ERGÄNZUNG
Auf Nachfrage: Die Ausführungen zur Situation bei Ausreise nach Verzichtsverfahren in Rumänien sind missverständlich kurz geraten und sollen hier ergänzt werden:
Für die meisten Fälle gilt das Gesetz Nr. 24/1971, wirksam ab Januar 1972 bis zum 4.4.1991 (Inkrafttreten des Gesetzes 21/1991). Der Verlust der Staatsangehörigkeit richtete sich nach den Artikeln 19-21 (Entzug der Staatsangehörigkeit), 22-23 (Aberkennung nach Verzicht) sowie 24-25 (andere Fälle). Gem. Art. 19 konnte die Staatsangehörigkeit in bestimmten im Gesetz genannten Fällen entzogen werden. Art 19 Buchstabe c erwähnt hier die unerlaubte Ausreise als Entziehungsgrund. Dieser Entzug wirkte jedoch gem. Art. 21 nicht gegenüber Ehegatten und Kinder. In Art. 22 ist als Ausnahmefall geregelt, dass (nur in besonderen Ausnahmen) auf Antrag durch Dekret des Staatsrates eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit möglich war ("in mod exceptional, din motive temeinice"). Dieser Fall wurde bei einem endgültigen Ausreiseantrag angenommen. Gem. Art. 23 Satz 1 gilt diese Aberkennung - wie in Art. 21 - nicht für die Kinder oder den Ehegatten. Davon regelt aber Art. 23 Satz 2 eine Ausahme:
Wenn BEIDE Eltern ein Verzichtsverfahren durchgeführt haben und dieses genehmigt wurde, dann hat ein minderjähriges Kind die Staatsangehörigkeit ebenfalls mit verloren, WENN es zum selben Zeitpunkt und gemeinsam mit den Eltern ausgereist ist. Aus dieser Konstelation heraus haben sich unterschiedliche Anwendungsfälle ergeben. Bei dem folgenden Versuch, eine Bestätigung über den Verlust der Staatsangehörigkeit für die Kinder zu bekommen, wurde diesem zum Teil stattgegeben (wenn die gemeinschaftliche Aberkennung für die Eltern und der gemeinsame Zeitpunkt der Ausreise belegt war), in anderen Fällen wurde das abgelehnt und ein ergänzendes Verfahren gefordert. Wer hier eine genaue Klärung haben möchte, sollte einen Antrag auf Klärung der Staatsangehörigkeit (cerere de clarificare a cetateniei) stellen und dabei genaue Ausführungen zu den Umständen der Ausreise machen.
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Artikel wurde 1 mal kommentiert.
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1 • Fabritius schrieb am 16.02.2025, 08:49 Uhr (um 08:53 Uhr geändert):
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