13. September 2009

Bundestagswahlen 2009: Wie stehen die Parteien zu den Siebenbürger Sachsen?

Zur Stimmabgabe bei den Bundestagswahlen am 27. September 2009 aufgerufen sind im Sinne praktizierter Demokratie auch die Siebenbürger Sachsen. Ortung und Kenntnis der Positionen, die von den fünf parlamentarischen Parteien gerade in Fragen der Aussiedlerpolitik eingenommen werden, können dabei Entscheidungshilfe leisten. Der Verband der Siebenbürger Sachsen hat seine aktuellen Anliegen in „Wahlprüfsteinen“ definiert, die Siebenbürgische Zeitung hat die Parteien dazu befragt.
Positiv ist, dass der Verband von vier Parteien als moderner Partner und wichtiger gesellschaftlicher Faktor wahrgenommen wird. Reminiszenzen des „Kalten Kriegs“ leuchten hingegen bei der Partei „DIE LINKE“ auf, die z. B. völlig realitätsfremd den „Fortbestand einer rein deutschen Gemeinschaft in Rumänien“ anspricht. Die Antworten der Parteien werden exklusiv in der Siebenbürgischen Zeitung Online im Wortlaut veröffentlicht (in der gedruckten Ausgabe wurde geringfügig gekürzt), werfen sie doch ein klares Licht auf die Parteien. Dadurch ergibt sich ein Dialog zwischen Verband und demokratischen Parteien, der auch über den Wahlsonntag hinaus fortgeführt werden sollte.

Förderung der Kultur

Die Siebenbürger Sachsen leben heute mehrheitlich in Deutschland. Ihre mitgebrachte Kultur und ihre Bräuche pflegen sie als integrativen Bestandteil des gesamtdeutschen kulturellen Erbes. Dieses ist eine der Hauptaufgaben des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland. Sind Sie der Meinung, dass der Verband in seinen Bemühungen verstärkter Unterstützung durch Bund und Länder bedarf oder soll § 96 BVFG abgeschafft werden?

CDU/CSU: Die Kultur der Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa und das kulturelle Erbe der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen sind fester Bestandteil der ganzen deutschen Kulturnation und Teil der deutschen und europäischen Identität. CDU und CSU werden dieses Kulturgut unter Einbeziehung der Vertriebenen und ihrer Verbände erhalten, pflegen und verlässlich weiter fördern.
Die Pflege der ostdeutschen Kultur nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) ist nach der staatlichen Einheit Deutschlands im Jahre 1990 und der EU-Osterweiterung im Jahre 2004 aktueller denn je. Sie ist Auftrag und Verpflichtung für Bund, Länder und Kommunen und richtet sich an das ganze Volk. CDU und CSU halten unvermindert am BVFG fest und haben sich erfolgreich für eine Aufstockung der § 96 Fördermittel eingesetzt, nachdem Rot-Grün seinerzeit etwa die Mittel für den grenzüberschreitenden Kulturaustausch gänzlich gestrichen hatte. Es wird in Zukunft darauf ankommen, dass diese Fördermittel auch verstärkt von den Deutschen genutzt werden können, die als Aussiedler zu uns kamen.

