30. April 2005

Eigentumsrückgabe in Rumänien bleibt problematisch

Der Jurist Michael Miess behandelt im Folgenden die Restitutionsgesetze, die nach dem Sturz Ceausescus 1989 in Rumänien verabschiedet wurden und die vielfältigen Schwierigkeiten, die sich in der Rechtspraxis ergeben. Zudem geht der Autor der Frage nach, was die neue Regierung unter Premierminister Calin Popescu-Tariceanu an den Auswirkungen des Häuser- und Bodenrückgabegesetzes ändern will und kann.
Das Häuserrückgabegesetz, das bis heute viele Gemüter sowohl in Rumänien als auch im Ausland bewegt, hat bisher leider nur wenigen zwischen 1945 und 1989 Entrechteten eine tatsächliche Wiedergutmachung gebracht. Das Häuserrestitutionsgesetz Nr. 10 vom 8. Februar 2001 - das nicht zuletzt auf Druck aus Brüssel zustande kam - hat diesen Namen eigentlich nicht verdient.

Zur Vorgeschichte:
Nach der Nationalisierung der Industrieanlagen, des Bankwesens, der Großkaufhäuser usw. gemäß Gesetz 119 vom 11. Juni 1948, trachteten die Aktivisten der Rumänischen Kommunistischen Partei (RKP), damals noch RAP, auch die Wohnhäuser der so genannten Großkapitalisten in Besitz zu nehmen.

Durch das Dekret Nr. 92/1950 verloren Tausende von Familien ihre Häuser in den Städten und Marktflecken - auf dem Lande hatte die deutsche Bevölkerung ihre Häuser schon aufgrund der Agrarreform und der Kolonisierung verloren. In einer Nacht- und Nebelaktion mussten sächsische Familien 1952 ihre Häuser räumen und zu zwei Jahren Zwangsdomizil weit weg von ihrem Heimatort verurteilt.

Nach 1990 ermutigten Rechtsanwälte die ehemaligen Eigentümer per Gerichtsentscheid feststellen zu lassen, dass - auch nach kommunistischer Lesart - das Dekret 92/1950 auf ihren Fall keie Anwendungsberechtigung hatte. Und in der Tat sah das Dekret 92/1950 in Artikel 2 vor: "Nicht nationalisiert werden Immobilien, deren Eigentümer Arbeiter, Beamte, Kleingewerbetreibende, Angehörige intellektueller Berufe und Rentner (Pensionäre) sind." Die meisten der Enteigneten gehörten aber zu diesem Personenkreis; ein Beweis, dass die räuberischen Genossen es auf die Qualität des Hauses abgesehen hatten. Mutige Richter entschieden dann auch in den Jahren 1990-1995 zu Gunsten der ehemaligen Eigentümer. Dies hinderte allerdings das frühere ZK-Mitglied der RKP und damaligen Staatspräsidenten Ion Iliescu nicht daran, die bereits rechtskräftigen Urteile wieder aufheben zu lassen - ein nicht nur weltweit einmaliger Vorgang, sondern auch ein Verstoß gegen Rechtsprinzipien und elementares Rechtsempfinden.

Eine weitere Enteignung von Wohnhäusern und Wohnungen erfolgte aufgrund von Dekret 223/1974, wonach nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Rumänien das Eigentumsrecht über Häuser und Wohnungen zuerkannt wurde. Das Dekret wurde auch rückwirkend anerkannt und betraf nahezu 300 000 Deutsche und weit über eine Million Rumänen, Ungarn und Juden, die bis Dezember 1989 Rumänien endgültig den Rücken gekehrt hatten. Dieses Dekret wurde zwar schon Ende Dezember 1989 außer Kraft gesetzt, aber eine rückwirkende Anwendung ausgeschlossen. Im Klartext heißt dies, dass auch nach der Wende die ehemaligen Parteifunktionäre und ihre Klientel in den geraubten Häusern und Wohnungen ungestört weiter leben konnten. Das Gesetz Nr. 112/1995 setzte noch eines drauf und ermöglichte den Mietern, die geraubten Häuser für einen Apfel und ein Ei vom Staat zu kaufen. Die Regelung wurde perfiderweise als Restitutionsgesetz bezeichnet. Es sah zwar vor, dass ehemaligen Eigentümern das Eigentumsrecht übertragen werden solle, sofern sie als Mieter in den nationalisierten, ehemals eigenen Häusern wohnen. Man kann dies aber nur als blanken Zynismus bezeichnen, da es nur einem Prozent der 1952 Hinausgeworfenen gelungen war, in den darauf folgenden Jahrzehnten eine Wohnung in dem nationalisierten Haus zu beziehen.

