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28. Januar 2015

Verschiedenes

50 Jahre Urzelnzunft Sachsenheim e.V./Jubiläum und drittes Narrentreffen gefeiert

Die Urzelnzunft Sachsenheim hatte am Wochenende des 17. und 18. Januar etwas zu feiern. Wie schon in Folge 20 dieser Zeitung vom 15. Dezember 2014, Seite 2, angekündigt, begehen die Sachsenheimer Urzeln in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Wie turbulent es dann auch zuging, schildert der nachfolgende Erlebnisbericht. mehr...

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Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Urzeluli

    1Urzeluli schrieb am 28.01.2015, 17:12 Uhr:
    Glückwunsch zu dem hervorragenden umfassenden Bericht!

    Warum konnte sich die Fasnacht im evangelischen Kirchengemeinden in Siebenbürgen erhalten?
    Um die Antwort zu finden bedarf es einer kleinen Reise in die Vergangenheit:

    König Geysa II (*1130, gestorben 1162) holte die Siedler in sein Reich und stattete sie mit vielfältigen Privilegien und Freiheiten aus.
    Die "Einwanderer" ließen sich die Autonomierechte von Andreas II im Jahre 1224 bestätigen. Diese Rechte beinhalteten z.B., daß im Andreanischen Rechtsgebiet "Königboden" die jeweilige Komune die Priester, Pichter und Verwaltung frei wählen konnten.
    Ganz im Gegensatz zum restlichen Europa.
    Im übrigen galt frühen Mittelalter: Der Erbauer einer Kirche hatte das Recht den Priester einzusetzen.
    Die Kirche forderte dieses Recht und anderes für sich. Im "Investiturstreit (11. - 12. JH) hatte europaweit die Kurie die Oberhand gewonnen und konnte u.a. die Priester einsetzen. Nicht so in Siebenbürgen. Die "Saxonies" (war nicht ethnisch definiert - umfasste z.B. auch Latini(Wallonen) und Flandrenses, sondern war ein Rechtsterminus - bestimmte Lebensform) konnten ihre gemeindliche Selbstverwaltung beibehalten. Selbst über die Reformation hinaus. Die Gemeinde bestellte und bezahlte Lehrer, Pfarrer und Glöckner. Dem Pfarrer wurden 2 Laien als "Kirchenväter" zur Seite gestellt. In der sächsischen Kirchengeschichtsschreibung erklärt dies bis zum 2. Weltkrieg als "Eigenkirchenrecht". Es wird jetzt auch als "Genossenschaftskirche" bezeichnet. Erst 1861 bekamen die "Kirchenväter "noch einen "Kurator" (der ebenfalls Laie war) vorgesetzt.
    Die Laienvertreter waren auch ein Bindeglied zur "weltlichen Gesellschaft". Neben den Zünften wurde das gemeinschaftliche Leben insbesondere auch durch Schwestern-, Bruder- und Nachbarschaften geprägt und bestimmt, die das gesellschaftliche Leben mit Rechten und Pflichten sehr detailliert regelten. Sie waren aber allesamt mit der Kirche verbunden. Leztlich hatte alles seinen Ursprung in der Tatsache, daß das Individium alleine nicht überlebensfähig war. Nur durch das genossenschaftlich organisierte Gemeinwesen war eine gemeinsame Lebensbewältigung möglich. Pflichten (Brunnen, Almende, Todenbank etc.) und Feiern (Richttage, Fasnacht aber auch Abendmahl) erfolgten in der Gemeinschaft. Derartiges "Genossenschaftswesen" ging in Mittel- und Westeuropa im 16 JH unter. In Siebenbürgen blieb es erhalten - als "nongouvernementales" Nachbarschaftswesen. Sowohl in den politischen als auch kirchlichen Gemeinschaften wurden, denke ich, von unten nach oben regiert.
    Die evangelischen Siebenbürger Sachsen wollten offensichtlich nicht in den Keller gehen um zu lachen. Sie behielten trotz Reformation und hartem Dasein ihre Lebensfreude bei, die sich durch vielfältiges Feiern manifestierte. Dazu gehörte auch immer die Fasnacht, die von Dorf zu Dorf, von Stadt zu Stadt unterschiedliche Ausprägungen hatte und die verschiedensten Formen annahm z.B. siehe Anhang.
    Mit Sicherheit haben aber alle unterschiedlichsten Fasnachtsbräuche ihren Ursprung in der vorreformatorischen Zeit und wurden via Zünften, Bruder- und Nachbarschaften in die Gegenwart gerettet.

    Anhang: http://www.revistatransilvania.ro/arhiva/2004/pdf/numarul6/art10_das_gansabreiten_ein_siebenb%FCrgischs%E4chsischer_volksbrauch.pdf
    Die älteste Erwähnung findet man in der Verordnung von Iesper aus dem 13. Jh. - u.a. aus dieser Gegend sollen die Siebenbürger Sachsen eingewandert sein - Zufall?

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