SPD: Nach § 96 des Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sind der Bund und die Länder verpflichtet, die kulturellen Traditionen in den ehemals deutschen Kulturlandschaften Mittelosteuropas im politischen und historischen Bewusstsein zu bewahren. Dieser Verpflichtung sind die Bund- bzw. Länderregierungen mit SPD-Beteiligung stets nachgekommen und werden dies auch weiterhin tun.
Dabei war uns immer wichtig, eine zeitgemäße Definition für die Kulturförderung des Bundes nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) zu finden. Vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union und der Deutschen Einheit, aber auch aufgrund der bereits 1996 vom Bundesrechnungshof geäußerten massiven Kritik an Doppelförderungen und der selbstreferentiellen Arbeit vieler vom Bund nach §96 BVFG geförderter Einrichtungen, war es notwendig, einen modernen Umgang mit deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa zu finden. Die im Jahr 2000 vorgestellte Konzeption („Konzeption 2000“) definiert klare Kriterien für die konzeptionelle und praktische Arbeit, um einen durch gemeinsamen Kulturaustausch und Dialog geprägten Beitrag zur europäischen Geschichte zu leisten. Zugleich hebt sie die gesamtstaatliche Verantwortung für die Förderung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa hervor, die als Aufgabe nicht nur von einzelnen Interessengruppen wie die der Vertriebenenverbände und Landsmannschaften erfüllt werden kann.
In der Großen Koalition hat sich die SPD dafür eingesetzt, diese gut funktionierende Grundlage beizubehalten und fortzuführen. Die Kulturförderung nach § 96 BVFG wird mit insgesamt knapp 16 Mio. Euro vom Bund gefördert. Mit Blick auf die Zukunft zeigt sich aus Sicht der SPD zweierlei: Die „Konzeption 2000“ mit den seitdem vorgenommenen Anpassungen hat sich bewährt, bedarf aber auch der Weiterentwicklung. Mit der Osterweiterung der Europäischen Union nimmt das Interesse der Menschen in den ehemals deutschen Kulturlandschaften Mittelosteuropas an deutscher Kultur und Geschichte weiter zu. Da sich auch immer mehr junge Menschen dafür interessieren, sollte vor allem der Jugendaustausch im europäischen Kontext und die Wissensvermittlung durch die Einrichtungen noch stärker gefördert werden. Zu dem Auftrag nach § 96 BVFG gehört auch kulturelle Breitenarbeit.
Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland gehört für uns selbstverständlich in die Kulturförderung des Bundes nach § 96 BVFG. In dessen Rahmen wurde u.a das Siebenbürgische Museum in Schloss Horneck in Gundelsheim am Neckar gefördert.
Die SPD wird sich weiterhin für die Förderung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa und damit auch für das kulturelle Erbe der Siebenbürger Sachsen einsetzen.

FDP: Die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes als Vermächtnis der deutschen Zuwanderer, die in über 800 Jahren die Kultur in Ostmitteleuropa, im Baltikum, in Südosteuropa, und bis an die Grenzen unseres Kontinents nachhaltig geprägt haben, ist wichtiger Bestandteil des aktuellen historischen Bewusstseins der Deutschen.
Der Bund fördert diese Anliegen im Rahmen der „Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen“. Die FDP steht für die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung der Geschichte und Kultur der Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa und spricht sich dabei für eine dauerhafte Absicherung dieser Förderung aus.

Bündnis 90/Die Grünen: Im September 2000 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Förderung des Bundes gemäß § 96 BVFG auf eine neue, zeitgemäßere Form gestellt (Bundestagsdrucksache 14/4586), um folgende Ziele zu erreichen:
  • Die Kulturförderung gem. §96 BVFG soll nunmehr konsequent und in all ihren Facetten der historische Aussöhnung zwischen Deutschland und seinen östlichen und südöstlichen Nachbarstaaten dienen.
  • Das Bewusstsein eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes sollte befördert werden.
  • Und schließlich sollte diese Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden und nicht mehr unter der Dominanz einzelner Interessengruppen, wie z.B. den Vertriebenenverbänden, erfolgen.
Auf dieser Grundlage sollte unseres Erachtens die Förderung der siebenbürgisch-sächsischen Kultur fortgeführt werden. Schließlich ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die kulturelle und politische Integration aller Bevölkerungsgruppen und deren gleichberechtigtes Zusammenleben – sowohl in Deutschland als auch, wie in Ihrem Fall in Rumänien - ein wichtiges Ziel.