Gleich nach dem Erscheinen der Anwendungsbestimmung des Gesetzes 112/1995 habe ich - auch in der Siebenbürgischen Zeitung - unsere davon betroffen Landsleute aufgefordert, die Mieter als mögliche Käufer über den Gerichtsvollzieher davon in Kenntnis zu setzen, dass sie als ehemalige Eigentümer auf ihr Eigentum nicht verzichten und auch weiterhin sich als rechtmäßige Eigentümer betrachten und dass der Mieter, sofern er vom Staat die Wohnung oder das ganze Haus kauft, nicht als gutgläubiger Bewerber angesehen werden kann. In diesen Fällen, in denen die so genannte "notificare" über den Gerichtsvollzieher (executor judecatoresc) nachgewiesen werden konnte, haben wir vielfach vor dem Gericht Erfolg gehabt. Die Kaufverträge wurden annulliert und die rechtmäßigen Eigentümer in ihre Rechte wieder eingesetzt. Leider haben meinen Rat nur sehr wenige Landsleute befolgt und kämpfen - zumindest was die Restitution "in Natura" betrifft - mit wenig Aussichten auf Erfolg.

Was sieht das bisher letzte Restitutionsgesetz Nr. 10 vom 8. Februar 2001 vor?

Nach der Machtübernahme durch die Demokratische Konvention im Dezember 1996 hoffte man auch diesbezüglich auf eine gerechte Lösung. Ein Projekt, vorgelegt von Razvan Dobrescu (Christlich Demokratische Bauernpartei), sah eine "Restitutio in Integrum" vor und eine Außerkraftsetzung des Iliescu-Gesetzes 112/1995. Der Iliescu-Nastase-Partei PSD - von 1997-2000 zwar in der Opposition - gelang es jedoch, Dobrescus ursprünglichen Gesetzentwurf durch Änderungsanträge bis zur Unkenntlichkeit auszuhöhlen. Freilich wäre dies nicht möglich gewesen, wenn nicht der eigene Koalitionspartner, nämlich die Demokratische Partei (PD) von Petre Roman und Traian Basescu, den Iliescu-Leuten nicht Schützenhilfe geleistet hätten. Diese Haltung der damaligen PD war keine Überraschung, da zu dem Zeitpunkt Petre Roman noch ihr Vorsitzender war und Traian Basescu, der heutige Staatspräsident, sich noch nicht vom Saulus zum Paulus gewandelt hatte. Der Streit über das zu verabschiedende Gesetz dauerte zum Ablauf der Legislaturperiode im Dezember 2000 an. Nach der erneuten Machtübernahme verabschiedeten die ehemaligen Kommunisten unter Iliescu und Nastase das Gesetz Nr. 10/2001 und erklärten - mit Blick auf die Außenwirkung - in Artikel 1, Absatz 1: "Die willkürlich zwischen 1945 und 1989 vom Staat übernommenen Immobilien werden in der Regel ‚in Natura' zurückgegeben." Damit sollte lediglich das westliche Ausland irregeführt werden, denn die folgenden 150 Artikel des Gesetzes sahen vielfache Einschränkungen vor, so dass die Rückgabe "in Natura" die Ausnahme und nicht die Regel ist. Den abgeschmetterten Klägern blieb nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Inzwischen wurde der rumänische Staat in mehreren Fällen zur Rückgabe oder reeller Entschädigung verpflichtet. Es handelt sich um beträchtliche Summen, die aber auf den Steuerzahler abgewälzt werden, damit die ehemaligen Bonzen und deren Nachkommen sowie die heutige Klientel der Iliescu-Nastase-Partei weiterhin die gestohlenen Häuser behalten können.

