28. November 2025
Deutsch-Rumänische Regierungskommission: Deutsche Minderheit wirft kritische Fragen auf
Die 28. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien tagte am 19. und 20. November in Bukarest. Die Besprechung enthielt auch kritische Akzente, die vor allem Dr. Paul Jürgen Porr, Vorsitzender des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR), einbrachte. Er protestierte gegen die angekündigten Kürzungen von 40 Prozent aus dem rumänischen Staatshaushalt, die die Existenz des Forums bedrohten, und kritisierte den Gesetzesentwurf der öko-liberalen Partei Union Rettet Rumänien (USR), der die parlamentarische Vertretung der ethnischen Minderheiten abschaffen würde. Für alle aufgeworfenen Probleme fand die Regierungskommission einvernehmliche Lösungen oder versucht, sie zumindest zu lösen.

In seinem Bericht dankte Dr. Paul Jürgen Porr beiden Staaten, die trotz vielfacher Krisen, die deutsche Minderheit in Rumänien auch 2024 umfassend unterstützt hätten (ADZ Online vom 25. November 2025). Porr zeigte Verständnis für die Sparmaßnahmen, die infolge des riesigen Haushaltsdefizits in Rumänien nötig seien, doch protestierte er „auf das Schärfste gegen die Ankündigung, dass wir 2026 eventuell um 40 Prozent weniger Geld bekommen sollen, denn das würde heißen, dass wir keine Schülertransporte, kaum Kulturveranstaltungen usw. organisieren könnten, dass sogar die Existenz des Forums in Frage gestellt wird“.
Eines der Hauptziele des DFDR sei der Erhalt des Unterrichts in deutscher Muttersprache auf hohem Niveau, ein Ziel, das von beiden Regierungen voll unterstützt werde. Dank der vom Bundestag beschlossenen Förderung sei es gelungen, den Lehrkräften in deutschsprachigen Schulen Aufwandsentschädigungen auszuzahlen und ihre Abwanderung in die Wirtschaft zu stoppen. Probleme gebe es jedoch bei der Immobilienrückgabe und den Entschädigungen an die Kirchengemeinden und Foren. „Die vor über einem Jahr geäußerten Hoffnungen mit Blick auf einen Paradigmenwechsel unter der neuen Leitung der Nationalen Agentur für Rückgabe des Eigentums (ANRP) wurden nicht erfüllt“, bedauerte Porr.
Rainer Lehni, Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, berichtete umfassend über das Gemeinschaftsleben in Deutschland, das sich positiv entwickelt habe. Ein besonderes Ereignis sei das Große Sachsentreffen im August 2024 in Hermannstadt gewesen, das sehr gut angenommen wurde, auch von der jungen Generation und bundesdeutschen Politikern. Lehni dankte dem rumänischen Staat für die Umsetzung der Entschädigungszahlungen an die Kinder von Opfern der kommunistischen Willkür und der Deportation in die damalige Sowjetunion. Das im Oktober 2024 abgeschlossene Abkommen mit der Nationalen Rentenbehörde CNP ermögliche es dem Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, zweimal jährlich die erforderlichen Lebensbescheinigungen zu bestätigen. Diese Praxis werde in den Gliederungen unseres Verbandes gut umgesetzt. Für Unmut habe hingegen die Entscheidung der rumänischen Regierung gesorgt, ab 1. August 2025 zehn Prozent von den Entschädigungszahlungen als Beitrag an die Nationale Krankenkasse abzuführen. Die Betroffenen seien von dieser Kürzung im Vorfeld nicht informiert worden, und ihre Widersprüche seien in der Regel mit einem Standardschreiben beantwortet worden. Es stelle sich die Frage, „ob dieser Beitrag auch bei Personen, die keinen Wohnsitz in Rumänien haben und an ihrem Wohnort schon krankenversichert sind, rechtens ist bzw. mit EU-Recht vereinbar ist“. Auch sei zu klären, wie diese Personen, die einen Beitrag zur rumänischen Krankenkasse zahlen, auch deren Leistungen in Anspruch nehmen könnten.
