ohne klare Daten, klaren Inhalt, unbeglaubigt oder ohne Übersetzung) und dergleichen führen zu erheblichem Zusatzaufwand, der zuerst gemeistert werden muss. Dazu kommt die fehlende Kommunikation zwischen Behörden in Rumänien und fehlende Digitalisierung von behördlichen Vorgängen, wie wir diese aus Deutschland kennen. Die Erwartung, dass Behörden in Rumänien selbst „ermitteln“, andere Akten beiziehen, Unterlagen aus vorherigen Verfahren „mitberücksichtigen“ etc., geht fehl. Es muss daher in jedem einzelnen Fall jedes nötige Dokument vorgelegt werden.
Auf die nicht abgestimmten und oft unterschiedlichen Verfahrensweisen der Behörden empfehle ich trotzdem, möglichst klar und unter Beifügung klärender Belege (beglaubigt und übersetzt) zu reagieren. Die vielen positiven Bescheide und auch die eingehenden Entschädigungszahlungen bei vielen Antragstellern belegen aber deutlich: Aufwand und Geduld lohnen sich meistens.

Besten Dank für die praktische Hilfestellung und Ihren Einsatz zur grundlegenden Klärung offener Fälle.

Schlagwörter: Rechtsfragen, Bernd Fabritius, Entschädigung, Entschädigungszahlung, Russlanddeportation, Zwangsarbeit, Zwangsevakuierte

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