DIE LINKE: Die Pflege kultureller Traditionen und die Bewahrung historischer Erinnerungen sind für DIE LINKE die Voraussetzung für ein aufgeklärtes und kritisches Geschichtsbewusstsein. Insofern begrüßen wir den Beitrag der Siebenbürger Sachsen zur kulturellen Vielfalt in Deutschland und in den ursprünglichen Siedlungsgebieten. Die in § 96 BVFG festgelegte Förderung der Kulturpflege wird aus Sicht der LINKEN deutlich erfüllt: Wie der Zeitung der Siebenbürger Sachsen vom 25. März 2009 zu entnehmen ist, wurde die Bundesförderung seit 2005 um 5 Mio. Euro erhöht. Im Verhältnis zu anderen kulturellen Minderheiten, etwa den Migrantinnen und Migranten, die seit vielen Jahrzehnten in Deutschland leben, stehen die Aussiedlerinnen und Aussiedler und ihre kulturellen Vereinigungen aus Sicht der LINKEN finanziell auf guten Füßen, so dass es hier keiner weiteren Nachbesserungen bedarf.

Nachhaltigkeit der Integration

Die Integration der Siebenbürger Sachsen ist auf Grund einer sehr günstigen Altersstruktur und guter deutscher Sprachkenntnisse bei diesem Personenkreis bisher unproblematisch verlaufen. Auf Grund der Vertreibung als Kriegsfolgeschicksal wurden die rentenrechtlichen Zeiten aus dem Herkunftsgebiet als Grundlage der Rentenzahlung anerkannt, in den letzten Jahren jedoch sukzessive und zusätzlich zu den allgemeinen Rentenkürzungen um mehr als die Hälfte abgebaut. Das Leistungsniveau der Renten wurde auf die Höhe der Grundsicherung in der Sozialhilfe zurückgefahren. Sind Sie der Meinung, dass den Siebenbürger Sachsen dieses als weiteres Sonderopfer zumutbar oder als integrationsgefährdende Maßnahme zu bewerten ist?

CDU/CSU: Deutschland hat umfangreiche Regelungen getroffen, um den Opfern von zwei Diktaturen und des Zweiten Weltkrieges die Eingliederung in unsere Gesellschaft zu erleichtern und ihre „Sonderopfer“ abzumildern. CDU und CSU wollen Altersarmut unter Aussiedlern verhindern. Wir werden deshalb die Leistungen des Fremdrentengesetzes regelmäßig überprüfen und unter Einbeziehung der Rentenleistungen, die aus den Herkunftsstaaten transferiert werden, uns für möglichst angemessene Alterseinkünfte einsetzen. Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir setzen uns für ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.

SPD: Die Integration der Aussiedler und Aussiedlerinnen in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ist uns sehr wichtig und muss angemessen unterstützt werden. Die erfolgreichen Integrationsanstrengungen der Siebenbürger Sachsen sind hierbei besonders anerkennenswert. Die Finanzierung staatlicher Leistungen für besondere Gruppen muss jedoch – wie sonst auch – Maßstäben unterliegen, die allseits akzeptiert werden. Die wirtschaftliche Situation der Rentenversicherungsträger war in der ersten Hälfte der 1990er Jahre – auch aufgrund der Veränderungen in den osteuropäischen Ländern - durch einen massiven Anstieg der Ausgaben gekennzeichnet. Dem stand kein ausreichendes Beitragsaufkommen gegenüber. Die in Frage stehende Regelung diente dazu, durch Begrenzung des Ausgabevolumens die gesetzliche Rentenversicherung an die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
Um eine nicht gerechtfertigte Besserstellung von Aussiedlern zu vermeiden, wurden im Fremdrentenrecht verschiedenen Änderungen vorgenommen (z.B. Berechnung der Rente nach Qualifikations- und nicht mehr nach Leistungsgruppen). Es trifft zu, dass die Kürzung der Entgeltpunkte auf 60 Prozent die Fremdrenten teilweise bis auf Sozialhilfeniveau abgesenkt hat. Durch die Absenkung der fiktiven FRG-Entgelte auf diesen Wert wird auf eine rentenrechtliche Eingliederung in ein strukturschwaches Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgestellt. Dies bedeutete für viele Betroffene einen relativ geringen Einschnitt, da bereits ab dem 1. Januar 1991 für einen großen Teil der FRG-Berechtigten eine Absenkung dieser Entgelte auf 70 % vorgenommen worden war.
Die Änderungen bewegen sich im Rahmen des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers und wurden vom Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich geprüft und anerkannt. Gleichzeitig wurde die Auflage erteilt, für bestimmte Fälle eine Übergangslösung zu schaffen.
Es handelt sich nicht um ein Sonderopfer, das den Siebenbürger Sachsen abverlangt würde. Die fraglichen Regelungen gelten für alle nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten. Sie stellen die Eingliederung besonderer Gruppen nicht infrage.