Seit Anfang dieses Jahres ist die neue Regierung unter dem Liberalen Calin Popescu-Tariceanu im Amt. Was können wir bezüglich der Immobilienrückgabe erwarten?

Es wurde eine Novellierung des Gesetzes angekündigt. Bis zur Stunde gibt es aber noch keine Details darüber, was dies beinhaltet. Die Ernennung einer unabhängigen Justizministerin, die aus der Bürgerrechtsbewegung kommt, lässt keinen Zweifel daran, dass eine schon längst fällige Justizreform in die Tat umgesetzt werden soll und unabhängige Richter alleine nach der Verfassung und dem Gesetz Recht sprechen und vor Einmischung von Partei oder Gruppeninteressen geschützt werden sollen. Auch die Verwaltungsbehörden sind gehalten, Versuche von politischer Einflussnahme abzublocken. Dies berechtigt zur Hoffnung, dass zunächst auch ohne Novellierung des Gesetzes zumindest die unerträglichen Schikanen, denen die Antragsteller bisher ausgesetzt waren, nunmehr ein Ende finden werden. Es sind ohne Umschweife als Schikanen zu bezeichnen, wenn den Antragstellern zugemutet wird, außer den erforderlichen Urkunden zum Nachweis der Berechtigung - die Personenstandsurkunden, Erbschein, dort wo es sich um Nachkommen handelt und Grundbuchauszüge - auch Enteignungsbeschlüsse oder den Nachweis darüber, dass im Ausland keine Entschädigung erfolgte, beizubringen. In vielen Fällen verfügen die Antragsteller nicht über den Nachweis einer Mitteilung des Gerichtsvollziehers an den Mieter und potenziellen Käufer; in diesen Fällen entschieden die Gerichte zu Gunsten der Mieter, da diese den Empfang der "notificare" bestritten. Hier sollte in Zukunft der Nachweis einer Registrierung beim Gerichtsvollzieher ausreichen. Dieses sind Übergriffe und unsere Landsleute brauchen sich dies in Zukunft nicht mehr gefallen zu lassen. Desgleichen versuchten in der letzten Zeit die Behörden, den Zwangsverkauf vor der Aussiedlung und den unangemessenen Preis, der für die Immobilien gezahlt wurde, als freie Entscheidung und Akzeptanz darzustellen. Dies ist unannehmbar und hier erwarten wir von der neuen Regierung ebenfalls eine gerechte Lösung. Die neue Regierung hat versprochen, die Anträge beschleunigt zu bearbeiten. Obzwar § 23 des Gesetzes 10/2001 vorsieht, dass zumindest eine erste Antwort auf einen Antrag innerhalb von 60 Tagen erfolgen muss, haben die Behörden nicht respektiert und oft erst nach zwei Jahren oder bis heute erst gar nicht geantwortet - trotz mehrfacher Mahnung. Freilich konnte dies nicht ohne stillschweigendes Einvernehmen mit der Iliescu-Nastase-Regierung geschehen; oder sogar auf deren Veranlassung mit dem Ziel, dass ein großer Teil der mehrfach schikanierten Antragsteller auf ihr Recht verzichten. Die von der neuen Regierung in Aussicht gestellten Maßnahmen sollten die Antragsteller ermutigen, beharrlich weiter zu kämpfen und, wenn nötig, den Gerichtsweg zu beschreiten. Im Übrigen sind diese Verfahren gebührenfrei, auch wenn - so wie mir mehrere Landsleute berichteten - einige Winkeladvokaten ihnen bis zu zehn Prozent Gerichtskosten, zusätzlich zu dem Anwaltshonorar, verlangten. In letzter Zeit erfolgte Urteile zu Gunsten der ehemaligen rechtmäßigen Eigentümer ermutigen unbedingt dort, wo erforderlich, vor Gericht zu klagen.

