1. August 2025
Wichtiger Hinweis für Bezieher von Sozialleistungen aus Rumänien
Aufgrund einer Veränderung der Rechtsanwendung in Rumänien fordern Behörden der rumänischen Rentenversicherung von im Ausland lebenden Leistungsempfängern aller Leistungen dieser Dienststellen (Rentenbezieher, Entschädigungsempfänger) einen Beleg für den Bestand eines Krankenversicherungsverhältnisses im Heimatland.

Gegen die Übermittlung einer Kopie der Versicherungskarte bestehen keine Bedenken, weil damit keinerlei Zugang zu den im deutschen Versicherungskonto gespeicherten Daten ermöglicht wird. Eine Ablichtung der Karte belegt lediglich das Versicherungsverhältnis. Gleichzeitig muss mit der Erklärung bestätigt werden, dass man keinen Wohnsitz in Rumänien hat. Dazu beinhaltet das Formular eine zweite Seite, die ebenfalls mit unterzeichnet werden muss.
Dr. Bernd Fabritius, Rechtsanwalt, München
Lesen Sie auch:Rumänien kürzt Zahlung der Sozialleistungen aufgrund neuer Fiskalregelung, Siebenbürgische Zeitung Online vom 27. August 2025
Download (pdf-Dateien):
Anlage 1 des Formulars, das als Antwort auf die Anfrage der rumänischen Rentenbehörde zu unterzeichnen ist.
Anlage 2 des Formulars, das als Antwort auf die Anfrage der rumänischen Rentenbehörde zu unterzeichnen ist.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Entschädigungszahlung, Rente, Bernd Fabritius
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- 22.08.2025, 20:10 Uhr von Fabritius: Wichtige Ergänzung: Das Verfahren in Rumänien ist leider - wie so oft - nicht abgestimmt und ... [weiter]
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