13. Februar 2008

Schöpf klagt gegen unseren Verband

Vor wenigen Tagen ist der Bundesgeschäftsführung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. in München die Klage eines Delegierten am Verbandstag durch das Gericht in München zugestellt worden. Der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin, Johann Schöpf, klagt auf Feststellung, dass die Wahlen und die Neufassung der Satzung aus formellen Gründen für ungültig zu erklären seien. So möchte er eine Wiederholung des Verbandstages herbeiführen. Dieser hatte am 3.-4. November 2007 in Bad Kissingen mit überwältigender Mehrheit eine Neufassung der Satzung verabschiedet und einen neuen Bundesvorstand gewählt (diese Zeitung berichtete).
Mit Befremden und Bedauern nimmt der Vor­stand unseres Verbandes diese Klage zur Kenntnis. Schöpf, der als Delegierter aus Berlin am Verbandstag teilgenommen und sich dort bei den meisten Abstimmungen enthalten hatte, rügt mit seiner gegen den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. erhobenen Klage angeblich bestehende formelle Ungenauigkeiten bei seiner Einladung zum Verbandstag. Mit formalistischen Argumenten will er so gegen das einstimmige Votum der Delegierten eine Wie­der­holung des Verbandstages herbeiführen. Die Delegierten hatten zur Frage der Beschlussfä­higkeit zuerst mit 159 Stimmen bei nur fünf Gegenstimmen die Beschlussfähigkeit und die Wahrung aller Formalia beschlossen. Bevor die Neufassung der Satzung am zweiten Tag des Verbandstages verabschiedet wurde, stimmten sogar 173 der 175 anwesenden Delegierten für die Durchführung der Abstimmung und Be­schlussfassung. Zwei Delegierte enthielten sich der Stimme. Durch das einstimmige Votum der Delegierten sollte somit eine unnütze Wiederho­lung der Delegiertenversammlung vermieden werden. Das geht auch aus dem Protokoll des Verbandstages hervor, das vom zuständigen Amtsgericht München geprüft und Grundlage dafür war, die Ergebnisse des Verbandstages ohne jede Beanstandung im Vereinsregister Mün­chen einzutragen. Dasselbe Protokoll verwendet nun Schöpf, um gegen den Verband zu klagen.

Über die mit überwältigenden Mehrheiten beschlossenen Ergebnisse des Verbandstages hat diese Zeitung bereits ausführlich berichtet. Dass eine Wiederholung des Verbandstages hier auch nur am Rande zu anderen Ergebnissen führen würde, ist ausgeschlossen. Schon aus diesem Grund ist diese unnötige Aktion des Klägers aus Berlin in keiner Weise verständlich. Johann Schöpf wurde, wie alle anderen Landesgruppen­vorsitzenden des Verbandes, bereits ein Jahr vor dem Verbandstag, am 6. November 2006, über die Ergebnisse des Satzungsausschusses informiert und gebeten, „die Ausführungen in aller Ruhe durchzulesen und dann eine Stellungnah­me zukommen zu lassen“. Auch im Weiteren wurde er als Mitglied des Bundesvorstandes um­fassend informiert: Am 18. Juli 2007, also noch drei Monate vor dem Verbandstag, wurde ihm der vollständige Entwurf der zwischenzeitlich erarbeiteten Neufassung der Satzung übermittelt. Zugleich wurde er aufgefordert, diesen Ent­wurf im Landesverband Berlin zu besprechen, damit Änderungswünsche berücksichtigt werden können. Letztlich erhielt er als Landesvorsitzender am 6. Oktober 2007, also genau an dem von unserer Satzung vorgegebenen Termin, die vollständige Einladung des Bundesvorsitzenden zum Verbandstag mit der genauen Tagesordnung und dem vollen Wortlaut der geplanten und mit dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften abgestimmten Neufassung der Satzung übermit­telt.

Schöpf hat trotz dieser umfassenden Infor­mationen zu keinem Zeitpunkt vor dem Ver­bandstag oder seiner Klageerhebung Ände­rungswünsche oder Beschwerden angemeldet. Auch an den Vorbereitungen zum Verbandstag war er nicht weiter beteiligt, reiste dann nach Bad Kissingen an und enthielt sich bei den meis­ten Abstimmungen zusammen mit dem zweiten Delegierten aus Berlin, Ferdinand Folch von Sydow, der nun für Schöpf als Anwalt gegen unseren Verband auftritt. Seine Beschwerde über unzureichende Information oder verspätete Ladung hat Schöpf erstmalig mit seiner Klage gleich bei Gericht gegen den Verband der Sie­benbürger Sachsen in Deutschland eingelegt.

Auch wenn die Klage wohl wegen Missachtung des verbandsintern geregelten Schlichtungsverfahrens unzulässig und wegen des überwältigenden Votums der Delegierten und der ausreichenden Information zu geplanten Änderungen völlig unbegründet ist, verursacht sie erhebliche Gerichtskosten, mit denen Schöpf seinen Lan­desverband belasten will. Er beruft sich auf einen Beschluss des Landesvorstandes, wonach er vom Landesvorstand mit der Klageerhebung beauftragt worden sei. Ein solcher Be­schluss wird jedoch von mehreren Mitgliedern des Lan­desvorstandes in Berlin dementiert und Schöpfs Aktion als unberechtigter Alleingang ohne Legi­timation durch den Landesvorstand kritisiert.

Dieser Sachverhalt muss noch überprüft werden. Allerdings wird der verursachte Aufwand, der von konstruierten und formalistischen Schein­motiven ausgeht, weder dem Verband noch unserer Gemeinschaft in irgendeiner Wei­se nützen. Über die Beweggründe zur Klage ge­gen unseren Verband kann daher nur spekuliert werden. Sie stellt nach Überzeugung des Vor­standes und einiger Kollegen des Klägers aus Berlin eine unglaubliche Missachtung gegenüber allen Delegierten des Verbandstages dar. Der Vorstand hat daher einen Anwalt beauftragt, der Klage des Delegierten Schöpf entgegenzutreten und sowohl Unzulässigkeit als auch Unbe­gründetheit der Klage geltend zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Landesverband in Berlin weiterhin aktiv in unserem Verband eingebunden bleibt und sich an der konstruktiven Gestaltung der siebenbürgisch-sächsischen Zukunft unserer Gemein­schaft in Deutschland beteiligt. Über den Fortgang des Klageverfah­rens Schöpf gegen unseren Verband werden wir weiter berichten.

Der Vorstand

Schlagwörter: Verband, Verbandstag

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