Anträge auf Entschädigung in Bargeld sind bisher kaum bearbeitet worden. Auch diesbezüglich verspricht die neue Regierung zügige Bearbeitung. Dort, wo es sich um Aktien als Entschädigung für nationalisierte Gewerbe- und Industrieanlagen oder Aktienkapital handelt, gibt es inzwischen konkrete Maßnahmen, wie der ehemalige Abgeordnete Wolfgang Wittstock in der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien (ADZ) vom 9. März 2005 detailliert schildert. Im "Monitorul Oficial" Nr. 131 vom 11. Februar 2005 erschien die Anordnung Nr. 4380 - so Wittstock - des Präsidenten der rumänischen Treuhand, genannt AVAS (Autoritatea pentru Valorificarea Activelor Statului). Daraus geht hervor, dass die AVAS periodisch Angebote des verfügbaren Aktienkapitals bekannt machen wird. Es sollen Listen jener Handelsgesellschaften, die über Aktienkapital verfügen, in mindestens einer Zeitung mit landesweiter Verbreitung sowie auf der Internetseite der AVAS (www.avas.gov.ro oder www.activelestatului.ro) veröffentlicht werden. Für die Dauer des jeweiligen Angebots (90 Tage) wird der Transfer der in Frage kommenden Aktien auf dem Kapitalmarkt suspendiert. Sofern eine Restitution in Form von Aktien genehmigt wurde, sind die Berechtigten verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Genehmigung sich für die von ihnen gewählten Aktien aus dem AVAS-Angebot zu entscheiden. Für weitere Details wird auf den ausführlichen Bericht in der ADZ verwiesen.

Das Bodenrückgabegesetz

Auch bezüglich des Bodenrückgabegesetzes hat neue Regierung Nachbesserungen angekündigt. Zur Vorgeschichte: Nach der Wende 1989 erwartete die Landbevölkerung, dass ihr der enteignete Acker, für dessen Ankauf mehrere Generationen geschuftet hatten, zurückgegeben werde. Nach langem Zögern wurde das Gesetz Nr. 18/1991 verabschiedet, das eher ein Umverteilungs- als ein Restitutionsgesetz ist. Das Kriterium der Rückgabe war nicht der Besitzstand vor der Agrarreform von März 1945, sondern die Aufnahme in die Kollektivwirtschaft 1949. Dadurch wurden die 1945 Enteigneten de facto von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Deutschen traf es besonders hart, denn sie konnten ja keinen Boden in die Kollektivwirtschaft einbringen, da sie schon 1945 enteignet worden waren. Das so genannte "Restitutionsgesetz" bedeutete eine nochmalige Enteignung. Erst durch die Intervention des Deutschen Forums über die Deutsche Botschaft und auf Druck der Bundesregierung sollten auch die Deutschen Boden bekommen. Allerdings bekamen sie nicht ihren eigenen, sondern aus der so genannten Reserve der Verteilungskommissionen, soweit es noch Boden gab. Dies war dann meist Boden minderwertiger Qualität und weit weg vom Dorf. Ehemalige Dorfpotentaten und deren Verwandte erhielten hingegen Boden bester Qualität, obwohl sie nie Boden in diesen Dörfern besessen hatten. Das Ergebnis dieses ungerechten Gesetzes sind landesweit 1,2 Millionen anhängige Gerichtsverfahren, so dass sich die neue Regierung überlegt, spezielle Gerichte an Ort und Stelle für die Landbevölkerung einzurichten.

