6. Dezember 2022

Härtefallregelung: BdV-Präsident Fabritius fordert Nachbesserung

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 18. November 2022 den bereits von der vorherigen Regierung im Bundeshaushalt verankerten Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht beschlossen (siehe Bund stellt halbe Milliarde Euro bereit: Stiftung soll Härtefälle in Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer abmildern). Davon sollen Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung profitieren.
BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius erklärt dazu: „Der Bund der Vertriebenen fordert, dass an der jetzt beschlossenen Ausgestaltung des Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung deutlich nachgebessert wird. Mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro verfehlt der Fonds sein ursprüngliches Ziel weit. Die 2021 geplante Ausgestaltung des Fonds war hinsichtlich der Leistungshöhe eine begrüßenswerte Kompromisslösung mit akzeptabler finanzieller Ausstattung, die Bund und Länder gleichermaßen beteiligt und Schicksal wie Lebensleistung der Betroffenen angemessen einbezogen hätte. Davon ist jetzt nichts mehr erkennbar, und es ist bedauerlich, dass die Regierungsvertreter der Zielgruppen dies und den Ausschluss des Personenkreises der Aussiedler einfach durchgewunken haben. Der BdV wird sich weiter dafür einsetzen, Generationengerechtigkeit im Rentenrecht für die Aussiedler und Spätaussiedler über die Rücknahme der Kürzungen im Fremdrentenrecht zu erwirken. Ungerechte gesetzliche Regelungen, die den Weg in die Altersarmut zur Folge haben, gehören abgeschafft.“

Die Kabinettsentscheidung stützt sich dabei auf die Zustimmungen der jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen der Betroffenen. Sowohl die Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen der Spätaussiedler und deutschen Minderheiten, Natalie Pawlik MdB, als auch der Beauftragte für Ostdeutschland, Carsten Schneider MdB, haben der Mittelabsenkung durch das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt. Denn um eine solche handelt es sich, wie im Folgenden dargestellt. Nach langen Debatten hatte 2021 die Regierung unter Angela Merkel den Härtefallfonds als Ausgleich für die niedrigen Renten und als Anerkennung der Lebensleistung auf den Weg gebracht. Der damals amtierende Beauftragte der Bundesregierung für Spätaussiedler und deutsche Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, begrüßte den Beschluss: „Durch die Bereitstellung eines so überzeugenden Haushaltsbetrages von 1 Milliarde Euro als Anteil des Bundes und der Planung einer ebenso nachhaltigen Beteiligung der Länder wird die von mir seit vielen Jahren geforderte Schaffung eines Ausgleichs für Härten in der rentenrechtlichen Eingliederung deutscher Aussiedler und Spätaussiedler, die durch rentenrechtliche Benachteiligungen im Fremdrentenrecht entstanden sind, endlich einen wesentlichen Schritt vorangebracht. Es ist ein Meilenstein der Aussiedlerpolitik dieser Wahlperiode. Das Haushaltsvolumen ist bei entsprechender Aufstockung durch die Länder erforderlich und angemessen, um die drei Personengruppen in geeigneter Weise in Ausgleichsregelungen einzubeziehen. Es wird nun Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, im Haushaltsjahr 2022 den geplanten und in Eckdaten bereits skizzierten Ausgleichsfonds auf Grundlage dieses wegweisenden Beschlusses der Bundesregierung umzusetzen und eine möglichst unbürokratische Leistungserbringung an die Betroffenen zu regeln.“

