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7. Juli 2016

Verbandspolitik

Eilmeldung: Einmalige Anerkennungsleistung von 2500 Euro für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - Richtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft

Berlin - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegsbedingt bzw. kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht als Zivilpersonen Zwangsarbeit leisten mussten, können einen einmaligen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten. Verstirbt ein Anspruchsberechtigter nach dem 27. November 2015 (Stichtag, an dem der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung gestellt hat: siehe dazu Deutschland entschädigt deutsche Zwangsarbeiter), können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in seiner Sitzung am 6. Juli gebilligt, am 1. August 2016 tritt diese in Kraft. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière würdigte die Richtlinie als „ein spätes, aber wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten, die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, MdB, erklärte, mit der Richtlinie „wird endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt“. Bundesregierung und Bundestag hätten somit „Wort gehalten und die Auszahlung der im vergangenen Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen guten Weg gebracht“. mehr...

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