FDP: Durch mehrfache Änderungen des Fremdrentenrechts ist – teilweise erheblich – in die Renten der Aussiedler eingegriffen worden, zuletzt durch das Rentenreformgesetz von 1999Das hat für weite Teile der Bevölkerung zu Einschnitten bei der Altersversorgung geführt.
Es ist nach wie vor dringend notwendig, die gesetzliche Rentenversicherung im Hinblick auf die demografische Entwicklung zukunftsfest zu machen. Schon heute zahlen die 30-Jährigen die höchsten Beträge und werden dafür die niedrigste Rente erhalten. Wir wollen, dass der Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung langfristig unter 20 Prozent bleibt. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger einen größeren finanziellen Spielraum, um privat vorzusorgen. Und auf eine ausreichende Eigenvorsorge sind die jungen Generationen angewiesen. Beitragsstabilität dient dem fairen Interessenausgleich zwischen den Generationen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle gesellschaftlichen Gruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung ihren Beitrag leisten. Die FDP wird sich jedoch dafür einsetzen, dass keine Bevölkerungsgruppe überproportional unter sozialpolitischen Reformen zu leiden hat.

Bündnis 90/Die Grünen: Das Fremdrentenrecht folgt im Grundsatz dem Prinzip der Eingliederung. Zuwanderer sollten so in die Rentenversicherung einbezogen werden, als ob sie ihr bisheriges Berufsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Dieser Grundsatz wurde in der Vergangenheit mehrfach verändert. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehen erhebliche Bedenken, diese Reformen zurückzunehmen. Bei Versicherten, mit deren Herkunftsländern ein Sozialversicherungsabkommen besteht – wie Rumänien – ist es möglich, eine Rente nach rumänischem Recht zu ermitteln. Das ist auch üblich. Auch wenn ein Rentenanspruch besteht und dieser Anspruch erfüllt wird, können diese Versicherten für die gleichen Versicherungszeiten ergänzend Leistungen nach dem Fremdrentengesetz erhalten. Das ist ein Privileg gegenüber allen anderen Versicherten mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen, die in einem solchen Fall Grundsicherung beantragen und dafür ihre Bedürftigkeit prüfen lassen müssen.

DIE LINKE: Die Rentenansprüche von Aussiedlern - so auch der Siebenbürger Sachsen - werden nach dem Fremdrentengesetz ermittelt. Nach diesem Gesetz gilt der Grundsatz, dass die Rentenanwartschaften in der Weise ermittelt werden als ob sie ihr Arbeitsleben nicht in Osteuropa, sondern in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hätten. Dieser Grundsatz ist ein wichtiger Beitrag zur Integration der Aussiedler in das Wirtschafts- und Sozialsystem Deutschlands.
Die Kürzung von Anwartschaften in den letzten Jahren (§ 22 Fremdrentengesetz) ist zu bedauern, reflektiert aber letztlich die Tatsache, dass hier in Deutschland keine Beiträge geleistet wurden. Die Anwartschaften sind - in den Worten des Bundesverfassungsgerichts - ein "Ausdruck besonderer Vergünstigung". Eine Bewertung als Sonderopfer erscheint uns daher nicht angemessen. Was die Problematik eines "Fiktivabzugs" angeht, so ist auf der einen Seite eine Anrechnung von Renten aus anderen Ländern - hier Rumänien - nicht zu kritisieren; dabei ist allerdings zu beachten, dass nur Renten berücksichtigt werden dürfen, die tatsächlich gezahlt werden. Ein fiktiver Abzug wäre zu kritisieren.

