19. September 2025
Wechsel der Zuständigkeiten
Am 18. Juli 2025 fand das erste Treffen der Leiterinnen und Leiter der Kultureinrichtungen im Förderbereich des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) nach der Zusammenführung der Zuständigkeiten im Bundesministerium des Innern (BMI) mit dem zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, statt.

In einem sehr konstruktiven und offenen ersten Gespräch wurden gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung des BMI Grundzüge künftiger Arbeit sowie offene Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 besprochen.
Der Bundesbeauftragte dankte den Einrichtungen für ihre hoch professionelle Tätigkeit und betonte die Absicht, den gesamten Förderbereich zu stärken und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die bestmögliche Erfüllung des gesetzlichen Auftrages aus § 96 BVFG in seiner umfassenden Regelungsbreite zu sichern.
Die Festlegung des Förderzweckes ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung im BVFG:
„§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.“
Breite Zustimmung fand die Ankündigung des Bundesbeauftragten, die an der Aufgabenerfüllung nach § 96 BVFG mitwirkenden Einrichtung baldmöglichst zu besuchen, um sich ein persönliches Bild vom jeweiligen Leistungsspektrum zu machen und den weiteren Austausch zeitnah fortzusetzen. Einzelne Bereiche, wie etwa die für bestimmte Kulturregionen geschaffenen Kulturreferate, sollen dabei gezielt in den Blick genommen und in ihren Wirkmöglichkeiten gestärkt werden.
Austausch mit ifa
Am 9. September empfing der Bundesaussiedlerbeauftragte Dr. Bernd Fabritius die Generalsekretärin des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa), Gitte Zschoch, zu einem Gespräch im Bundesministerium des Innern. Zentrale Aufgabe des ifa ist die Förderung der Völkerverständigung, des interkulturellen Dialogs und des Verständnisses für Deutschland im Ausland. Ab 2026 wird die Zuständigkeit für die deutsche Minderheit (dMi) im Bundesinnenministerium (BMI) zusammengeführt. Bundesbeauftragter Fabritius erklärte: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem ifa und begrüße es sehr, dass die Zuständigkeit für die deutschen Minderheiten künftig beim BMI gebündelt wird. So können die notwendigen Synergien zum besseren Schutz der deutschen Minderheiten erzielt werden. Mit dem ifa haben wir dafür eine Partnerinstitution, die auf langjährige Expertise und Erfolg in diesem Aufgabenbereich zurückgreifen kann.“Quelle: Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene
Schlagwörter: Politik, Bundesvertriebenengesetz, Fabritius
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Neueste Kommentare
- 19.09.2025, 13:02 Uhr von ingenius mobile: Oh jeh Mineeh - ist noch jemand da der mich kneifen kann?! [weiter]
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