19. November 2022

Bund stellt halbe Milliarde Euro bereit: Stiftung soll Härtefälle in Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer abmildern

Berlin / München - Auch 60 000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sollen von der neu zu gründenden Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer profitieren. Die Betroffenen sollen eine pauschale einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2500 Euro erhalten. Das teilte die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB, dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Rainer Lehni, in einem Schreiben mit. Der Bundesvorsitzende begrüßte die Entschädigungsleistung für Spätaussiedler, bedauerte zugleich, dass Aussiedler in dem Härtefallfonds nicht berücksichtigt seien.
In ihrem Schreiben vom 14. November teilte die Beauftragte der Bundesregierung dem Bundesvorsitzenden Lehni mit, dass die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis‘90/Die Grünen und FDP eine Einigung in Bezug auf den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge erzielen konnten. Noch in diesem Jahr werde die Sperre für die bereits im Bundeshaushalt 2022 bereitgestellten 500 Millionen Euro aufgehoben, sodass das Geld „untergesetzlich in eine nichtrechtsfähige Stiftung des Privatrechts übertragen werden kann“. Bis zum 30. Juni 2023 hätten auch die Länder noch die Möglichkeit, der Stiftung beizutreten und ihren finanziellen Anteil zu der Stiftung für die von ihnen zu tragenden Personengruppen beizutragen. Die Länder hätten in den letzten Jahren wiederholt Handlungsbedarf für eine Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung bei den Ostrenten, den jüdischen Kontingentflüchtlingen und den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern benannt. Zudem sei die Einrichtung des Fonds gemeinsam zwischen Bund und Ländern geplant worden, und daher, so Pawlik, „hoffe ich sehr, dass sich viele Länder dem vorbildlichen Verhalten Mecklenburg-Vorpommerns anschließen, und der Stiftung noch bis zum Stichtag beitreten werden“.
Trafen sich am 30. Mai 2022 in Berlin, von links: ...
Trafen sich am 30. Mai 2022 in Berlin, von links: Bundesvorsitzender Rainer Lehni, Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik und stellvertretende Bundesvorsitzende Doris Hutter. Bildquelle: BMI
Insgesamt würden voraussichtlich 180 000-190 000 Menschen von der Stiftung profitieren, darunter rund 60 000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Nach einer obligatorischen Antragstellung würden die Betroffenen eine „pauschale einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro“ erhalten. Das Antragsverfahren werde 2023 beginnen, sodass mit einer Auszahlung der Anerkennungsleistung frühestens zum 1. Januar 2024 zu rechnen sein werde, schreibt die Aussiedlerbeauftragte. Als Träger der Stiftung werde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fungieren. Die Stiftung soll von 2023 bis 2027 bestehen und sich in ihrer Struktur und Satzung an der bereits bestehenden Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ orientieren. Das BMAS soll bei der Auszahlung von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unterstützt werden. Zur endgültigen Umsetzung des Härtefallfonds sei ein Kabinettsbeschluss bis spätestens 7. Dezember 2022 erforderlich.

Pawlik äußerte ihre Freude, „dass unser gemeinsames Anliegen, für die Rechte der nach 1992 eingereisten Spätaussiedlerinnen und Spätaussieder, die durch das Fremdrentengesetz schlechter gestellt wurden, einzustehen, nun mit der Umsetzung des Härtefallfonds einen wichtigen Schritt vorwärtskommt“. Die Betroffenen würden von staatlicher Seite auch eine erste Anerkennung in Form einer finanziellen Entschädigung finden. Gleichwohl sei ihr bewusst, „dass 2.500 Euro eher eine symbolische Entschädigung sind, die die kleinen Renten nur kurzfristig abmildern kann“. Es sei der Bundesregierung, und ihr persönlich als Beauftragte sehr wichtig gewesen, „die Betroffenen nicht länger warten zu lassen“, denn, so unterstrich Pawlik: „Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Lebens- und Arbeitsleistung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die sie vor der Aussiedlung erbracht haben, anerkannt, und mit Respekt behandelt wird.“ Daher habe sie sich in den letzten Wochen und Monaten verstärkt dafür eingesetzt, den Härtefallfonds im Zweifel auch ohne Beteiligung der Länder auf den Weg zu bringen – „andernfalls wäre das Geld im Bundeshaushalt verfallen, und die Umsetzung unseres gemeinsamen Anliegens wäre erneut in weite Ferne gerückt“. Die Beauftragte der Bundesregierung dankte Lehni für die bisherige gute Zusammenarbeit.

Bundesvorsitzender: Fonds soll Aussiedler einbeziehen

In seinem Antwortbrief vom 16. November dankte der Bundesvorsitzende Rainer Lehni der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten für die positive Nachricht. Der Verband begrüße ausdrücklich, dass der Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge jetzt umgesetzt werden solle. Damit erhielten auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eine Entschädigung, „die wie Sie selbst auch erwähnen, jedoch mehr symbolischer Natur ist und kleine Renten nur kurzfristig abmildert“.

Die Entscheidung für diesen Fonds sei bereits in der letzten Bundesregierung gefallen. Die heutige Bundesregierung sei schon ein Jahr im Amt, daher erfolge die Umsetzung „zwar spät, aber wir freuen uns dennoch auf die Umsetzung“. Lehni bemängelte die Halbierung des Härtefallfonds, da von Bundesseite aus ursprünglich eine Milliarde Euro hierfür vorgesehen war. „Wir hoffen auch, dass sich möglichst alle Bundesländer an diesem Fonds beteiligen“, bekräftigte der Bundesvorsitzende.

Der Bundesvorsitzende kritisierte, dass die jetzt geplante Umsetzung des Härtefallfonds „die große Gruppe der Aussiedlerinnen und Aussiedler, die vor dem 31. Dezember 1992 nach Deutschland kamen“ ausschließe. Diese Nichtberücksichtigung sei „aus Sicht unseres Verbandes ein großer Schlag gegen diese Bevölkerungsgruppe“. Nachdem viele Aussiedlerinnen und Aussiedler durch die Kürzungen im Fremdrentenrecht in den 1990er Jahren stark benachteiligt worden seien, würden diese nun durch die jetzige Bundesregierung erneut benachteiligt. Dies führe gerade auch in diesen schwierigen Zeiten rasant steigender Preise zu „großen Verunsicherungen in diesem Personenkreis“. Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland fordere daher weiterhin eine Umsetzung des Beschlusses der vorherigen Bundesregierung mit dem ursprünglichen Betrag und den Einbezug der Gruppe der Aussiedlerinnen und Aussiedler in diesen Fonds. Volle Gerechtigkeit erfahre dieser Personenkreis jedoch nur „durch eine vollständige Beseitigung der 40%-Kürzungen im Fremdrentenrecht, die wir seit weit mehr als einem Vierteljahrhundert fordern“, stellte Rainer Lehni fest und bat die Aussiedlerbeauftragte, diese Anliegen in der Bundesregierung zu unterstützen.

Christian Schoger



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Schlagwörter: Rente, Spätaussiedler, Aussiedlerbeauftragte, Pawlik, Rainer Lehni

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