3. November 2025

Zuständigkeiten für Heimatvertriebene und Aussiedler im Bundesministerium des Innern gebündelt

Die Bundesregierung bündelt die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern. Damit wird ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Das Bundesministerium des Inneren in Berlin. ...
Das Bundesministerium des Inneren in Berlin. Foto: BMI
Zum 1. November 2025 tritt eine zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) geschlossene Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Rückwirkend zum 14. Oktober 2025 wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMI rechtsverbindlich. Innerhalb der Bundesregierung wird die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland und nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern zusammengeführt. Damit wird ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Zukünftig werden Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BFVG), die kulturelle Förderung autochthoner Minderheiten in Deutschland, die Förderung der niederdeutschen Sprache sowie die Förderung deutscher Minderheiten in Ost-, Mittel- und Südosteuropa (MOE) inklusive den Nachfolgestaaten der UdSSR und deutschsprachiger Gemeinschaften im Ausland, insbesondere in der Region Lateinamerika, im BMI gebündelt. Dies ist ein starkes Signal für die Heimatvertriebenen, Spätaussiedler und Minderheiten und eröffnet die Chance auf eine Politik aus einer Hand.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Die Vertreibung von Millionen Menschen in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg hat das Schicksal der Vertriebenen und die Geschichte Deutschlands und Europas bis heute nachhaltig geprägt. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten kommen wir der Verantwortung nach, die Erinnerung daran als eine wichtige Säule unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts aufrecht zu erhalten.“

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Dr. h. c. Bernd Fabritius: „Mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten beabsichtigen wir eine Stärkung des gesamten Aufgabengebietes, beispielsweise um den gesetzlichen Auftrag zur Förderung der kulturellen Arbeit des § 96 BVFG zur Bewahrung und Erforschung von Kultur und Geschichte der deutschen Vertriebenen umfassend und richtungsweisend umzusetzen. Damit geht auch eine Stärkung meines Amtes als Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten einher. Ich freue mich, dass so nun die Voraussetzungen für eine gelingende und zukunftsweisende Förderpolitik aus einer Hand geschaffen wurden.“

Verbunden mit der Bündelung der Zuständigkeiten ist auch ein Wechsel des in Oldenburg ansässigen Bundesinstituts für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (BKGE) in den Zuständigkeitsbereich des BMI. Mit dem Wechsel ist eine Rückbenennung in Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) beabsichtigt.

Ebenso wird die Rechtsaufsicht über die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) in das BMI verlagert. Die Stiftung ist Trägerin des in Berlin ansässigen Dokumentationszentrums Flucht, Vertreibung, Versöhnung ist. Hier wird im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachgehalten.

Die Verlagerung der Zuständigkeit für die kulturelle Förderung der autochthonen Minderheiten von BKM zum BMI ist ein Bekenntnis zu einer nachhaltigen und effektiven Minderheitenpolitik. Mit ihrer organisatorischen Entscheidung unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der nationalen Minderheiten für die Bewahrung unserer auf Vielfalt gegründeten Gesellschaftsordnung.

Die Zuständigkeiten im Bereich deutsche Minderheiten werden ab dem 1. Januar 2026 im BMI zusammengeführt. Die Bündelung dieser Aufgaben soll die Förderung der deutschen Minderheiten noch effizienter machen, um dadurch nachhaltige Zukunftsperspektiven schaffen zu können. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Signal dafür, dass sie ihrer historischen Verantwortung für das Kriegsfolgenschicksal der ethnischen Deutschen auch in Zukunft nachkommen wird. Gleichzeitig soll damit die Brückenfunktion der deutschen Minderheiten in ihren Herkunftsländern, aber auch nach Deutschland und Europa gestärkt werden.

Im Zuge dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auch der Übergang der Zuständigkeit für die deutschsprachigen Gemeinschaften im Ausland vom Auswärtigen Amt an das BMI geregelt. Dies betrifft vor allem das sogenannte „Lateinamerika-Programm“ zu Gunsten deutschsprachiger Gemeinschaften in der Region. Dieses Programm existiert seit 2019.

Quelle: Bundesministerium des Inneren

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Wechsel der Zuständigkeiten, Siebenbürgische Zeitung Online vom 19. September 2025

Renaturierung von Verwaltungsstrukturen: Anpassungen in deutscher Kulturpolitik, Siebenbürgische Zeitung Online vom 31. Oktober 2025

Schlagwörter: Politik, Bundesvertriebenengesetz, Fabritius, Bundesinnenministerium

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