Mit einem Anliegen wandte sich Rainer Lehni an die deutsche Seite: „Über das Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen mit Sitz in München werden Einzelfallhilfen für Angehörige der deutschen Minderheit in Rumänien zur Verfügung gestellt. In 2025 waren dies rund 700 Personen in Siebenbürgen, die jeweils eine Einmalzahlung von 25 Euro erhalten haben.“ Angesichts der Inflation der letzten Jahre bat Lehni, die Höhe dieser Einmalzahlungen zu überprüfen und bei der nächsten Gelegenheit auf mindestens 50 Euro zu erhöhen.

Die deutsche Seite informierte die rumänische Seite über eine deutliche Zunahme von Beschwerden über Verfahrensfehler der Rentenkassen in Rumänien: Zahlungen seien ausgeblieben, ohne dass Betroffene benachrichtigt worden seien. Betreffend die zehnprozentige Kürzung der Entschädigungszahlungen wurde aufgezeigt, dass Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland nach dem vorrangigen Recht der Europäischen Union nicht in das Krankenversicherungssystem in Rumänien einbezogen werden dürfen. Die rumänische Seite sagte zu, die Angelegenheit zu prüfen und bei Verstoß für eine Anwendung des nationalen Rechts unter Beachtung der vorrangigen Vorschriften des Europarechtes zu sorgen. Die aufgezeigten Verfahrensunregelmäßigkeiten hat die nationale Rentenbehörde in Bukarest aufgegriffen und die territorialen Behörden durch ein amtliches Schreiben aufgefordert, nötige Verbescheidungen kurzfristig vorzunehmen.
Die beachtliche Unterstützung, die sowohl Deutschland als auch Rumänien der deutschen Minderheit zukommen lassen, findet ihren Niederschlag auch in Zahlen. Die finanzielle Unterstützung, die die rumänische Seite über das Departement für Interethnische Beziehungen im Generalsekretariat der Regierung Rumäniens und über das DFDR der deutschen Minderheit gewährt, die aber auch direkt den Gemeinden zugutekommt, beläuft sich auf 4,6 Millionen Euro. Die Regierungskommission begrüßte die Entscheidung der rumänischen Regierung, den Vorschlag der Verbände der nationalen Minderheiten in Rumänien zu einer solidarischen Beteiligung an der Lösung offener Haushaltsfragen in Höhe von zehn Prozent Einsparung zu folgen. Diese zehnprozentige Kürzung können diese Organisationen anscheinend verkraften und damit ihre wichtige Arbeit fortsetzen.
Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, die deutsche Minderheit in Rumänien 2025 mit finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 6,7 Millionen Euro zu unterstützen. Das Bundesministerium des Innern steuert 3,44 Millionen Euro bei, ca. 1,92 Millionen Euro Tilgungsmittel aus Wirtschaftsförderungsdarlehen fließen zusätzlich in die Förderung ein, und das Auswärtige Amt stellt 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Bundesaussiedlerbeauftragte Dr. Bernd Fabritius erklärte nach der Sitzung: „Die deutsche Minderheit in Rumänien ist seit Jahrhunderten ein bedeutender Teil der kulturellen Vielfalt des Landes und ein starkes Brückenelement zwischen Deutschland und Rumänien.“ Er freue sich, „gemeinsam mit unseren rumänischen Partnern weiterhin konstruktiv an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für diese Gemeinschaft zu arbeiten.“
Siegbert Bruss
Schlagwörter: deutsch-rumänische Beziehungen, Regierungskommission, Bernd Fabritius
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- 28.11.2025, 12:08 Uhr von Johann0,3: Ich hätte gerne konkret gewusst an wen diese Millionen fließen. In Rumänien sind noch eine ... [weiter]
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