Dr. Bernd Fabritius. Quelle: Henning Schacht ...
Dr. Bernd Fabritius. Quelle: Henning Schacht
Die vom damaligen Aussiedlerbeauftragten angekündigte Aufgabe für die neue Bundesregierung hat diese völlig unzureichend umgesetzt: einerseits nur auf den letzten Drücker, andererseits durch eine untergesetzliche Übertragung der um die Hälfte gekürzten Bundesmittel in eine nichtrechtsfähige Stiftung des Privatrechts, gekrönt von der Entlassung der Länder aus der ursprünglich angedachten Pflicht zur Beteiligung. Dem ursprünglichen Vorhaben hat die Ampelkoalition damit die Basis für eine würdige Regelung für den betroffenen oder begünstigten Personenkreis entzogen. Konnten die Betroffenen – nach den alten Plänen mit gleichwertiger Beteiligung der Länder – mit einer Ausstattung des Fonds in Höhe von rund zwei Milliarden Euro rechnen, so soll nunmehr eine halbe Milliarde ausreichen, um Nachteile zu mildern, die durch gesetzliche oder fehlende gesetzliche Regelungen erst entstanden sind. Bedauerlich ist auch, dass neben jüdischen Kontingentflüchtlingen und Ostrentnern, die durch die Rentenüberleitung besonders benachteiligt sind, nur Spätaussiedler und nicht auch Aussiedler zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten zählen. Als Aussiedler werden jene Vertriebenen bezeichnet, die bis zum 31. Dezember 1992 in Deutschland Aufnahme gefunden haben. Aber auch innerhalb der Gruppe der Spätaussiedler ist der Personenkreis eingegrenzt. Der Anspruch soll nur erfüllt werden, wenn der Spätaussieder bei Einreise das 50. Lebensjahr überschritten hat, vor dem 1. April 2012 in Deutschland Aufnahme gefunden hat und am 1. Januar 2021 in Rente stand. Teilweise günstigere Stichtagsregelungen gibt es für die anderen beiden Zielgruppen des Fonds.

Die Umsetzung des Härtefallfonds soll eine beim BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales; die Redaktion) noch zu errichtende Bundesstiftung übernehmen, in die der Bund die entsprechenden Mittel einzahlt und die innerhalb von drei Jahren die Auszahlung an die Betroffenen vornehmen soll. Wie in einer Presseerklärung der Bundesregierung zu lesen ist, muss die gesetzliche Rente zudem „in Grundsicherungsnähe“ liegen, um einen Anspruch auszulösen. Das Antragsverfahren soll bis zum 30. September 2023 beendet sein. Die geplante Einmalzahlung soll 2500 Euro betragen, zur Abmilderung von empfundenen Härten beitragen und die Lebensleistung anerkennen. Somit könnten davon – ausschließlich der Mittel für die Verwaltung der Stiftung und der Verwaltungskosten der Rentenversicherung bei der flankierenden Bearbeitung der Anträge – maximal 200 000 Menschen profitieren. Man rechnet mit rund 60 000 berechtigten Spätaussiedlern, obwohl rund 750 000 Spätaussiedler Rentenbezieher sind und nur wenige ausreichend hohe Renten beziehen. Angesichts dieser Eckdaten wird diese Härtefallfondslösung zur Bekämpfung der Altersarmut unter den Spätaussiedlern und insbesondere unter den Deutschen aus Russland kaum beitragen und durch die hohen Energiepreise sowie die aktuelle Inflation unbemerkt verpuffen.

Außerdem bleibt die Gruppe der Aussiedler ausgeschlossen, obwohl auch diese von den Kürzungen im Fremdrentenrecht in den 1990er Jahren stark betroffen sind. Es ist zu hoffen, dass ähnlich wie in der ursprünglichen Planung auch die Bundesländer zu einer Zusatzausstattung des Härtefallfonds beitragen. Hierfür räumt ihnen der Härtefallfonds bislang eine Frist bis zum 31. März 2023 ein. Eine Frist, die aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der hohen Erwartungen an die Höhe der Zusatzmittel nicht haltbar erscheint, da die Länder an ihre eigene Haushaltsgesetzgebung gebunden sind. Daher wäre es der Sache zuträglich, wenn der Bund den Fonds offenhalten und Zustiftungen und Beteiligungen längerfristig willkommen heißen würde. Bisher hat das Land Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die vielen Rentner, die nach der Überleitung des Rentenrechts Ost-West nur geringe Renten erhalten, öffentlich angekündigt, rund 25 Millionen zuzusteuern, um die Einmalzahlung für Betroffenen zu verdoppeln. Unklar bleibt, ob die zusätzlichen Landesmittel auch für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge verausgabt werden können. Weitere Länder haben sich bisher nicht dazu erklärt. Offen ist auch die Frage, ob die Länder ihre Mittel anteilig tatsächlich in den Fonds einzahlen würden, oder aber in Eigenregie und nach eigenen Prioritäten auf der jeweiligen Landesebene verausgaben.

