21. Februar 2003

Neues Ausländergesetz in Rumänien

Ein neues Ausländergesetz ist am 27. Januar 2003 in Rumänien in Kraft getreten. Für kurzfristige Reisen der Staatsbürger westeuropäischer Länder ergeben sich dadurch keine Änderungen.
Das Gesetz umfasst 194 Artikel und stellt einen einheitlichen Rahmen für die Rechtsstellung der Ausländer in Rumänien dar. Damit werden die rumänischen gesetzlichen Bestimmungen an jene der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angeglichen. Wie Mihai Botorog, Rumänischer Generalkonsul in München, mitteilte, regelt das neue Gesetz die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise der Ausländer in und aus Rumänien, die Rechte und Pflichten der Ausländer, die sich in Rumänien aufhalten oder ihren Wohnsitz nach Rumänien verlegen wollen, sowie die Zuwanderungspolitik des Landes. Das Gesetz bringt keine Veränderungen für die Einreise der Bürger der EU-Staaten, die sich kurzzeitig in Rumänien aufhalten (nicht länger als 90 Tage in jedem Halbjahr, angefangen mit dem Tag der ersten Einreise in Rumänien). Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie sich bei der Ausländerbehörde melden, die bei der örtlichen Verwaltung neu geschaffen wurden.

Visa sind nur für die Staatsbürger der so genannten Migrationsländer nötig, deren Liste auf der Webseite des rumänischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten unter der Adresse www.mae.ro einzusehen ist. Weitere Bestimmungen betreffen die Einreise, Familienzusammenführungen, die Verlängerung des Aufenthaltes und den Status der Ausländer, die sich beruflich oder als Studenten länger in Rumänien aufhalten. Niederlassungsbestimmungen, Wohnsitznahme und Fragen der sozialen Integration von Ausländern werden gleichfalls entsprechend der europäischen geltenden Praxis geregelt.

sb

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