Ergebnisse zum Suchbegriff „Anrechnung Zeiten Rumaenien“
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Rumänische Regierung beschließt eine Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlung an Verfolgungsopfer von 13,8 %, ab Januar 2024
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z. B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), wurde vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt, durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie durch die Gesetze 130/2020, Nr. 232/2020 auf Kinder von Betroffenen sowie durch Gesetz 71/2022 auf Stiefkinder ausgeweitet. Kinder und Stiefkinder haben dabei einen eigenen Leistungsanspruch, der nicht von den Eltern „abgeleitet“ wird, sondern für Defizite in der eigenen Kindheit eine Direktentschädigung darstellen soll („Kinder ohne Kindheit“). mehr...
Deportationsentschädigung – Anrechnen, ja oder nein? Zur Rechtsnatur der Entschädigungszahlung nach Dekret 118/1990
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z.B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), wurde vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt, durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie durch die Gesetze 130/2020, Nr. 232/2020 auf Kinder von Betroffenen sowie durch Gesetz 71/2022 auf Stiefkinder ausgeweitet. Kinder und Stiefkinder haben dabei einen eigenen Leistungsanspruch, der nicht von den Eltern „abgeleitet“ wird, sondern eine Direktentschädigung für Defizite in der eigenen Kindheit darstellen soll („Kinder ohne Kindheit“). mehr...
Achtung bei Anfragen der Rentenbehörde!
In jüngster Zeit erhalten viele Rentner von der deutschen Rentenbehörde eine „Befragung zum Bezug einer ausländischen Rente“. In diesen zweisprachig (deutsch und russisch) gehaltenen Formularen werden Betroffene informiert, dass in ihrem deutschen Rentenkonto „Zeiten (...) in der ehemaligen Sowjetunion“ berücksichtigt seien. Wenn „aus diesen Zeiten“ auch Renten aus einem anderen Land gezahlt würden, könne das Einfluss auf die Rentenzahlung in Deutschland haben. Auf der Rückseite des Formulars sind dann alle denkbaren Varianten für Renten angeführt. Betroffene werden um Antwort gebeten, sollten entsprechende Renten bezogen werden. Wie sich nun herausgestellt hat, beantworten viele Betroffene diese Anfrage aus Unkenntnis fehlerhaft und handeln sich damit hohe und ungerechtfertigte Nachteile ein. mehr...
Rentenkonten prüfen
Anfragen vieler Landsleute bezüglich der Verfahren bei Rentengewährung aus Rumänien haben Defizite in der Anerkennung rumänischer Zeiten in der deutschen Rentenversicherung aufgezeigt. Dabei sind auch nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union die nach dem Fremdrentengesetz in der deutschen Rente anerkannten Zeiten die wesentliche Grundlage der Alterssicherung. Die nachfolgenden Ausführungen sollen eine Anleitung sein, wie eine zu niedrige Bewertung der Zeiten aus Rumänien erkannt und höhere Rentenwerte durchgesetzt werden können. Gleichgültigkeit kann im Alter teuer werden. mehr...
Lohnlistenauszüge als Nachweis geeignet
Mit einem am 14. November 2012 zugestellten Urteil hat das Sozialgericht München erneut die Verpflichtung der Rentenbehörden bestätigt, Lohnlisten aus Rumänien bei Fehlen von Widersprüchen als Nachweise anzuerkennen, so bescheinigte Zeiten mit ungekürzten Werten (also zu 6/6) bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen und dem Betroffenen die Rente ab Rentenbeginn in zutreffender Höhe nachzuzahlen (Urteil S 30 R 384/12 vom 21. August 2012). mehr...
Rentenhöhe prüfen und rechtzeitig Korrekturanträge stellen
In letzter Zeit sind vermehrt Fälle zu verzeichnen, in welchen Rentenbehörden bisher unstreitige Fragen zur Anerkennung und Bewertung der Zeiten im Herkunftsgebiet negativ entscheiden und die zutreffenden Rentenwerte erst nach einem Widerspruchs- und Klageverfahren anerkennen. Diese Fälle betreffen beispielsweise die Einordnung in angemessene Qualifikationsgruppen aufgrund von Ausbildung oder Berufserfahrung sowie die Berücksichtigung ungekürzter Werte (6/6) bei Vorlage von Lohnlistenauszügen. Betroffenen wird daher empfohlen, Bescheide nach deren Zugang genau zu prüfen und bei Zweifelsmomenten schnellstens eine Korrektur zu beantragen. Für Widersprüche gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheides. mehr...
Einsatz für einfachere Rentenverfahren
Mit den aktuellen Rentenfragen beschäftigt sich der Aussiedler- und Vertriebenenbeirat der Bayerischen Staatsregierung schon seit zwei Jahren. Der Beirat beauftragte den Vertreter des Bayerischen Landtags im Beirat, Joseph Zellmeier, MdL, und Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland und dessen Vertreter im Vertriebenenbeirat, die Problematik mit der Rentenbehörde zu erörtern. In einem Arbeitsgespräch, das am 1. Dezember 2010 im Bayerischen Landtag stattfand, thematisierten Zellmaier, Fabritius und Horst Zeller, Vertreter der für Rumänien zuständigen Verbindungsanstalt Nordbayern der Deutschen Rentenversicherung (DRV), das zwischenstaatliche Leistungsverfahren und die Anerkennung der Zeiten aus Rumänien in der deutschen Rente. mehr...
Bundestagswahlen 2009: Wie stehen die Parteien zu den Siebenbürger Sachsen?
Zur Stimmabgabe bei den Bundestagswahlen am 27. September 2009 aufgerufen sind im Sinne praktizierter Demokratie auch die Siebenbürger Sachsen. Ortung und Kenntnis der Positionen, die von den fünf parlamentarischen Parteien gerade in Fragen der Aussiedlerpolitik eingenommen werden, können dabei Entscheidungshilfe leisten. Der Verband der Siebenbürger Sachsen hat seine aktuellen Anliegen in „Wahlprüfsteinen“ definiert, die Siebenbürgische Zeitung hat die Parteien dazu befragt. mehr...
Lösung der Rentenproblematik durchgesetzt
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt das Zugangsrisiko für rumänische Rentenzahlungen. Mit einem an den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. gerichteten Schreiben vom 12. Juni 2009 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin im Namen aller im Verhältnis zu Rumänien bezeichneten Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einer Übernahme des Zugangsrisikos für rumänische Rentenzahlungen bei Mitwirkung der Betroffenen in einem bundeseinheitlichen Verfahren zugestimmt (DRV Bund, AZ. 0332/00-30-64-80-00). Mithin wird eine der wesentlichen Forderungen unseres Verbandes erfüllt. Demzufolge ist ein Hauptgrund für die Nutzung des Dispositionsrechtes aus Art. 44 der Verordnung 1408/71 (Aufschub der Rentenfeststellung in Rumänien bis zur Sicherung des Verfahrens) ist für die Zukunft beseitigt worden. mehr...
Erste Erfahrungen mit dem deutsch-rumänischen Sozialversicherungsabkommen
Die unterschiedliche Praxis der Rentenbehörden bei der Anwendung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit sorgt weiter für große Verunsicherung. mehr...