Was kann nun erreicht werden, nachdem die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind und in vielen Fällen auch schon den Boden weiter verkauft haben?

Es bleibt die Hoffnung auf diejenigen Flächen, die in irgendeiner Weise noch dem Staat gehören. Es gibt z. B. noch in mehreren Ortschaften größere Flächen Ackerboden bester Qualität, die als Forschungsinstitute getarnt von Leuten genutzt werden, die zur Klientel der ehemaligen PSD-Regierung unter Adrian Nastase gehören. Vor zwei Jahren habe ich eine Dokumentation für die Gemeinde Heldsdorf erstellt und anhand von Bildmaterial nachgewiesen, dass das Forschungsinstitut, dem diese Flächen vor vielen Jahren zugewiesen worden war, schon seit Anfang der 90er Jahre keine Forschung mehr betreibt. Bis 1990 war es eine Baumschule, es handelt sich um etwa 100 Hektar Ackerland, auf dem heute kaum noch ein Baum auszumachen ist. Vierzehn Heldsdorfer Sachsen, denen statt Ackerland sumpfige, noch nicht einmal als Heuwiese nutzbare Flächen zugeteilt wurden, kämpfen schon seit zwei Jahren um das angebliche Forschungsgelände. Auch im Kartoffelforschungsinstitut in Honigberg wird seit Jahren nachweislich keine Forschung mehr betrieben. Hier haben 71 Antragsteller eine Petition unterschrieben. Trotz tatkräftiger Unterstützung durch den damaligen Abgeordneten Wolfgang Wittstock und den Vorsitzenden des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, Klaus Johannis, erwies sich die Klientel der PSD als stärker, so dass bis heute weder das Problem der Rückgabe in Heldsdorf noch in Honigberg gelöst werden konnte. In Rosenau, ebenfalls im Burzenland, sieht es noch schlimmer aus, und in Schirkanyen und Tartlau sind ebenfalls ungelöste Fälle zu beklagen.

Die neue Regierung hat zugesagt, die Bodenrestitutionsgesetze 18/1991 und 1/2000 ebenfalls zu novellieren. Landwirtschaftsminister Gheorghe Flutur lässt zurzeit durch eine eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe die Rechtmäßigkeit von Rückgabe und Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzflächen überprüfen. Dort, wo Boden nach 1990 zu öffentlichem Eigentum des Staates erklärt wurde, obwohl dieser Boden gemäß Restitutionsgesetz privaten Personen zustand und auch fristgerecht beantragt wurde, soll der Eigentumstransfer rückgängig gemacht werden und der Boden den Berechtigten zugeteilt werden. Auch soll der Besitzstand vor der Agrarreform vom März 1945 ausschlaggebend sein und dort, wo es möglich ist, sollen Berechtigte ihren eigenen Boden am alten Standort zurückbekommen. Schließlich ist auch die Rede von einer Annullierung von Kaufverträgen dort, wo Boden trotz anhängiger Gerichtsverfahren veräußert wurde. Auch die Heldsdorfer und Honigberger wurden ermutigt, die Sache neu aufzurollen, wobei die neuen Leute von der Kronstädter Präfektur mithelfen wollen.

Der neue rumänische Staatspräsident Traian Basescu hat als Vorsitzender des Obersten Verteidigungsrates des Landes (CSAT) den Kampf gegen die Korruption, vor allem auf höchster Ebene, zur ersten Priorität erklärt, da sie eine Bedrohung für die nationale Sicherheit sei. Sofern es der neuen Regierung unter dem Liberalen Tariceanu gelingen sollte, eine unabhängige Justiz zu schaffen und die Korruption auf allen Ebenen zu bekämpfen, können auch unsere Landsleute auf gerechte Lösungen ihrer Anliegen hoffen und sollten nicht gerade jetzt die Flinte ins Korn werfen.

Michael Miess, Rechtsanwalt i. R.

(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 7 vom 30. April 2005, Seite 5)

Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Restitution, Rechtsfragen

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