31. Januar 2004

Sterbeurkunden von Sachsen erbeten

Hermannstadt. - Das Einwohnermeldeamt des Kreises Hermannstadt führt zurzeit viele Siebenbürger Sachsen, die 100 Jahre oder älter sein müssten. Da es jedoch kaum anzunehmen ist, dass sie noch leben, ruft Cornel Vanga, Leiter der Hermannstädter Behörde, die Angehörigen der in Deutschland oder anderswo verstorbenen Rumäniendeutschen auf, eine Kopie der Sterbeurkunde an das Standesamt im rumänischen Geburtsort des Verstorbenen zu schicken.
Wie die Hermannstädter Zeitung berichtet, leitet das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde an das Einwohnermeldeamt des Kreises Hermannstadt weiter. Erst aufgrund dieser Meldung könne das Amt die verstorbene Person aus den Unterlagen streichen.

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