22. Februar 2016

Zunächst keine Änderung des Kommunalwahlrechts in Rumänien

Bukarest – Über die von den Liberalen geforderte und von Staatspräsident Klaus Johannis prinzipiell als „gute Idee“ befürwortete Änderung des Kommunalwahlrechts mit Wiedereinführung zweier Urnengänge bei der Bürgermeisterwahl wurde nach einer Besprechung des Regierungschefs mit den Parlamentsparteien am 1. Februar negativ beschieden.
Ein Durchdrücken per Eilverordnung oder mittels Stellen der Vertrauensfrage vor den für 5. Juni anstehenden Kommunalwahlen käme nicht in Frage, versichert Cioloș vor der Presse.

Die Diskussion um eine Änderung der erst im letzten Mai vom Parlament mit großer Mehrheit verabschiedeten Wahlrechtsnovelle läuft schon seit Jahresbeginn: Die PNL hatte Cioloș aufgefordert, die relative Mehrheitswahl per Eilverordnung zu ändern.

PSD-Chef Liviu Dragnea war dagegen Sturm gelaufen, da sich die PSD von dem aktuellen Recht den Wahlsieg auf Kommunalebene und die Bestätigung vieler Bürgermeister – einschließlich der durch den „Überläufertum-Erlass“ gesicherten – verspricht. Laut einer Klausel des Verfassungsgerichts im Kommunalwahlgesetz soll jedoch eine Gesetzesänderung erst ein Jahr nach Verabschiedung wirksam werden, käme also für die anstehenden Wahlen ohnehin zu spät.

NM

Schlagwörter: Wahlrecht, Rumänien, Klaus Johannis

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