18. September 2017

BdV-Präsident Fabritius: AfD-Forderung benachteiligt deutsche Spätaussiedler

Der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) Dr. Bernd Fabritius MdB kritisiert in seiner nachfolgenden Stellungnahme die AfD, die in ihrem Wahlprogramm fordert, zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse zu unterscheiden.
„Die AfD fordert in ihrem Wahlprogramm unter „Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität“ Konsequenzen nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche in Abhängigkeit davon, wie lange diese bereits die deutschen Staatsangehörigkeit haben: „In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung erfolgen: bei erheblicher Kriminalität innerhalb von 10 Jahren nach Einbürgerung“ (..). Damit will die AfD Deutsche in den ersten 10 Jahren nach Erwerb der Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen wieder zu Ausländern machen. Diese ungerechte und grob verfassungswidrige Regelung betrifft im Personenkreis der Spätaussiedler mehrheitlich Deutsche aus Russland, die in vielen Fällen die Staatsangehörigkeit erst in den letzten 10 Jahren erwerben konnten, weil ein früherer Zuzug vorher oft nicht möglich war.

Nach harscher Kritik an dieser Unterscheidung in Deutsche erster und zweiter Klasse versucht die AfD nun mit falschen Behauptungen davon abzulenken, dass diese Benachteiligung gerade auch deutsche Spätaussiedler, besonders Deutsche aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion betrifft. So behauptete etwa Waldemar Birkle, Direktkandidat der AfD im Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis, diese Forderung beträfe deutsche Spätaussiedler nicht, weil diese „noch nie Ausländer“ gewesen seien. Dass etwa russische Staatsangehörige russlanddeutscher Volkszugehörigkeit vor einem Zuzug nach Deutschland im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG und Einbürgerung gem. § 7 StAG selbstverständlich Ausländer und nicht etwa deutsche Staatsangehörige gewesen sind, war dem AfD-Kandidaten wohl nicht bekannt.

Auch die neuen Ausflüchte greifen nicht: Die Behauptung, die Forderung betreffe - entgegen dem Wortlaut im Wahlprogramm - nur „Ausländer bei Doppelstaatsbürgerschaft“, kann zu keiner anderen Bewertung führen, weil die meisten deutschen Spätaussiedler eine Doppelstaatsangehörigkeit haben. Die Einbürgerung kraft Gesetzes gem. § 7 StAG erfordert gerade keine Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. So haben Deutsche aus Russland in aller Regel die russische, die aus Rumänien die rumänische und - nach Einbürgerung gem. § 7 StAG dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit, sind also Doppelstaatler. Das ist für Spätaussiedler auch wichtig, weil es etwa für Rentenfragen oder Eigentumsfragen im Herkunftsland von Bedeutung sein kann. Auch der erneute Einwand, Russlanddeutsche seien „automatisch“ Deutsche und „unterliegen keinem Einbürgerungsverfahren", trifft weder zu, noch würde das Betroffene von der ungerechten Forderung der AfD ausnehmen. Von „Einbürgerung“ spricht man immer dann, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt „automatisch“, sondern eben durch eine Einbürgerung - auf Antrag, oder kraft Gesetzes - später erworben wird. Die Forderung der AfD enthält gerade keinerlei Einschränkung dahingehend, sie gelte etwa nicht bei Volksdeutschen gem. Art 116 GG, oder sie gelte nur bei Betroffenen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit nur durch eine Antragseinbürgerung und nicht eine solche nach § 7 StAG erworben habe.

Besonders befremdlich ist bei dieser Sachlage, dass Anhänger und Mitglieder der AfD diese ungerechte Forderung gerade gegen Deutsche aus Russland in vielen Gesprächen mit kruden Argumenten verteidigt haben. Vorwürfe reichten von: „Aus Russland kommt ja nur die Russenmafia“ bis hin zu: „dort gibt es lange keine richtigen Deutschen mehr, die hatten vielleicht einen deutschen Schäferhund, aber sie sprechen kein Wort Deutsch“. Es ist ein wesentliches Anliegen des BdV und auch der Union, derartigen Vorurteilen gerade in nationalistischen Kreisen bei Pegida und AfD deutlichst entgegenzutreten. Dass viele Deutsche in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion während der kommunistischen Gewaltherrschaft ihre Sprache und ihre Kultur nicht pflegen durften, ist Teil des Kriegsfolgeschicksals und darf diesen Landsleuten nicht vorgehalten werden. Diese Position hat sowohl der BdV als auch die CDU/CSU zu Recht immer vertreten und Deutsche aus Russland vor derartigen Angriffen verteidigt.“

Schlagwörter: BdV. Fabritius, Pressemitteilung, AfD, Spätaussiedler

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Neueste Kommentare

  • 22.09.2017, 08:16 Uhr von Georg Botsch: Falsch Partei Herr Fabritius .schreiben sie bitte die Wahrheit über die Flucht der Siebenbürger ? [weiter]

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

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