1. August 2025

Wichtiger Hinweis für Bezieher von Sozialleistungen aus Rumänien

Aufgrund einer Veränderung der Rechtsanwendung in Rumänien fordern Behörden der rumänischen Rentenversicherung von im Ausland lebenden Leistungsempfängern aller Leistungen dieser Dienststellen (Rentenbezieher, Entschädigungsempfänger) einen Beleg für den Bestand eines Krankenversicherungsverhältnisses im Heimatland.
Im März 1948 schickte die nach Russland ...
Im März 1948 schickte die nach Russland Verschleppte Dorothea Hermann (hinten, 4. von rechts) ihren Eltern dieses Bild aus dem Arbeitslager Hanjonkowa: „Herzlichen Gruß von Eurer Tochter aus weiter Ferne.“ (Erlebnisbericht in der SbZ Online) Foto: privat
Als Antwort auf das Schreiben der rumänischen Rentenbehörde ist eine Erklärung (Declarație pe propria răspundere) über den Bestand der Krankenversicherung in Deutschland, in welcher auch die Befreiung von der rumänischen Beitragspflicht beantragt wird, zu unterzeichnen. In aller Regel wird ein entsprechendes Formular mitgesendet, in welchem die entsprechenden Kästchen anzukreuzen sind („solicit exceptarea de la obligaţia de plată a contribuţiei la asigurarea de sănătate in România“). Gleichzeitig muss ein Beleg über die Versicherung mitgeschickt werden. Dafür reicht in aller Regel eine Fotokopie der Krankenversicherungskarte oder eine Versicherungsbestätigung der eigenen Krankenkasse. Die Anfragen erfolgen häufig per E-Mail und können auch per E-Mail beantwortet werden.

Gegen die Übermittlung einer Kopie der Versicherungskarte bestehen keine Bedenken, weil damit keinerlei Zugang zu den im deutschen Versicherungskonto gespeicherten Daten ermöglicht wird. Eine Ablichtung der Karte belegt lediglich das Versicherungsverhältnis. Gleichzeitig muss mit der Erklärung bestätigt werden, dass man keinen Wohnsitz in Rumänien hat. Dazu beinhaltet das Formular eine zweite Seite, die ebenfalls mit unterzeichnet werden muss.

Dr. Bernd Fabritius, Rechtsanwalt, München

Lesen Sie auch:

Rumänien kürzt Zahlung der Sozialleistungen aufgrund neuer Fiskalregelung, Siebenbürgische Zeitung Online vom 27. August 2025

Download (pdf-Dateien):

Anlage 1 des Formulars, das als Antwort auf die Anfrage der rumänischen Rentenbehörde zu unterzeichnen ist.

Anlage 2 des Formulars, das als Antwort auf die Anfrage der rumänischen Rentenbehörde zu unterzeichnen ist.

Schlagwörter: Rechtsfragen, Entschädigungszahlung, Rente, Bernd Fabritius

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Neueste Kommentare

  • 22.08.2025, 20:10 Uhr von Fabritius: Wichtige Ergänzung: Das Verfahren in Rumänien ist leider - wie so oft - nicht abgestimmt und ... [weiter]

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