Brückenfunktion

Der Verband der Siebenbürger Sachsen verfolgt einen modernen europäischen Ansatz grenzüberschreitenden Dialoges zu dem Herkunftsgebiet Rumänien und den dortigen Verantwortungsträgern. Sind Sie der Meinung, dass dieses als förderlicher Aspekt im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen unterstützt werden sollte?

CDU/CSU: Die deutschen Volksgruppen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa erfüllen in der Tat eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Völkern. Wir können uns alle darüber freuen, welche Fortschritte hier in den letzten Jahrzehnten möglich waren.
Der weitere Ausbau grenzüberschreitender Kontakte mit den Herkunftsgebieten, insbesondere auch mit Freundschaftskreisen, der Länder übergreifenden Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Erforschung des Kulturgutes, der Paten- und Partnerschaften sowie die gezielte Verstärkung der kulturellen Zusammenarbeit sind für CDU/CSU wichtige Bausteine einer auf weiteres Zusammenwachsen in Europa und Völkerverständigung ausgerichteten Kulturpflege. Es ist dabei wichtig, dass die Höhe der Zuwendungen an die deutschen Volksgruppen sichergestellt ist. CDU und CSU treten für eine weitgehende Mitwirkung der Betroffenen bei der Verwaltung der Mittel ein. Dabei sollen Brücken auch zu der Bevölkerungsmehrheit geschlagen werden. Nur so kann der Erfolg der kulturellen, gesellschaftlichen, sozialen und kirchlichen Projekte gewährleistet werden. Wir werden die Arbeit der deutsch-rumänischen Regierungskommission zu Fragen der deutschen Minderheit konstruktiv fortsetzen und uns bemühen neben dem Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien auch die Landesverbände der Rumäniendeutschen einzubeziehen.

SPD: Nach 1989 und erst recht seit dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union haben sich die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien auf allen Ebenen kontinuierlich verbessert und ausgeweitet. Der Verband der Siebenbürger Sachsen hat dabei seit Jahrzehnten einen wichtigen und spezifischen Beitrag geleistet, den die SPD ausdrücklich und uneingeschränkt positiv würdigt.
Für die SPD liegt der Ausbau zwischenstaatlicher Beziehungen nicht nur in der Verantwortung der jeweiligen Staatsführungen sondern auch in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Dem Verband der Siebenbürger Sachsen kommt in diesem Sinn auch in Zukunft eine herausragende Stellung zu.

FDP: Die Brückenfunktion der deutschen Volksgruppen und Minderheiten für das zusammenwachsende Europa erkennt die FDP an. Sie können insbesondere dabei helfen, eine nachhaltige freundschaftliche Beziehung zu den östlichen EU-Mitgliedstaaten aufzubauen.

Bündnis 90/Die Grünen: Im heutigen Europa und in der Europäischen Gemeinschaft gehört der zwischenstaatliche Dialog zu den wesentlichen Bestandteilen der Beziehungen zwischen den Staaten. Selbstverständlich ist ein Engagement der Siebenbürger Sachsen und ihres Verbandes in diesem Sinne zu begrüßen und zu fördern. Grundlagen dieses Dialogs sollen die Respektierung demokratische Regeln und rechtsstaatlicher Grundsätze, das ehrliche Bemühen um die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und ihrer Folgen sowie die Pflege der Kulturen sein.

DIE LINKE unterstützt alle Ansätze eines interkulturellen Dialogs, die auf ein friedliches Zusammenleben in den Ländern der Europäischen Union angelegt sind. Ziel linker Politik ist, dabei mitzuwirken, dass Minderheiten sich in den jeweiligen Nationalstaaten integrieren können und sich von ihrer kulturellen und politischen Identität als Teil dieses Staates verstehen. Alle Politikansätze, die darauf ausgerichtet sind, exterritoriale Handlungspartner als Teil der jeweiligen Innenpolitik zu definieren, werden von der Partei DIE LINKE abgelehnt.

