24. Oktober 2020

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet Rumänien zur Restitution enteigneter Immobilien

Wie Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius (München) mitteilt, ist am 29. September 2020 ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte aus Straßburg zugestellt worden: In der Sache 45088/06 wurde Rumänien verpflichtet, der Antragstellerin für die Enteignung eines Hofes in Marktschelken in Siebenbürgen/Rumänien im Zusammenhang mit der Aussiedlung der Deutschen aus Rumänien sowie der Vereitelung der gesetzlich vorgesehenen Natural-Restitution durch Weiterverkauf durch den Staat an Dritte eine Entschädigung in Höhe von 55000 Euro sowie Auslagen und Kosten zu zahlen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in ...
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Bildschirmfoto der Startseite.
Der Gerichtshof hat damit eine Verletzung des Eigentumsschutzes nach Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt. Rumänien wurde verpflichtet, die Kläger in Höhe des aktuellen Zeitwertes des enteigneten Vermögens zu entschädigen. Das Anliegen der siebenbürgisch-sächsischen Familie wurde zuerst von rumänischen Gerichten in allen Instanzen abgelehnt. Die gesetzlich vorgesehene Naturalrestitution war von der Gemeinde vereitelt worden. Dagegen hatte Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Dieser Klage wurde nun stattgegeben, das Urteil des EGMR ist endgültig. Rumänien ist nun verpflichtet, innerhalb von drei Monaten das Urteil zu erfüllen. Ansonsten erfolgt gemäß Artikel 46, Absatz 2, der Konvention die Zwangsvollstreckung in der Zuständigkeit des Ministerkomitees des Europarates.

Nach Zugang dieses Urteils erklärte Rechtsanwalt Fabritius gegenüber dieser Zeitung: „Es ist beschämend, dass Rumänien auch 30 Jahre nach der Wende und trotz eines sonst mustergültigen Minderheitenrechtes die Problematik einer gerechten Restitution von Unrechtsenteignungen der kommunistischen Zeit noch nicht in den Griff bekommt. Missbrauch und manchmal gezielter Rechtsbruch auf örtlicher Ebene bleiben oft ungesühnt und zwingen Betroffene, wie hier, in viele Jahre dauernde Rechtsstreitigkeiten. Auch in diesem Fall kamen aus Rumänien regelmäßig ablehnende Schriftsätze. Erst nach vielen argumentativen Gefechten und inzwischen 14 cm Akten kam nun endlich das – einstimmige – Urteil aus Straßburg. Das zeigt mir: Gerechtigkeit siegt, man muss nur dran bleiben! Ich freue mich sehr für die Antragsteller, die nun ihr Recht bestätigt bekommen haben. Rumänien bleibt aufgefordert, auch ohne jahrzehntelange Rechtsstreitigkeiten europäische Rechtsstandards in allen Bereichen umzusetzen.“

Schlagwörter: Rechtsfragen, Restitution, Immobilien, Häuserrückgabe, Bernd Fabritius

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