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24. Oktober 2020

Rumänien und Siebenbürgen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet Rumänien zur Restitution enteigneter Immobilien

Wie Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius (München) mitteilt, ist am 29. September 2020 ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte aus Straßburg zugestellt worden: In der Sache 45088/06 wurde Rumänien verpflichtet, der Antragstellerin für die Enteignung eines Hofes in Marktschelken in Siebenbürgen/Rumänien im Zusammenhang mit der Aussiedlung der Deutschen aus Rumänien sowie der Vereitelung der gesetzlich vorgesehenen Natural-Restitution durch Weiterverkauf durch den Staat an Dritte eine Entschädigung in Höhe von 55000 Euro sowie Auslagen und Kosten zu zahlen. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 5 mal kommentiert.

  • Karin Decker-That

    1Karin Decker-That schrieb am 25.10.2020, 13:23 Uhr:
    Das ist wirklich großartig! Steter Tropfen höhlt den Stein, aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Jedenfalls ist das ein erster wichtiger Durchbruch, zu dem ich Herrn Dr. Fabritius gratulieren möchte.

    Weil sich jedoch die rumänische Restitutionsbehörde ANRP immer wieder und mehr denn je als eine Institution mit Boykottauftrag erwiesen hat, sah sich der ResRO-Vorstand genötigt, eine qualifizierte Beschwerde über den im EU-Recht ebenfalls sehr versierten deutschen Rechtsanwalt Holger Hembach an die Adresse der neuen EU-Kommissarin, Frau Ursula von der Leyen, einzureichen, mit dem dringenden Appell, die von der EU zugesagten Fördermittel an Rumänien so lange zurückzuhalten, bis sich das Land als Rechtsstaat erweist, welcher Menschenrechte und die diesbezüglich unterzeichneten Verträge einhält.

  • Karin Decker-That

    2Karin Decker-That schrieb am 25.10.2020, 13:30 Uhr:
    Gibt es denn einen Link zu dem im obigen Artikel behandelten Urteil des EGMR? (Der Screenshot des Falles "Denis und Irvine gegen Belgien" ist eher irreführend, denn hilfreich.)
  • Karin Decker-That

    3Karin Decker-That schrieb am 26.10.2020, 22:33 Uhr:
    Dem im Portal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlichten }]Fall Nr. 13 (unten in der „List of applications“) ist zu entnehmen:

    Susana Dengjel (1920 – 2014) hat für ihr Anwesen in Marktschelken, nr. 41, bestehend aus Haus und Hof auf einer Fläche von 925 qm, sowie einem Garten von 854 qm, posthum zugunsten ihrer Erbin Susanna Peter 55.000 Euro zugesprochen bekommen.

    Die Schlagzeile „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet Rumänien zur Restitution enteigneter Immobilien“ suggeriert allerdings, dass es sich um eine flächendeckende Verpflichtung Rumäniens handelt, nicht bloß um einen Einzelfall, in dem erfreulicherweise die rumänische Strategie einer biologischen Lösung der Restitutionsfrage durchkreuzt worden ist.
  • Karin Decker-That

    4Karin Decker-That schrieb am 27.10.2020, 14:24 Uhr:
    Der Link zu den 23 Restitutionsurteilen des EGMR gegen Rumänien (darunter Nr. 13, der Fall, denn Herr Dr. Fabritius gewonnen hat) lautet:

    https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-204681%22]}
  • Karin Decker-That

    5Karin Decker-That schrieb am 28.10.2020, 08:42 Uhr:
    "Rumänien wurde verpflichtet, der Antragstellerin ... eine Entschädigung in Höhe von 55000 Euro sowie Auslagen und Kosten zu zahlen" - Auf der Website des EGMR werden die "Auslagen und Kosten" mit gerade einmal 500 Euro angegeben.

    Allein die Anwaltskosten dürften diesen Betrag um ein Vielfaches überstiegen haben. Die Familie Dengjel hat schließlich Jahrzehntelang vor rumänischen Gerichten und vor dem EGMR für die Rückgabe oder Entschädigung gestritten.

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