Deutsche in Siebenbürgen/Rumänien

In Rumänien leben noch ca. 15 000 Siebenbürger Sachsen, die sich als Gemeinschaft in das gesellschaftliche und politische Leben einbringen. Eingebunden in die weltweite Gemeinschaft aller Siebenbürger Sachsen (Föderation der Siebenbürger Sachsen) wollen sie dort als deutsche Minderheit fortbestehen. Sind Sie der Meinung, dass die Unterstützung des Fortbestandes der Gemeinschaft der Deutschen in Siebenbürgen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist und daher verstärkt werden sollte?

CDU/CSU: Das Fortbestehen der Siebenbürger Sachsen in Rumänien ist im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Daher setzen sich CDU und CSU dafür ein, dass deutschen Minderheiten eine Perspektive zum Bleiben und zur Erhaltung ihrer kulturellen Identität geboten wird. Hierzu ist es notwendig, die Hilfen für humane wie für gemeinschaftsorientierte Arbeit bedarfsgerecht fortzusetzen. Schließlich sollen zukünftig Mittel der Auswärtigen Kulturpolitik stärker als bisher über die deutschen Minderheiten zum Einsatz kommen.

SPD: Das Fortbestehen der Gemeinschaft der Deutschen in Siebenbürgen ist aus der Sicht der SPD zu unterstützen. Die Angehörigen dieser Gemeinschaft sollen durch gezielte Bleibehilfen in die Lage versetzt werden, als eigenverantwortliche Staatsbürger ihres Landes aktiv sowohl an dessen Aufbau wie auch an den Bindungen zu Deutschland mitzuwirken.
Wir werden uns dafür einsetzen, die deutsche Minderheit in Siebenbürgen weiterhin durch kulturelle, wirtschaftliche, humanitäre und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen zu unterstützen. Diese Hilfen sollten fortdauernd als Hilfe zur Selbsthilfe gestaltet sein mit der Perspektive der Gestaltung ihrer angestammten Wohngebiete.
Unsere Hilfenpolitik ist bestimmt durch den OSZE-Prozess, die Vereinbarungen des Europarates zum Minderheitenschutz und die bestehenden bilateralen Verträge. Unser Ziel ist, Spannungen und Vorurteile zwischen Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung abzubauen und damit zu einer aktiven Friedenspolitik beizutragen.

FDP: Deutschland unterstützt die deutschstämmigen Rumänen finanziell und personell bei Projekten der Kultur- und Bildungspolitik sowie im wirtschaftlichen, sozialen, humanitären und medizinischen Bereich. Diese Projekte sollten weiter in Abstimmung mit den zuständigen rumänischen Stellen und der deutschen Minderheit fortgeführt werden. Dazu gehören auch die Förderung der deutschen Sprache durch muttersprachlichen Unterricht sowie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zum Erhalt von deutschen Kulturgütern sowie Dörfern und Städten in den Siedlungsgebieten.

Bündnis 90/Die Grünen: Der Fortbestand der Gemeinschaft der Deutschen in Siebenbürgen ist im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Jede Volksgruppe und Minderheit hat das Recht auf gleichberechtigte Integration in ihre Heimat, auf den Schutz als Minderheit und die Möglichkeit zur Bewahrung und Erhaltung ihrer Kultur, solange die Gemeinschaft als nationale Minderheit besteht. Soweit dies der politischen und materiellen Unterstützung aus der Bundesrepublik Deutschland bedarf, sollte diese ermöglicht werden und bleiben.

DIE LINKE: Die Geschichte der Siebenbürger Sachsen in Rumänien seit dem Zweiten Weltkrieg ist ebenso wechselvoll wie die Geschichte beider deutscher Staaten. DIE LINKE begrüßt das Engagement einiger herausragender Siebenbürger Persönlichkeiten für das Land Rumänien wie zum Beispiel das des Bürgermeisters von Hermannstadt Klaus Johannis. DIE LINKE setzt sich grundsätzlich für das multiethnische Zusammenleben, sowohl im privaten als auch im politischen Bereich, innerhalb von Staaten ein. Eine Förderung des Fortbestandes einer rein deutschen Gemeinschaft in Rumänien ist dementsprechend nicht notwendig.

