20. September 2025
Bundesaussiedlerbeauftragter Fabritius zur Anpassung des Fremdrentengesetzes
Berlin – Die Bundesregierung hatte mit Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) geschaffen. Diesen Personengruppen war es möglich, unter Beachtung von Kriterien und Stichtagsregelungen (u.a. Alter, Rentenbezug, Aufenthaltszeitpunkt) zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro zu erhalten.

Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Bernd Fabritius: „Die Ablehnungsquote von 75 Prozent gibt Anlass zum Handeln. Spätaussiedler sind trotz umfassender Arbeitsbiografien von Altersarmut betroffen. Dieses Kernproblem lässt sich insbesondere nicht durch Einmalzahlungen lösen. Spätaussiedler haben mit ihrer Leistungsbereitschaft, ihren Familien und ihrem gesellschaftlichen Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Erfolgsgeschichte unseres Landes geleistet und sind auf Grund der günstigen Altersstruktur eine Bereicherung für das Solidarsystem Rentenversicherung. Ich werde deswegen entsprechende Lösungen weiter vorantreiben und mich für eine Korrektur des Fremdrentengesetzes einsetzen. Mir ist bewusst, dass dies angesichts der angespannten Haushalts- lage eine schwierige Aufgabe ist. Umso wichtiger ist es, dass das Thema nicht von der politischen Agenda verschwindet. Ich werde deshalb in der Regierungskoalition für die vorgeschlagenen angemessenen Korrekturen werben und die notwendigen Gespräche einleiten.“
Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Schlagwörter: Politik, Rente, Fabritius
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