Über 25 Jahre ist es her, dass – dem Eingliederungsprinzip zum Trotz – die einschneidenden Kürzungen im Rentenrecht für Aus- und Spätaussiedler beschlossen wurden. Dadurch haben sich Altersarmut und Abhängigkeit der Spätaussiedler von staatlichen Leistungen im Alter deutlich manifestiert, obwohl die Menschen langjährig beschäftigt waren zum Wohlstand unsers Landes und zur Wirtschaftsleistung im hohen Maße beigetragen und für ihre Lebensleistung Respekt, Anerkennung und eine angemessene Versorgung im Alter verdient haben. Eine angemessene und dem Eingliederungsprinzip des Fremdrentenrechts innewohnende Anerkennung der Arbeitsbiografien und der Lebensleistung von Aussiedlern und Spätaussiedler kann nur durch eine Rücknahme der Kürzungen aus den 1990er Jahren erfolgen. Die Absenkung um 40 Prozent, die Deckelung der Entgeltpunkte, die pauschale Kürzung der Kindererziehungszeiten sowie die Ausgrenzung der nichtdeutschen Ehepartner aus dem Rentenrecht sind die Hauptursachen der Altersarmut von Aussiedlern und Spätaussiedern. Fast überall sind es die Spätaussiedler selbst, die in den Familien die Hauptlast der finanziellen Versorgung im Alter tragen, weil ihre nichtdeutschen Ehepartner keine Anerkennung der Renten aus den Herkunftsgebieten erfahren. Hinzu kommt, dass Aussiedler und Spätaussiedler lange Zeit, ebenfalls aufgrund politischer Versäumnisse, große Schwierigkeiten mit der Anerkennung ihrer Berufs- und Bildungsabschlüsse hatten und so auch keine ausreichende rentenrechtliche Absicherung aufbauen konnten. Das prägendste Beispiel dafür sind die vielen Lehrer, die nach der Übersiedlung nach Deutschland ihren Beruf nicht ausüben konnten, weil sie im Herkunftsgebiet nur ein Fach studiert haben. Durch ihre Eingliederungsanstrengungen und durch den aktuellen Fachkräftemangel wird dieses Versäumnis langsam aufgehoben. Jedoch ist die ergänzende Grundsicherung für viele Betroffene unausweichlich und angesichts einer lebenslangen Arbeitsbiografie ein karger Lohn im Alter. Es gilt daher dafür Sorge zu tragen, dass die Einmalzahlung für all jene, die in „Grundsicherungsnähe“ liegen, nicht auch noch auf die Grundsicherung angerechnet wird. Diese bestehenden Nachteile stehen in Widerspruch zum Gebot der Generationengerechtigkeit, weil die Nachkommen der Aus- und Spätaussiedler in hohem Maße zur Stabilität unseres Rentensystems beitragen. Daraus kann angesichts der aktuellen Lage erheblicher sozialer Unfrieden entstehen, auch weil die Betroffenen in finanzielle Nöte geraten und sich von der Regierung im Stich gelassen fühlen.

Gisela Schewell

Schlagwörter: BdV, Rente, Spätaussiedler, Bernd Fabritius, Aussiedlerbeauftragte

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