13. Dezember 2012

Ein Zeitdokument: Denkschrift der ehemaligen Polit-Häftlinge Rumäniens

In einem verzweifelten Schreiben wandte sich der Präsident der Vereinigung Ehemaliger Politischer Häftlinge in Rumänien, Dipl.-Ing. Octav Bjoza – selber Betroffener –, an Rumäniens Regierung, das Verfassungsgericht und einige Ministerien mit dem Hinweis auf die ausstehenden Entschädigungen für einstige Polit-Häftlinge. Neben den Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben, die in politischen Schauprozessen Ende der fünfziger Jahre verurteilt wurden, sind von dem Inhalt des Schreibens auch andere Siebenbürger Sachsen wie die vor 60 Jahren aus dem Burzenland Evakuierten betroffen. Wie in der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 3 vom 20. Februar 2012, Seite 2, berichtet, sind auch die Russlandverschleppten Opfer der politischen Verfolgung in Rumänien. Bjozas Schrift stellt ein Dokument der Zustände in Rumänien dar und widerspiegelt die Zerrissenheit des weitgehend immer noch von Securitate-Seilschaften und deren Komplizen gequälten Landes. – Übertragung aus dem Rumänischen: HB.
Das Schreiben der Vereinigung der Ehemaligen Politischen Häftlinge in Rumänien (AFDPR), Nr. 118 vom 10. Oktober 2012, betreffend die Ablehnung der Wiedergutmachungs-/ Entschädigungszahlungen für Vorverurteilungen, Leiden, Verfolgungen, Dekret-Gesetz Nr. 118/1990, wurde an den Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer, das Finanz- und Justirministerium, das Verfassungsgericht und das Institut für die Erforschung der kommunistischen Verbrechen des Rumänischen Exils adressiert.

Der Nationale Leitungsausschuss der Vereinigung Ehemaliger Politischer Häftlinge und Opfer der Kommunistischen Diktatur in Rumänien hat die Antwort des Finanzministeriums (Nr. 247 489/3.9.2012) und des Justizministeriums (Nr. 80070/10.3. 2012) auf das Bittgesuch des Rechtsausschusses und der Abgeordnetenkammer sowie das „Verdikt“ des Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen.

Wir stellen mit Bestürzung, aber auch mit grenzenloser Empörung fest, dass sich diese hohen Behörden unseres Landes der Gleichgültigkeit und der Vergesslichkeit, sogar der krassen Missachtung der Realität in den Jahren 1945-1966 befleißigen. Geben sie sich in der Tat nicht Rechenschaft darüber, dass sich in jenen Jahren sowohl nummerisch als auch im Ausmaß der Bestialität die größten Grausamkeiten der ehemaligen kommunistischen Welt Europas in unserem Land ereigneten? Haben sie vergessen, dass dies Volk nach dem Zweiten Weltkrieg das Beste, was es in moralischer und professioneller Hinsicht besaß, verlor? Dass die Eliten Rumäniens ermordet, eingekerkert, der Exterminierung in Gefängnissen überantwortet oder deportiert wurden? Dass wir ausgehungert, geschlagen, krank und in Ketten Fronarbeit leisteten am Donau-Schwarz-Meer-Kanal, in den Bleiminen von Mistra, Cavnic und Baia Sprie, an den Staudämmen des Bicaz, in den Chemiekombinaten von Borzești und Săvinești, beim Stadionbau in Konstanza, der Errichtung der Donaudeiche in den Brăila-Sümpfen, an den Bewässerungskanälen, den Schilfrodungen und auf den Reisfeldern im Donaudelta? Sollten sie übersehen haben, dass in einer einzigen Nacht 40000 Rumänen, Serben, Banater Schwaben und andere Nationalitäten in die Donausteppe verschleppt und unter freiem Himmel ausgesetzt, dass wir am Arbeitsplatz benachteiligt und von der Securitate mit Hilfe teuflischer Informationsnetze verfolgt wurden? Geben sie sich nicht Rechenschaft darüber, dass ein ehemaliger politischer Häftling infolge geleisteter Zwangsarbeit heute nicht einmal die Hälfte der Rente bezieht, die einem Securisten ausgezahlt wird, der uns hinter Gitter und sogar vor das Exekutionskommando brachte?

