15. September 2001

Ausschreibung Ernst-Habermann-Preis 2002

Der von der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung ins Leben gerufene Preis zur Förderung junger Wissenschaftler und Künstler wird 2002 erneut verliehen. Einsendeschluss für die zu prämiierenden Arbeiten ist der 15. Januar 2002. Wir veröffentlichen nachstehend einen Auszug aus den "Richtlinien für die Verleihung des Ernst-Habermann-Preises der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung".
1. Art des Preises
1.1. Der Preis wird für überdurchschnittliche Arbeiten vergeben. Die Verleihung nimmt der Vorsitzende des Stiftungsrates oder dessen Stellvertreter in feierlicher Form anlässlich des Heimattages der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl vor.
1.2. Der Preisträger erhält über die Verleihung eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 2 500 Euro.
1.3. Wenn etwa gleichwertige Arbeiten vorgelegt werden, kann der Preis auch unter zwei, höchstens jedoch unter drei Bewerbern aufgeteilt werden. Liegen keine überdurchschnittlichen Arbeiten vor, wird auf Vorschlag des Preisausschusses auf eine Preisverleihung verzichtet.

2. Der Bewerber
2.1. Um den Ernst-Habermann-Preis können sich Wissenschaftler und Künstler bewerben, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bei Aussiedlern sind Ausnahmen möglich.
2.2. Bewirbt sich eine Arbeitsgruppe um den Preis, müssen die unter Punkt 2.1. genannten Bedingungen für alle Mitglieder der Gruppe zutreffen.
2.3. Der Preis kann an einen Bewerber nur einmal vergeben werden. Eine zur Bewerbung eingereichte Arbeit kann nicht ein zweites Mal vorgelegt werden. Die Bewerbung eines bei einer früheren Ausschreibung nicht berücksichtigten Einsenders ist nur mit einer neuen Arbeit möglich.

3. Die Arbeit
3.1. Wissenschaftliche Arbeiten sind in deutscher Sprache einzureichen. Sie können gewertet werden, wenn sie unmittelbar Siebenbürgen, Siebenbürger Sachsen oder deren Belange behandeln.
3.2. Es können auch Arbeiten eingereicht werden, die sich mittelbar mit Siebenbürgen, Siebenbürger Sachsen oder deren Belangen befassen. Ob das zutrifft, entscheidet das Preisgericht. Arbeiten, die sich nicht auf Siebenbürgen, Siebenbürger Sachsen oder deren Belange beziehen, werden nicht bewertet.
3.3. Arbeiten an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule können eingereicht werden, nachdem sie dort angenommen worden sind. Dabei ist mitzuteilen, um welche Art von Examensarbeit es sich handelt (Diplom-, Magisterarbeit, Dissertation, Habilitation o.a.). Es können auch Veröffentlichungen oder Manuskripte eingereicht werden.
3.4. Die Arbeit soll vor nicht länger als zwei Jahren abgeschlossen worden sein.
3.5. Die Arbeiten werden, nur mit einem Kennwort gekennzeichnet, entweder anonym (ohne Nennung des Bewerbers) oder durch einen Mittelsmann dem Vorstand der Stiftung: RA Ernst Bruckner, Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung, Sophienstraße 3, 80333 München, oder dem Vertreter der Stiftung in Hermannstadt, Winfried Ziegler, im Forumshaus, Str. General Magheru 1-3, RO-2400 Sibiu/Hermannstadt, eingereicht
Zusammen mit der Arbeit muss ein ebenfalls mit dem Kennwort gezeichneter, verschlossener Briefumschlag eingereicht werden. Dieser Briefumschlag, der erst nach der Begutachtung der eingereichten Arbeiten durch den Stiftungsausschuss vom Vorstand der Stiftung geöffnet werden darf, muss Namen und Postanschrift des Bewerbers sowie den Nachweis enthalten, dass die persönlichen Voraussetzungen gemäß diesen Richtlinien vorliegen.

4. Der Preisausschuss
4.1. Die Aufgabe des Preisausschusses für den Ernst-Habermann-Preis wird von dem Preisausschuss zur Zuerkennung des Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturpreises (Kulturpreisausschuss) wahrgenommen.
4.2. Vor der Urteilsfindung kann der Preisausschuss Gutachten von Sachverständigen einholen.
4.3. Der Preisausschuss trifft seine Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Seine Entscheidungen sind endgültig, seine Verhandlungen vertraulich.

Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung
Stiftungsrat und Vorstand


(Siebenbürgische Zeitung, Folge 14 vom 15. September 2001)

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