3. Mai 2021

Gesetzesnovelle klärt ­Statut des Brukenthal­museums

Hermannstadt – Die Anfang April verabschiedete Regierungsverordnung zur Ergänzung des Gesetzes für Museen und Sammlungen gibt einen Rahmen für die Verwaltung von Objekten aus dem Eigentum von natürlichen Personen (Privatsammlungen) oder privaten Einrichtungen durch Museen vor und regelt deren Finanzierung. Die Maßnahme klärt damit den Rechtsstatus des Brukenthalmuseums als öffentliche Einrichtung, die das mobile und immobile Eigentum der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien verwaltet und nutzt.
Der Regierungsbeschluss, der die gesetzliche Grundlage auch für Organisation und Tätigkeitsregelung des Brukenthalmuseums liefert, sei „lang ersehnt“, zitiert die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien den Abgeordneten der deutschen Minderheit, Ovidiu Ganț. „Das Landeskonsistorium und das Kulturministerium verhandeln diesbezüglich, wobei ich die Gespräche politisch begleite und auf ein positives Ergebnis in absehbarer Zukunft hoffe.“

Der Gubernator Siebenbürgens, Samuel von Brukenthal, hatte sein Eigentum der evangelischen Gemeinschaft in Hermannstadt hinterlassen. Das daraufhin 1817 eröffnete Brukenthalmuseum wurde 1948 enteignet und 2006 der Evangelischen Kirche A.B. rückerstattet, jedoch weiterhin vom Staat verwaltet. Das Brukenthalmuseum ist nur ein Beispiel für zahlreiche ähnliche Einrichtungen. Auch die orthodoxe Kirche zum Hl. Nikolaus in der oberen Vorstadt von Kronstadt besitzt ein Museum mit wertvollen Exponaten aus der Druckerei- und Schulgeschichte.

NM

Schlagwörter: Hermannstadt, Brukenthal, Museum, Gesetz, EKR, Politik, Kulturpolitik

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Neueste Kommentare

  • 03.05.2021, 18:32 Uhr von Peter Otto Wolff: Ich verstehe die Message dieser Meldung nicht: wird das Gesetz nun begrüßt, vom Vertreter der ... [weiter]

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