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15. April 2010

Rumänien und Siebenbürgen

Entschädigung für politische Häftlinge wird begrenzt

Die rumänische Regierung plant einen Erlass, der die Entschädigung ehemaliger politischer Häftlinge auf maximal 10000 Euro beschränken soll. Grundlage des Erlasses ist laut Allgemeiner Deutscher Zeitung für Rumänien das im vergangenen Jahr erlassene Gesetz 221/2009. mehr...

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Artikel wurde 4 mal kommentiert.

  • powolff

    1powolff schrieb am 05.08.2010, 21:06 Uhr:
    Der Pferdefuß der Regelung betreffend die nach Russland verschleppten Landsleute ist das Faktum, dass die Aktion im Januar 1945, also vor dem Stichtag 6. März 1945, stattfand. Ein Schelm, der glaubt, dies wurde nicht absichtlich so im Gesetz festgeschrieben.
  • Fabritius

    2Fabritius schrieb am 07.08.2010, 23:33 Uhr:
    Hallo Powolff. Die Russlanddeportation hat zwar im Januar 1945 begonnen, sie war aber (leider) im März 1945 noch lange nicht zu Ende und hat für die allermeisten Betroffenen noch Jahre nach dem Stichtag gedauert. Ich würde also trotz dem einen Antrag stellen und diesen eben mit der Deportation nach Russland im Zeitraum ab dem Stichtag bis zur Entlassung begründen. Es steht ihm Gesetz 221/2009 an keiner Stelle, dass die Entschädigung ausgeschlossen sein soll, wenn die Maßnahme schon vor dem Stichtag begonnen hat. Wer keinen Wohnsitz in Rumänien mehr hat, stellt den Antrag beim "Tribunalul Bucuresti, sectia civila", legt Belege über die Russlandverschleppung und den Entlassungszeitpunkt nach dem Stichtag bei und wartet auf die Entscheidung. Wenn die abgelehnt werden sollt (was ich nicht glaube), legt er Rechtsmittel ein. Beantragen würde ich als Betroffener oder als Nachkomme genau die Beträge aus der Verordnung 62/2010 (also 10.000 € wenn der Betroffene selbst noch lebt und den Antrag stellt, 5000.- € für Nachkommen ersten Grades und 2500 für Enkelkinder).

    Viel Erfolg
  • Johann

    3Johann schrieb am 08.08.2010, 10:21 Uhr:
    Da es so viele Interessenten gibt, wäre es hilfreich, wenn hier auf siebenbuerger.de und der SbZ die genaue Adresse, sowie genaue Hinweise über die erforderlichen Unterlagen, gegeben würden.
  • Fabritius

    4Fabritius schrieb am 10.08.2010, 16:44 Uhr (um 16:47 Uhr geändert):
    Hallo Johann, die Adresse des Gerichtes in Bukarest gibt es nach wenigen Klicks im Internet wie folgt:

    "sediul Tribunalului Bucureşti se află în Bulevardul Unirii nr.37, sectorul 3, RO Bucuresti."

    Die vorzulegenden Unterlagen hängen von dem Einzelfall ab. Es gibt keine "Liste", wie man sie erstellen könnte, wenn es nur einen bei allen identischen Sachverhalt gäbe. Vereinfacht kann man sagen: der Verfolgungstatbestand muss belegt werden. Wie er aber belegt wird, hängt vom Einzelfall ab.

    Einige Beispiele bringe ich gerne:

    - die Russlandverschleppung ist in der Regel im Arbeitsbuch eingetragen, einige Betroffene haben noch den Entlassungsschein oder einen Beleg von der rumänischen Rentenbehörde.

    - die Baragan-Deportation wird von der Archivstelle des Verteidigungsministeriums bescheinigt, dort kann ein Beleg angefordert werden, wenn keiner vorliegt.

    - bei Verfolgung durch Zwangswohnsitz - domiciliu fortat - (z.B. aus Zeiden nach Sfantu Gheorghe) kann die "Decizie" oder der Rückkehrbeleg vorgelegt werden.

    Neue Infos gibt es in der Siebenbürgischen Zeitung z.B. hier:

    http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/rumaenien/10264-wiedergutmachung-in-rumaenien-stockt.html

    etc.etc.etc.

    Grüße

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