Ist all das verfassungskonform? Ja! Weil die Verbrechen bei uns für verjährt erklärt wurden! Der Hinausschiebungen machten sich vor allem die staatlichen Behörden schuldig! Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 gesteht uns einen Lebensstandard weit unter der Anstandsgrenze zu. Wir leben von den Krümeln, die uns die Neureichen zuwerfen. Man raubte uns die Möglichkeit eines unseren Fähigkeiten angemessenen Lebens.

Das Gesetz Nr. 221/2009 erlaubte uns, vom rumänischen Staat moralische Verluste entgegenzunehmen für das, was uns genommen wurde: Jugend, Gesundheit, Freiheit, Eigentum – und nicht selten sogar das Leben. Schließlich: Wen benachteiligten die Gesetzschöpfer des Verfassungsgerichts? Doch genau jene, die kein Opfer scheuten, selbst das letzte nicht, um diesem Volk die Würde zu wahren. Die beiden Gesetze weisen keinerlei Parallelen auf. Das Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 sichert uns für ein Leben der Entbehrungen einen kargen Lebensstandard zu, das Gesetz Nr. 221/2009 bot uns eine Teilentschädigung an für das, was uns der Staate für allemal raubte. Die Zeugnisse unserer Leiden finden sich aufgezeichnet in den von jener Securitate angelegten Dossiers, die heute noch überall ihre Hände im Spiel hat – selbst unter den Autoren der Gesetzgebung und den Kontrolleuren der Gesetzestreue im Land, ja sogar unter denen, die sich in den letzten zwanzig Jahren durch Diebstahl und Betrug bereicherten, wie jeder weiß. Heute, nach mehr als 50 Jahren, sehen wir uns also zum zweiten Mal verurteilt und so bis zum Tod gedemütigt – mit einiger Anstrengung vielleicht auch noch darüber hinaus.

Die Haltung der Richterin Iulia Moțoc vom Verfassungsgericht ist für uns aufschlussreich: Sie ­erklärte sich nicht einverstanden mit der vom Verfassungsgericht per Stimmenmehrheit angenommenen Lösung und erklärte, dass „die Maßnahmen, die hinsichtlich der Rehabilitierung der Opfer der totalitären kommunistischen Justiz getroffen wurden, nicht geringere Entschädigungen darstellen dürfen als jene für die zu Unrecht wegen krimineller Delikte Belangten“.

Wir anerkennen die Existenznotwendigkeit eines bei der Beschlussfassung der Gerichtsinstanzen erforderlichen Vorbehalts mit dem Einwand derselben Frau Moțoc: „Was das Quantum der Entschädigungen für moralische Vergehen angeht, bin ich der Ansicht, dass dieses kraft des souveränen Entscheidungsrechtes des Richters im Ermessen des Gerichtes liegt.“ Im Schreiben des Finanzministeriums ist die Rede von der Erhöhung der Nutznießerzahl. Wir halten dies für nötig! Der Gesetzgeber beging einen Fehler, als er durch das Regierungsbeschluss Nr. 105/1999 und das Gesetz Nr. 309/2002 gleichlautende Entschädigungen im Blick auf die Nutznießer des Dekret-Gesetz Nr. (DL) 118/1990 vorsieht und dabei den unvergleichbaren Kampf, die Leiden und die Verluste übersah.

Ein weiterer Einwand richtet sich gegen den Regierungsbeschluss (OG) Nr. 214/1999, welcher sich zum größten Teil mit dem Dekret-Gesetz Nr. 118/1990 überlappt: Man kann nicht Nutznießer des Dringlichkeitsbeschlusses der Regierung (OUG) Nr. 214/1999 sein, ohne vorher Nutznießer des Dekret-Gesetzes Nr. 118/1990 gewesen zu sein; die Ausnahmen sind unerheblich. Durch die Ausweitung der Zeitspanne von 1945-1964 auf 1945-1989 – also nach 1964 – wird ein gravierender Fehler begangen, da die Haftbedingungen völlig unterschiedlich waren!

