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Bundesaussiedlerbeauftragter Fabritius zur Anpassung des Fremdrentengesetzes
Berlin – Die Bundesregierung hatte mit Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) geschaffen. Diesen Personengruppen war es möglich, unter Beachtung von Kriterien und Stichtagsregelungen (u.a. Alter, Rentenbezug, Aufenthaltszeitpunkt) zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro zu erhalten. mehr...
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Artikel wurde 2 mal kommentiert.
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1 • Peter Otto Wolff schrieb am 20.09.2025, 12:09 Uhr (um 12:27 Uhr geändert):Es ist nun erwiesen, die Praxis hat es gezeigt, dass der Härtefallfonds in keinster Weise ein ehrlicher Ersatz für den legalisierten Raub war, der mit der 1996 40%-KÜRZUNG der bis dahin nachgewiesenen und anerkannten Rentenanwartschaften der Aussiedler stattfand. Es wahr vielmehr ein Feigenblatt und Ablenkungsmanöver jener, die die Kürzung beschlossen hatten. Diese Kürzung war zugleich die historisch einzig bekannte in der BRD, die eine effektive Kürzung von vorher zugesagten Rechten statuierte. Man kann feststellen, dass praktisch eine Generation von Betroffenen, die Meisten inzwischen verstorben, beraubt wurden, unter einem schäbigen, widerlegten Vorwand. Selbst wenn man nun beschließen würde, die Maßnahme ab Datum X zurückzudrehen, wäre der Schaden für die DRV gering, der Hauptzweck ist längst durch die Demographie vollzogen. Bitter ist dabei, dass die Initiatoren der Maßnahme sowohl 1996 bis dato stets führende Regierungspartei waren, immer gewählt gerade von den Betroffenen. Warum nicht wenigstens anonymisiert ermittelt wurde, was die "Ersparnis" für die DRV konkret ausmacht, wäre ja ein Leichtes anhand der Kennzeichnung der Zeiten in der Datenbasis der DRV, bleibt ein Rätsel. Ich habe es jedenfalls, als Verbandsmitglied oft genug öffentlich gefordert. Der Verband, einzelne Abgeordnete, der Beauftragte, hätten dass im Bundestag einfordern können! Taten es nicht.
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2 • Peter Otto Wolff schrieb am 20.09.2025, 12:46 Uhr:
Beitrag am 21.09.2025, 13:49 Uhr von Moderation geändert.Nehme meine vorherige Behauptung bez. Singularität des Raubes zum Teil zurück! Die SPD, s.g. Arbeiterpartei, beschloss auch NACHTRÄGLICH, die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer, zu der man bis dahin stets geraten hatte, NACHTRÄGLICH, bei Auszahlung, VOLL mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten (ohne Arbeitgeberanteil)! Die Täterin: Ulla (genannt Trulla) Schmidt! (Rest von den Moderatoren gelöscht.)
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