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3. Mai 2021

Rumänien und Siebenbürgen

Gesetzesnovelle klärt ­Statut des Brukenthal­museums

Hermannstadt – Die Anfang April verabschiedete Regierungsverordnung zur Ergänzung des Gesetzes für Museen und Sammlungen gibt einen Rahmen für die Verwaltung von Objekten aus dem Eigentum von natürlichen Personen (Privatsammlungen) oder privaten Einrichtungen durch Museen vor und regelt deren Finanzierung. Die Maßnahme klärt damit den Rechtsstatus des Brukenthalmuseums als öffentliche Einrichtung, die das mobile und immobile Eigentum der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien verwaltet und nutzt. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 03.05.2021, 18:32 Uhr:
    Ich verstehe die Message dieser Meldung nicht: wird das Gesetz nun begrüßt, vom Vertreter der deutschen Gemeinschaft positiv bewertet, Ovidiu Gant, oder kritisiert?! Ist es ein Gesetz zu Lasten des Brukenthal-Vermächtnisses? Wenn ja, wieso sagt man das nicht, und sucht den Weg über Vergleiche (von was) mit der Nikolaus-Kirche Kronstadt? Ich dachte, die Zeit des Redeverbots ist endgültig dahin, aber werde von der Realität immer wieder widerlegt!

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