Es wird mit 200 Euro pro Tag laboriert und dabei bis zu einer Gesamtsumme von 350000 Euro gegangen. Der Mangel an Kommunikation führte zu Missverständnissen und zu Übertreibungen. So veranschlagten wir die Möglichkeit von 50 Euro pro Tag für politische Häftlinge und 35 Euro für Deportierte bis hin zu Mann, Frau, Kind. Mit Sicherheit lassen sich Lösungen finden, die uns nicht mehr von Instanz zu Instanz hetzen. Da wir die Lage des Landes kennen, sind wir bereit, eine über Jahre sich erstreckende Abwicklung zu akzeptieren – mit der Bedingung, dass im Todesfall die Differenz den Nachkommen ausgezahlt wird.

Ebenso muss über jene beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorstellig gewordenen Gemeinrechtsfälle gesprochen werden, die Entschädigungen nach moralischer Wertung bis über 4000-5000 Euro erhielten. Hat der EGMR eine Ahnung davon, was es heißt, im kommunistischen Rumänien politische Haft erduldet zu haben? Kann das für immer zerstörte Leben eines ehemaligen Polit-Häftlings mit dem Leben eines gemeinrechtlich Verurteilten verglichen werden, der wegen eines angeblichen Vergehens einsaß? Mit Sicherheit nicht! Es war die Justiz, die uns den Tod schickte und unsere Familien verwüstete. Doch anstatt Lösungen zu finden, sucht sie jetzt nach Formfehlern unsererseits, um uns auszutricksen. Bei einem Blick auf die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts will es uns nicht danach aussehen, dass da Leute sitzen, die aus der Steinzeit kommen ... Was also wollen wir noch? Oder sollen wir etwa dankbar sein dafür, dass es unsere Henker von gestern unbehelligt ließ und sich schützend vor sie stellte, so dass sie auf unsere Kosten Vermögen ansammeln konnten?

Abschließend weisen wir darauf hin, dass sowohl das Finanz- als auch das Justizmininsterium von „gerechten, angemessenen, vertretbaren und ausgewogenen“ Entschädigungen sprechen. Wir erinnern auch in diesem Zusammenhang daran, dass im Dezember 1989 eine nächste Kategorie antikommunistischer Kämpfer auf den Plan trat – die Revolutionäre –, denen das Gesetz Nr. 341/2004 Unterstützung und Vorteile zugestand, die die unseren um das Vielfache überbieten, obgleich sie nichts verloren (Ausnahmen: die Erben der Umgekommenen und die Invaliden), während wir, 1990 über 100 000 Betroffenen, kein Staatssekretariat hatten, das uns in Parlament und Regierung vertritt; heute zählen wir nur noch die Hälfte, die Zahl aber der Revolutionäre stieg auf das Zehnfache (!), ihr Staatssekretariat ist mit vier Personen besetzt, hingegen wurde uns noch kein Vertreter zugestanden. Wir sind durchaus nicht der Ansicht, dass sie die laut Nr. Gesetz 341/2004 ihnen zustehenden Rechte nicht verdienen – aber: was „verdienen wir“, sofern vom „Recht“ die Rede ist?

Seit das Verfassungsgericht das Gesetz Nr. 221/2009, Art. 5, für nicht verfassungskonform erklärte, verstrichen zwei Jahre, in denen 5 500 von uns verstarben. Deshalb bitten wir, den neuen Entwurf rasch zu verhandeln; das Gesetz soll uns die Entschädigung auch als einen moralischen Aspekt erscheinen lassen. Wie immer jedoch: Wenn die Gesetzesschöpfer soweit sein werden, sind wir dort angekommen, wo wir über sie richten werden – ohne sie dem Teufel und seinen Pechfässern zu überantworten.

Octav Bjoza, Präsident

Schlagwörter: Politik, Zwangsarbeit, Vergangenheitsbewältigung

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