Rumänien in der EU

Als Mitgliedsland der Europäischen Union ist Rumänien den gemeinsamen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Die Umsetzung eigener nationaler Gesetze zur Entschädigung der Landsleute, die während des kommunistischen Regimes unrechtmäßig enteignet wurden, erfolgt jedoch oft mangelhaft und ist besonders für heute in Deutschland lebende Siebenbürger Sachsen nicht ausreichend. Sind Sie der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland hier auf die Einhaltung europäischer Rechtsstandards drängen sollte?

CDU/CSU: Die bisherige EU-Erweiterung war ein Erfolg und im Interesse Deutschlands und Europas. Nach der Erweiterung muss es jetzt eine Konsolidierungsphase geben, um die Identität und die Institutionen der EU zu festigen. CDU und CSU halten an der vollständigen Erfüllung aller politischen und wirtschaftlichen Kriterien durch die Bewerberländer fest, zu denen diese sich verpflichtet haben und zu denen insbesondere die Rechtsstaatlichkeit oder der Minderheitenschutz zählen.

SPD: Die SPD begrüßt das Entschädigungs- und Rückgabegesetz der rumänischen Regierung aus dem Jahr 2000. Es ermöglicht erstmals auch ausländischen Staatsbürgern, ihr in der kommunistischen Zeit unrechtmäßig enteignetes Eigentum zurück zu fordern. Mit dem EU-Beitritt, aber auch davor hat sich Rumänien verpflichtet, nach rechtstaatlichen Prinzipien vorzugehen. Diese gilt es einzuhalten und für eine zügige Bearbeitung der Anträge vor den Gerichten zu sorgen.

FDP: In den Fortschrittsberichten der EU Kommission wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass Rumänien insbesondere im Bereich der Justizreform Forschritte gemacht habe. Allerdings werden auch immer wieder die nach wie vor bestehenden Defizite offenbar: Die Grundlagen für ein funktionierendes Justizwesen seien zwar geschaffen worden, allerdings seien diese aus Sicht der EU Kommission immer noch zerbrechlich, und Entscheidungen über Fälle von Korruption auf hoher Ebene unterliegen einem enormen Einfluss der Politik. Der Wille zur Reform sei in den wichtigsten Organen und Einrichtungen Rumäniens nicht gleichmäßig vorhanden.
Zwar seien bei der Justizreform Fortschritte erzielt worden, aber das System müsse noch unter Beweis stellen, dass Korruption auf hoher Ebene nicht ungestraft bleibe. Die Kommission fordert Rumänien nachdrücklich auf, seine Reformanstrengungen zu intensivieren. Dieser Forderung schließt die FDP sich an.

Bündnis 90/Die Grünen: Sowohl rechtsstaatswidrige Enteignungen als auch politische und sonstige Verfolgungen wegen der Beanspruchung und Ausübung legitimer Rechte in Rumänien bis 1989 sollten Thema von Rehabilitierung und Entschädigung sein. Dies gilt selbstverständlich auch für Siebenbürger Sachsen unabhängig davon, ob sie jetzt in Deutschland, in Rumänien oder anderswo leben. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass überall in der Europäischen Union und im Geltungsbereich des Europarates die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt und eingehalten werden.

DIE LINKE: Die Partei DIE LINKE vertritt die Ansicht, dass der rumänische Staat in Selbstverantwortung jede Frage der Entschädigung von Opfern entscheiden muss. Unterscheidungen nach ethnischer Zugehörigkeit im Rahmen der Opfergruppen hält die Partei DIE LINKE dabei für die zukunftsfähige Entwicklung Rumäniens für falsch. Eine außenpolitische Einmischung Deutschlands in die Innenpolitik Rumäniens gerade auch im Hinblick auf die Situation der Siebenbürger Sachsen halten wir jedoch für problematisch.

Schlagwörter: Parlamentswahlen, Verband, Politik

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