Ergebnisse zum Suchbegriff „Gesetz Miess“
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Antragsfrist für Eigentumsrückgabe in Rumänien verlängert
Anträge auf Bodenrückgabe können bis zum 30. November 2005 in Rumänien gestellt werden. Die rumänische Regierung hat die Antragsfrist durch einen Dringlichkeitserlass verlängert. Die ursprüngliche Frist, 22. September, war zu knapp bemessen, um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen, meldet die Tageszeitung Romania Libera. mehr...
Eigentumsrückgabe in Rumänien bleibt problematisch
Der Jurist Michael Miess behandelt im Folgenden die Restitutionsgesetze, die nach dem Sturz Ceausescus 1989 in Rumänien verabschiedet wurden und die vielfältigen Schwierigkeiten, die sich in der Rechtspraxis ergeben. Zudem geht der Autor der Frage nach, was die neue Regierung unter Premierminister Calin Popescu-Tariceanu an den Auswirkungen des Häuser- und Bodenrückgabegesetzes ändern will und kann. mehr...
Anträge auf Häuserrückgabe nur bis 14. Februar!
Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. Febraur 2002 gestellt werden. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 10/2001 sind sämtliche Enteignungsmaßnahmen des kommunistischen Staates zwischen dem 6. März 1945 und 22. Dezember 1989 willkürlich und rechtswidrig. mehr...
Entwicklung des Häuserrückgaberechts in Rumänien
Zwei Tage vor Ablauf der - bereits einmal verlängerten - Frist zur Einreichung der Anträge nach dem Häuserrückgabegesetz (14. November 2001) hat die rumänische Regierung die Antragsfrist erneut verlängert. Anträge können nunmehr bis zum 14. Februar 2002 eingereicht werden. mehr...
Antragsfrist zur Häuserrückgabe um drei Monate verlängert
Die rumänische Regierung hat in einer Sitzung am 9. November beschlossen, die Antragsfrist zur Häuserrückgabe um weitere drei Monate, das heißt bis Mitte Februar 2002, zu verlängern. Um wirksam zu werden, muss der Dringlichkeitserlass noch im Amtsblatt der Regierung ("Monitorul Oficial") veröffentlicht werden. mehr...
Anträge auf Häuserrückgabe nur bis 14. November!
Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. November 2001 gestellt werden. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 10 vom 8. Februar dieses Jahres sind sämtliche Enteignungsmaßnahmen des kommunistischen Staates zwischen dem 6. März und 22. Dezember 1989 willkürlich und rechtswidrig. mehr...
Anträge auf Häuserrückgabe in Rumänien nur bis 14. August!
Achtung: Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. August 2001 gestellt werden! Auf den Rückgabeanspruch deutscher Aussiedler aus Rumänien und deren Erben weist die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 17. Juli 2001, Seite 4, hin. Praktische Tipps zur Rückgabe und Entschädigung enteigneter Immobilien in Rumänien sind der "Siebenbürgischen Zeitung" vom 30. März, 15. April, 15. Mai und 20. Juni 2001 zu entnehmen. mehr...
Fragen und Antworten zum Restitutionsgesetz (Teil II)
Der Wirtschafts- und Siebenbürgenreferent der Landsmannschaft, Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes, beantwortet an dieser Stelle und gegebenenfalls in weiteren Folgen dieser Zeitung (wie schon in der Ausgabe vom 15. April 2001, Seite 7) die von Landsleuten am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen über die Rückgabe/Entschädigung der in Rumänien enteigneten Häuser und Anlagen (Gesetz 10/2001). Rechtsanwalt Barthmes wird interessierten Landsleuten auch während des Heimattags in Dinkelsbühl, und zwar am Pfingstsonntag, dem 3. Juni, ab 13.30 Uhr, im Dinkelsbühler Rathaus, Segringer Straße 30, Foyer des zweiten Stocks, für diesbezügliche Auskünfte zur Verfügung stehen. Wir erinnern hier daran, dass Anträge auf Rückgabe/Entschädigung vor dem 14. August 2001 gestellt werden müssen. Weiterführende Links am Ende des Artikels. mehr...
Fragen und Antworten zum neuen rumänischen Restitutionsgesetz
Der Wirtschafts- und Siebenbürgenreferent der Landsmannschaft, Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes, beantwortet an dieser Stelle und gegebenenfalls in weiteren Folgen dieser Zeitung die von Landsleuten am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Regelung über die Rückgabe/Entschädigung enteigneter Häuser und Anlagen (ein ausführlicher Artikel des Rumänienexperten Michael Miess wurde bereits in der Ausgabe vom 30. März 2001 veröffentlicht). Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen vom Gesetz geregelten Fälle sowie wegen unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten und der sich erst nach und nach entwickelnden Praxis können diese Informationen - ebenso wie die telefonischen Auskünfte der Landsmannschaft und ihrer Referenten - lediglich eine erste Orientierungshilfe sein, eine im Einzelfall möglicherweise erforderliche anwaltliche Beratung jedoch nicht ersetzen. mehr...
Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps
Das rumänische Rückgabegesetz von Wohnhäusern, Betriebs- und Industrieanlagen ist nach Bekanntgabe im rumänischen Amtsblatt am 14. Februar in Kraft getreten. Aus dem Restitutionsgesetzentwurf wurde - nach jahrelanger Hinhaltetaktik postkommunistischer Interessengruppen - ein fragwürdiges Entschädigungsgesetz, das den kommunistischen Raub an unbeweglichem Eigentum teilweise legitimiert. Der Jurist Michael Miess erläutert im Folgenden die Bestimmungen und Antragsfristen des neuen Gesetzes und zeigt auf, was die Betroffenen tun sollten. Wenn alle Rechtswege in Rumänien erschöpft sind, kann sogar der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg angerufen werden. Weitere Infos beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft, siehe Adresse am Ende des Artikels. mehr...